Die EU-Staaten wollen den Bankenaufsichten die Vollmacht erteilen, auch Bankkonten unterhalb von 100.000 Euro zu blockieren.
Dadurch sollen Bank-Runs verhindert werden, wie einem entsprechenden EU-Dokument vom 10. Juni 2107, dass der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, zu entnehmen ist.
Der EU-Vorschlag erfolgt zwei Monate nach einem Bank-Run auf die spanische „Banco Popular“, welcher dann letztendlich zu deren Pleite führte.
Die Europäische Union will damit erreichen, dass die Bankaufsichten im Notfall, auch Kundenkonten unter 100.000 Euro Guthaben einfrieren kann, um damit Barabhebungen zu verhindern.
Durch diese Maßnahmen sollen strauchelnde Banken geschützt werden, oder solche, die im Verdacht stehen, pleitezugehen.
Das aktuelle EU-Dokument sieht vor, dass die Trennung des Bankkunden von seinem Vermögen fünf Arbeitstage andauern soll. Im Notfall soll die Blockierung der Konten auf maximal 20 Tage ausgeweitet werden können.
Die Bankkunden sollen gnädigerweise „zumindest einen begrenzten Geldbetrag“ aus ihren Guthaben abheben können, um den unmittelbaren finanziellen Bedürfnissen gerecht zu werden (Griechenland lässt Grüßen).
Völlige Einigkeit herrscht zwischen den EU-Staaten allerdings nicht. Der Musterschüler Deutschland hat allerdings entsprechende Maßnahmen zur Blockierung von Bankkonten bereits umgesetzt und plädiert für die EU-weite Umsetzung.
Wohl ein weiterer verzweifelter Versuch, ein todkrankes System doch noch irgendwie am Leben zu erhalten, anstatt dem Motto der Dakota Indianer zu folgen: „Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab“.
Wir sollten uns daher die berechtigten Fragen stellen und entsprechend umgehend handeln auf unsere persönlichen Finanzen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler. Online-Beratung via Skype / ZoomCall bundesweit 7 Tage die Woche.
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Sonntag, 17. September 2017
Dienstag, 22. März 2016
#Wichtig - Neue Richtlinie Auswirkungen auf einen Finanzierungswunsch
Heute wurde in den Medien bekannt, dass immer mehr Banken und Finanzinstitute aufgrund der neuen EU-Richtlinie im Bankenbereich, eine Aufnahme einer Finanzierung erheblich erschweren werden. Auch wenn zunächst nur der Finanzsektorschutz im Vordergrund stand, bspw. Kunden sollen besser beraten werden, wirkt sich das ab sofort aber nachteilig für viele Neukunden aus oder diejenigen die eine Folgefinanzierung wünschen.
Die Kreditinstitute schauen von nun an noch mehr an wen sie Geld verleihen. Da werden nun auch noch mehr Fragen gestellt, nach besonderen Hobbys, ob Kinder gewünscht sind, es wird versucht einzuschätzen inwieweit ein Verlust der beruflichen Tätigkeit besteht und vieles mehr. Dazu sind die Banken auch selbst angehalten, noch mehr ein etwaiges Ausfallrisiko einzuschätzen.
Dabei ist von Vorteil gegenüber der Bank in einem soliden Sicherheitsstatus zu stehen, bspw. ist das Einkommen mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, zur Sicherstellung der Ratenzahlung über die gesamte Laufzeit sicherzustellen. Bisher hat die Bank lediglich eine Betrachtung der Kreditlaufzeit berücksichtigt, mit dem neuen Scoring und Einschätzungsverfahren geht dies bis zum Tilgungsende.
Aus diesem Grund möchten wir Sie jetzt schon frühzeitig darauf einstellen, bei einem noch bestehenden Finanzierungswunsch, hier clever und vorsorglich vorzugehen. Wir beraten Sie gerne fachlich und zu Ihrer finanziellen Sicherheit.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.
Die Kreditinstitute schauen von nun an noch mehr an wen sie Geld verleihen. Da werden nun auch noch mehr Fragen gestellt, nach besonderen Hobbys, ob Kinder gewünscht sind, es wird versucht einzuschätzen inwieweit ein Verlust der beruflichen Tätigkeit besteht und vieles mehr. Dazu sind die Banken auch selbst angehalten, noch mehr ein etwaiges Ausfallrisiko einzuschätzen.
Dabei ist von Vorteil gegenüber der Bank in einem soliden Sicherheitsstatus zu stehen, bspw. ist das Einkommen mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, zur Sicherstellung der Ratenzahlung über die gesamte Laufzeit sicherzustellen. Bisher hat die Bank lediglich eine Betrachtung der Kreditlaufzeit berücksichtigt, mit dem neuen Scoring und Einschätzungsverfahren geht dies bis zum Tilgungsende.
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