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Montag, 26. September 2016

#Finanztipp Namentliches Bezugsrecht in der Hinterbliebenen-Vorsorge

Wird bei Abschluss einer Hinterbliebenen-Vorsorge (Risikoleben, Sterbegeld, Lebensversicherung) keine bezugsberechtigte Person benannt, wird die Versicherungsleistung im Sterbefall an den Versicherungsnehmer bzw. dessen gesetzlichen Erben ausgezahlt. 
Da diese erst ermittelt werden müssen, kann es sein, dass sich dadurch die Auszahlung der Versicherungssumme zeitlich verzögert und dann das dringend benötigte Kapital erst später zur Verfügung steht. Oft kommt es zudem zu Erbstreitigkeiten und Gerichte müssen entscheiden, wer die Leistung bekommen soll.

„Kann man das Bezugsrecht beliebig oft anpassen?“

Ja, das ist jederzeit möglich. Sollte sich also eine Veränderung in ihren Lebensumständen ergeben, kann der Eintrag des Bezugsberechtigten jederzeit angepasst werden.


Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler

Freitag, 3. Juli 2015

Bis 50.000 Euro ohne Gesundheitsprüfung

Gesundheitliche Probleme, trotzdem die Familie absichern? 


Geht das überhaupt? Ja. Bis 50.000 Euro Todesfallleistung - ohne Gesundheitsprüfung - und in Kombination bis zu 75.000 Euro.


Es gibt Momente im Leben, wo man sich schwere Sorgen um die eigene Gesundheit macht und die Absicherung der eigenen Familie. Was kommt wohl im schlimmsten Falle nach meinem Ableben?

Doch nun einen adäquaten Versicherungsschutz zu bekommen ist auf normalen Wege unmöglich, da die Versicherer den Gesundheitszustand mit Fragen beantwortet haben möchten. Hier hilft nur noch mit einer cleveren Lösung die erforderliche Sicherheit zu schaffen.

Wir behandeln Ihre Fragen und Wünsche vertraulich und diskret, gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de .