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Freitag, 02.10.2026 18:00 Uhr
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Donnerstag, 29. April 2021
Freitag, 16. November 2018
Tipp fürs Wochenende! Rückabwicklung (Widerruf) von Lebens- und Rentenversicherungen
Nutzen sie die Zeit am Wochenende, sich mal hinzusetzen um zu überprüfen, ob auch sie eine Lebensversicherung, Rentenversicherung besitzen, mal gekündigt haben oder beitragsfrei gestellt haben. Wir haben viel Erfahrung in den letzten beiden Jahren gesammelt und helfen ihnen professionell bei der Überprüfung und Rückabwicklung - bedeutet für sie ein Geldsegen den man gut gebrauchen kann.
Nehmen sie direkt mit mir Kontakt auf: Tel./WhatsApp 01577-5815384 - financialservices@youatnet.de - Jens Artur Förster, Bankkaufmann, Versicherungsexperte
Labels:
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Überlegung
Location:
Hamburg, Deutschland
Mittwoch, 14. September 2016
#News Aktuelles BHG-Urteil zur Patientenverfügung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang August ein Urteil zum Thema Patientenverfügung veröffentlicht.
So wurde entschieden, dass Patientenverfügungen ausreichend konkret sein müssen, um wirklich wirksam zu sein.
Demnach reicht zum Beispiel eine Formulierung wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ alleine nicht aus.
Für den Verfasser einer Patientenverfügung bedeutet das: Situationen bzw. Krankheitsbilder sowie gewünschte oder abgelehnte Maßnahmen müssen genauer benannt werden. Wenn Sie bereits eine Patientenverfügung verfasst haben, empfehlen wir Ihnen, diese daraufhin noch mal zu überprüfen.
Hier geht es zur Presseinformation des Bundesgerichtshofes vom 9. August.
Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler
So wurde entschieden, dass Patientenverfügungen ausreichend konkret sein müssen, um wirklich wirksam zu sein.
Demnach reicht zum Beispiel eine Formulierung wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ alleine nicht aus.
Für den Verfasser einer Patientenverfügung bedeutet das: Situationen bzw. Krankheitsbilder sowie gewünschte oder abgelehnte Maßnahmen müssen genauer benannt werden. Wenn Sie bereits eine Patientenverfügung verfasst haben, empfehlen wir Ihnen, diese daraufhin noch mal zu überprüfen.
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Als unser/e Mandant/in erhalten Sie sofort ein komplettes Paket mit den wichtigsten Vorsorgevollmachten, die regelmäßig aktualisiert werden. Und das zusammen mit einer aktiven Betreuung, Versorgung mit wichtigen für sie relevanten Finanznews und vieles mehr.
Für diese Komfort-Betreuung berechnen wir lediglich eine jährliche Servicepauschale von 65 Euro. Und die sind es unseren Mandanten/innen auch wert.
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