Donnerstag, 08.10.26 18:00 Uhr

DAX 24.967 -0,6% ESt50 6.161 -0,3% MSCI World 4.946 -0,2% Nas 27.442 -0,4% Bitcoin 73.626 -0,9% Euro 1,1207 +0,1% Öl 104,6 +4,4% Gold 4.135 +0,6%

Freitag, 02.10.2026 18:00 Uhr

DAX 25.231 +1,2% ESt50 6.239 +1,0% MSCI World 4.924 +0,6% Nas 27.191 +1,2% Bitcoin 75.115 +0,0% Euro 1,1253 +0,0% Öl 102,3 -0,1% Gold 4.138 %

Freitag, 27. Oktober 2017

Impressionen Abendveranstaltung von THOMAS LLOYD Wachstumsmarkt Infrastruktur Asien


Sehr interessante Investitionsmöglichkeiten in den Wachstumsmarkt Infrastruktur. Hier mit einem der führenden Anbieter THOMAS LLOYD. Es werden unterschiedliche Anlagemöglichkeiten, auch ein Sparplan angeboten mit zweistelligen Zielrenditen die bereits regelmäßig erzielt wurden.
Auch das Netzwerken mit Maklerkollegen/innen darf natürlich an einem solchen Abend nicht fehlen. 

Sonntag, 1. Oktober 2017

Die neuen (vorläufigen) Beitragsbemessungsgrenzen

Mittlerweile sind die sog. Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung bekannt gegeben worden, müssen aber noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Einige der Zahlen sind wirklich sehr interessant. Sobald die Zustimmung des Bundesrats erfolgt ist, werden wir wiederum diese hier kurz bekannt geben. 

Die neuen (vorläufigen) Beitragsbemessungsgrenzen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren  unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler. Online-Beratung via Skype / ZoomCall bundesweit 7 Tage die Woche.

Donnerstag, 21. September 2017

NEU Festgelder für Geschäftskunden

Das Angebot ist bisher einmalig auf dem europäischen Markt: GmbHs und haftungs­beschränkte Unternehmer­gesell­schaften mit Sitz in Deutschland können nun bis zu 0,70 % p.a. für ein Firmen­festgeld erhalten.

Momentan liegen die aktuell verfügbaren Ange­bote für Firmen­fest­gelder durch­schnitt­lich im Minus­ber­eich. Nur eine Hand­voll deutsche Banken bieten positive Zin­sen. Mit uns können Sie hin­gegen bis zu 0,70 Prozent pro Jahr erwirt­schaften – und damit von den höchsten in Deutsch­land ange­botenen Zinsen profi­tieren.


Der Festgeld­abschluss bleibt gewohnt einfach: Wie auch bei Privat­kunden genügt über uns eine ein­malige Registrierung und eine Identi­fizie­rung per Post- oder Video-Ident eines Geschäfts­führers. Danach können Sie Fest­gelder bequem online abschließen und ver­walten. Sämtliche Einlagen sind gemäß EU-Recht bis zu 100.000 Euro je Bank und Kunde durch die jewei­lige nationale Ein­lagen­sicherung geschützt.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren  unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler. Online-Beratung via Skype / ZoomCall bundesweit 7 Tage die Woche.

Mittwoch, 20. September 2017

Investmentsteuerreform 2018: Das müssen Anleger jetzt wissen



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Sonntag, 17. September 2017

EU plant Konten-Sperrungen um Bank-Runs zu verhindern!

Die EU-Staaten wollen den Bankenaufsichten die Vollmacht erteilen, auch Bankkonten unterhalb von 100.000 Euro zu blockieren.

Dadurch sollen Bank-Runs verhindert werden, wie einem entsprechenden EU-Dokument vom 10. Juni 2107, dass der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, zu entnehmen ist.

Der EU-Vorschlag erfolgt zwei Monate nach einem Bank-Run auf die spanische „Banco Popular“, welcher dann letztendlich zu deren Pleite führte.

Die Europäische Union will damit erreichen, dass die Bankaufsichten im Notfall, auch Kundenkonten unter 100.000 Euro Guthaben einfrieren kann, um damit Barabhebungen zu verhindern.

