Donnerstag, 08.10.26 18:00 Uhr

DAX 24.967 -0,6% ESt50 6.161 -0,3% MSCI World 4.946 -0,2% Nas 27.442 -0,4% Bitcoin 73.626 -0,9% Euro 1,1207 +0,1% Öl 104,6 +4,4% Gold 4.135 +0,6%

Freitag, 02.10.2026 18:00 Uhr

DAX 25.231 +1,2% ESt50 6.239 +1,0% MSCI World 4.924 +0,6% Nas 27.191 +1,2% Bitcoin 75.115 +0,0% Euro 1,1253 +0,0% Öl 102,3 -0,1% Gold 4.138 %
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Freitag, 2. November 2018

Wenn die Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wird …

… dann liegt das in der (relativen) Mehrheit der Fälle an den Versicherungsnehmern. Das ergab eine Befragung von 69 Berufsunfähigkeits-(BU)-Versicherern. Ihre Ergebnisse widersprechen der weitverbreiteten Wahrnehmung, dass viele BU-Versicherer Leistungsanträge abschmettern würden. 

Tatsächlich führt die ausbleibende Kundenreaktion auf Nachfragen des Versicherers mit 36 Prozent die Liste der Ablehnungsgründe an. Knapp dahinter folgt mit 34 Prozent die Nichterreichung des erforderlichen BU-Grades von 50 Prozent. Weniger als jeder zehnte Antrag (9 Prozent) wird aufgrund der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten abgelehnt, also in der Regel wegen falsch beantworteter Gesundheitsfragen. 8 Prozent der Ablehnungen beruhen auf Anfechtungen wegen Betrugsverdachts, nur 2 Prozent auf Ausschlussklauseln (BU durch aus dem Versicherungsschutz ausgenommene Vorerkrankungen bzw. Schädigungen).

Es empfiehlt sich, wichtige Leistungsanträge mit Unterstützung des Versicherungsmaklers zu erstellen – dieser leistet auch bei Ablehnungen Hilfe.

Freitag, 19. Oktober 2018

Wer den Versicherungsabschluss immer wieder verschiebt, riskiert nicht nur, im Ernstfall ohne Leistung dazustehen, sondern läuft auch Gefahr, im Lauf der Zeit Erkrankungen zu erleiden, die einen BU-Abschluss in späteren Jahren unmöglich machen.

Danke an die lieben verehrten Kollegen, auch ich vertrete seit Jahren im Beratungsalltag den Standpunkt, die existenziell wichtigsten Versicherungen sofort anzugehen. Auch wenn dieses Thema nicht immer für die Mandanten/innen an erster Stelle steht. Danke für die tollen fachlichen Beiträge!

Dienstag, 6. Februar 2018

Barmenia SoloBU - jetzt noch leistungsstärker und umfangreicher

Verlust der Arbeitskraft: ein existenzielles Risiko 

Die eigene Arbeitskraft ist für die allermeisten Menschen die Grundlage, den Lebensunterhalt für sich und die Familie zu sichern. Deshalb stellt eine Berufsunfähigkeit ein existenzielles Lebensrisiko dar. 
Die Barmenia SoloBU bietet dafür durch die Zahlung einer monatlichen Rente einen finanziellen Schutz. Jedoch kann nicht nur eine Berufsunfähigkeit zum finanziellen Risiko werden. Auch eine langfristige Arbeitsunfähigkeit ist oft mit Einkommenseinbußen verbunden. Die laufenden Ausgaben für Essen, Wohnung, Auto etc. müssen weiter finanziert werden. Und es können weitere Ausgaben notwendig werden. 
Jetzt kann mit der Barmenia SoloBU auch der Fall einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert werden! Als Kunde bekommen Sie dann auch Leistungen aus der Barmenia SoloBU, wenn sie arbeitsunfähig, aber nicht berufsunfähig sind. Ein Vorteil dabei: Es muss lediglich die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden und keine umfangreiche BU-Prüfung erfolgen. So erhält ein Kunde schnell und unkompliziert seine Leistungen. Mit dieser Leistungsverbesserung wird die Absicherung der Arbeitskraft mit der Barmenia SoloBU noch wertvoller. Insgesamt zählt sie damit zu den leistungsstärksten BUAngeboten am Markt. Und: Die Ausgestaltung der neuen AULeistung ist einzigartig am Markt.
Gerne erstelle ich Ihnen ein passendes Angebot bzw. berate Sie zu den Tarifleistungen im Vergleich zu Ihrer jetzigen Absicherung. 

 
Ihr unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22611654 | foerster@youatnet-makler.de | Online-Beratung via Skype / ZoomCall bundesweit 7 Tage die Woche.

Dienstag, 19. Dezember 2017

BU-Vorsorgeschutz ohne Risikofragen

Mit dem "Golden BU Vorsorgeschutz" der LV 1871 sichern sie ihre Vorsorgeverträge von beliebigen Anbietern ab für den Fall, dass sie dafür aufgrund Berufsunfähigkeit die Beiträge oder Raten für diese Verträge nicht mehr bezahlen können.

Bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro im Monat übernimmt die LV 1871 in diesem Fall die Beitragszahlungen.

Dieser "Golden BU Vorsorgeschutz" kann ohne Beantwortung von Risikofragen abgeschlossen werden. Es gilt lediglich eine Wartezeit von drei Jahren.

Die Zahlungen für folgende Verträge aller Anbieter können gegen Berufsunfähigkeit abgesichert werden:

  • Sparpläne
  • Fondssparpläne
  • Bausparpläne
  • Rentenversicherungen
  • Riester-Verträge
  • Kapitallebensversicherungen
  • Private Krankenversicherungen
Neu: jetzt auch für private und geschäftliche Darlehensverträge.


Ihr unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22611654 | foerster@youatnet-makler. Online-Beratung via Skype / ZoomCall bundesweit 7 Tage die Woche.