Durch diese Maßnahmen sollen strauchelnde Banken geschützt werden, oder solche, die im Verdacht stehen, pleitezugehen.

Das aktuelle EU-Dokument sieht vor, dass die Trennung des Bankkunden von seinem Vermögen fünf Arbeitstage andauern soll. Im Notfall soll die Blockierung der Konten auf maximal 20 Tage ausgeweitet werden können.

Die Bankkunden sollen gnädigerweise „zumindest einen begrenzten Geldbetrag“ aus ihren Guthaben abheben können, um den unmittelbaren finanziellen Bedürfnissen gerecht zu werden (Griechenland lässt Grüßen).

Völlige Einigkeit herrscht zwischen den EU-Staaten allerdings nicht. Der Musterschüler Deutschland hat allerdings entsprechende Maßnahmen zur Blockierung von Bankkonten bereits umgesetzt und plädiert für die EU-weite Umsetzung.

Wohl ein weiterer verzweifelter Versuch, ein todkrankes System doch noch irgendwie am Leben zu erhalten, anstatt dem Motto der Dakota Indianer zu folgen: „Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab“.

Wir sollten uns daher die berechtigten Fragen stellen und entsprechend umgehend handeln auf unsere persönlichen Finanzen.


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Montag, 11. September 2017

Zusatzbeiträge der Krankenkassen gestiegen

15 gesetzliche Krankenversicherer haben sich im vergangenen Jahr Erhöhungen des Zusatzbeitrages vom Bundesversicherungsamt genehmigen lassen, wie dieses vor Kurzem berichtete. Den Zusatzbeitrag kann jede Kasse je nach individueller Finanzlage selbst festsetzen. Der Durchschnitt liegt derzeit bei 1,1 Prozent. So viel zahlen insgesamt 9,7 Millionen Versicherte von 17 Kassen.
13,6 Millionen Mitglieder von 22 Kassen müssen dagegen tiefer in die Tasche greifen, da ihr Zusatzbeitrag über dem Schnitt liegt. "Die Zahl der Krankenkassen mit überdurchschnittlichem Zusatzbeitragssatz hat damit weiter zugenommen", resümiert das Bundesversicherungsamt. Um das Bild kompett zu machen: Weniger als 1,1 Prozent zahlen aktuell 10,7 Millionen Versicherte, die sich auf 26 Krankenkasse verteilen.
Für das Jahr 2016 vermeldeten 39 Kassen einen Überschuss und ebenso viele einen Verlust. Insgesamt aber steht ein Plus von rund 500 Millionen Euro unterm Strich, während es 2015 noch ein Minus von 1,1 Milliarden war. Das spricht für eine Atempause. 


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Mittwoch, 30. August 2017

WICHTIG Erweiterung des Versicherungsschutzes gegen Elementarschäden

Wetterextreme und dadurch verursachte Naturkatastrophen sind mittlerweile auch in Deutschland alltäglich geworden. Ob Hochwasser, Starkregen oder heftige Schneefälle: Die Bilder der schweren und mitunter sogar existenzbedrohenden Schäden verdeutlichen die möglichen Folgen der Naturgewalten. Wir müssen uns darauf einstellen, dass Schäden an Immobilien und deren Inventar - verursacht durch Naturgefahren - im Rahmen des Klimawandels weiter zunehmen werden.

Sie können sich vor den finanziellen Auswirkungen dieser Ereignisse schützen, in dem Sie den Versicherungsumfang der Wohngebäude- und/ oder Hausratversicherung um den Schutz für Elementarschäden erweitern.



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Freitag, 25. August 2017

Unser neuer Tarif für junge Weltentdecker!



Ob Schüler oder Studenten, Doktoranden oder Gastwissenschaftler, Work & Traveller oder Backpacker - mit der neuen flexiblen AKV sind alle gut abgesichert, die einen langen Auslandsaufenthalt planen. Denn sie kann für eine maximale Dauer von 36 Monaten oder sogar tageweise abgeschlossen und gekündigt werden. Sollten Sie bzw. Ihr Kind vor dem Versicherungsende die Reise beenden, erstattet der Versicherer sogar den zu viel gezahlten Betrag zurück!

Hier finden Sie alle Vorteile unseres neuen Tarifs im Überblick:

  lange Versicherungsdauer von bis zu 1.095 Tagen (36 Monate) 

  flexible Versicherungsdauer: tageweise abschließbar und kündbar
  besonders günstige Prämie für alle bis 35 Jahre (Abschluss bis. max 55 Jahre möglich)
  versicherbarerer Personenkreis: deutsche und ausländische Sprachschüler, Studenten,  
Schüler, Stipendiaten, Doktoranden, Gastwissenschaftler, Praktikanten, Work &  Traveller, Teilnehmer an Programmen des Freiwilligendienstes, Volunteers, WWOOFer, 
Backpacker & Globetrotter 
 ohne Selbstbeteiligung und Gesundheitsfragen 
 optional mit Zusatz-Paket abschließbar


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Dienstag, 22. August 2017

Mit Kindern zum Zahnarzt

Signal Iduna und Deutscher Ring Fusion der Krankenversicherer

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bereits Anfang August 2017 der Fusion der beiden privaten Krankenversicherer zugestimmt. Mit der nun erfolgten Eintragung im Handelsregister ist die Verschmelzung rechtskräftig.

Die Marke Deutscher Ring Krankenversicherung bleibt weiterhin erhalten. Somit bleibt der Versicherungsschutz der bisherigen Kunden inhaltlich unverändert bestehen. Die jeweiligen Versicherungsbedingungen und vertragliche Vereinbarungen gelten weiter.

Durch den Zusammenschluss beider Unternehmen, stehen dem Vertrieb beide Marken und die gemeinsame Produktpalette zur Verfügung. Kunden der Signal Iduna Krankenversicherung a.G. profitieren nun von einem breiten, zielgerichteten Angebot zweier erfolgreicher Marken.

Zielsetzung des jungen Unternehmens ist es, einer der führenden Gesundheitsdienstleister der Branche zu werden, heißt es in einer Pressemitteilung.


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Donnerstag, 13. Juli 2017

Weitere Bewegungen bei den gesetzlichen Krankenkassen

- Weitere Beitragssatz-Erhöhung:In unserer letzten Information hatten wir Sie informiert, dass die IKK Südwest ihren Beitragssatz zum 1.7.2017 erhöht hat. Sehr kurzfristig hat sich noch eine zweite Kasse zum gleichen Datum zu einer Erhöhung entschlossen:
Die SECURVITA Krankenkasse hat ihren Zusatzbeitrag zum 01.07.2017 von 1,4% auf 1,7% erhöht. Der neue Gesamtbeitrag liegt dann bei 16,3%.

- Fusion zweier Krankenkassen:Weiterhin liegt uns die Ankündigung einer Fusion zweier Krankenkassen zum 01.10.2017 vor:
Die BKK advita wird mit der BKK24 zur neuen BKK24 verschmelzen. Beide Kassen haben derzeit einen Gesamt-Beitragssatz von 15,7%, damit ändert sich beitragsmässig für die Kunden nichts.


Gerne helfen wir Ihnen bei einem Kassenwechsel, egal ob Sie Leistungsorientiert sind, bestimmte Erstattungswünsche haben oder einfach nur der Preis entscheidend ist.
❗❗Sie können auch gerne selbst hier einen Kassenvergleich vornehmen und gleich abschließen.❗❗



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Freitag, 30. Juni 2017

Neuer günstiger Top Hundehalter-Haftpflichttarif mit 20% Rabatt ab 2 Hunden

Der neue Hundehalter-Haftpflichttarif der BavariaDirekt steht Ihnen ab sofort über uns zur Verfügung. Wir erstellen Ihnen gerne innerhalb von Minuten ein Vergleichsangebot.
Direkt anrufen Tel. 040-22 611 654 oder info@youatnet-makler.de 


Die Highlights*:
  • Best-Bedingungs-Zusage – Versicherungsschutz nach dem leistungsstärksten Tarif im Markt
  • Künftige beitragsfreie Leistungsverbesserungen sind automatisch versichert
  • Deckungssummen von 5 Mio. € bis 30 Mio. €
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • Ausfalldeckung inklusive Rechtsschutz
  • Mietsachschäden auch an beweglichen Sachen
  • Mietsachschäden durch tierische Ausscheidungen
  • Gemietete Anhänger / Kutschen / Schlitten
  • Figuranten
  • Unbegrenzter Auslandsaufenthalt
Der Tarif wurde vollständig überarbeitet. Sie können zwischen den 3 Produktvarianten S, M und L wählen. In der Variante Komfort L wird ausgezeichneter Versicherungsschutz geboten, hier sind Sie als Kunde mit der Best-Bedingungs-Zusage immer auf der sicheren Seite. Die Variante Komfort M ist für Kunden gedacht, die auf ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis achten und Komfort S richtet sich an die preisbewussten Kunden.

NEU: Bei der Versicherung von 2 Hunden gibt es in allen Produktvarianten künftig einen zusätzlichen Nachlass von 20 % je Hund. 


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Mittwoch, 28. Juni 2017

Wichtige Information zur gesetzlichen Neuregelung zum Notvertretungsrecht ab 01.07.2018

Im Bundestag wurde am 18.05.2017 das „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ beschlossen. Diese Neuregelung soll am 01.07.2018 in Kraft treten.
Damit wird für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften die Möglichkeit geschaffen, im Fall einer plötzlichen akuten Erkrankung oder eines schweren Unfalls Entscheidungen im Rahmen der sogenannten Gesundheitssorge zu treffen. Dies umfasst ärztliche Untersuchungen und Eingriffe sowie Entscheidungen, wenn es um eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus geht.
Ausdrücklich ausgeschlossen von dieser automatischen Bevollmächtigung sind alle weiteren Entscheidungen für den handlungsunfähigen Partner. So können beispielsweise keine Vermögens- oder Behördenangelegenheiten geklärt werden; es fehlt auch die Befugnis an den Partner adressierte Post zu öffnen oder zu lesen.
Es besteht die Gefahr, dass bei manchem der Eindruck erweckt wird, dieses neue Gesetz mache die private Vorsorgevollmacht überflüssig.
Ziel des Gesetzes ist ausdrücklich nicht der Ersatz der bewährten Vorsorgevollmacht. Es geht darum, die zeitliche Lücke zwischen medizinischer Akutversorgung in Folge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung und der dann notwendigen Bestellung eines Betreuers zu überbrücken. Dieses Betreuungsverfahren kann auch zukünftig nur mit einer Vorsorgevollmacht wirksam verhindert werden. 
Die Patientenverfügung ist nicht Gegenstand der Neuregelung.
Eine deutliche Verbesserung bringt die Möglichkeit, dass zukünftig auch Ärzte Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nehmen können, um Auskunft über dort registrierte Vorsorgedokumente zu erhalten. Somit wird die Registrierung im ZVR weiter aufgewertet und in Verbindung mit dem 24- Stunden-Notfall-Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG das Auffinden und der Zugriff auf diese Dokumente deutlich erleichtert. Somit ist auch eine schnelle Kontaktaufnahme mit den Bevollmächtigten möglich. 
Für alle weiteren Tätigkeiten im Namen des betroffenen Partners (Behörden, Versicherungen, Vermögen, Post, Internet usw.) ist eine Vorsorgevollmacht notwendig. Ist diese nicht vorhanden kommt es in jedem Fall zur Bestellung eines Betreuers. Dies kann ein Angehöriger oder ein Berufsbetreuer sein. Die Entscheidung trifft das Betreuungsgericht.
Fazit: 
Für alle, die Wert auf Selbstbestimmung legen, ändert das neue Gesetz nichts. Die Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung ist auch in Zukunft die einzige Möglichkeit, rechtzeitig selbstbestimmt vorzusorgen. 
Link: 
Information Deutscher Bundestag
Quelle: Deutsche Vorsorgedatenbank


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