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Donnerstag, 24. März 2022

Aktuelles zu den Gesetzlichen Krankenkassen - Ukraine-Flüchtlinge

Aktuelles zu den Gesetzlichen Krankenkassen - Ukraine-Flüchtlinge

Derzeit erreichen uns viele Anfragen, wie Flüchtlinge aus der Ukraine krankenversichert sind. Gerne geben wir Ihnen dazu entsprechende Informationen:

Flüchtlinge aus der Ukraine haben aktuell KEINE Aufnahmeberechtigung in eine Gesetzliche Krankenkasse nach dem SGB V!
Hintergrund ist, dass gemäß Asylbewerberleistungsgesetz für Flüchtlinge aus der Ukraine zunächst die Kommunen bzw. deren Sozialämter die zuständigen Leistungsträger sind, nicht aber die Gesetzlichen Krankenkassen.
Nach einer gesetzlich vorgegebenen Wartezeit von 18 Monaten werden die Personen dann auftragsweise durch die gesetzlichen Krankenkassen betreut, die die Aufwände von den Kommunen zurückerstattet bekommen. Dabei es handelt sich dann um eine sog. "Betreuung" nach § 264 SGB V, aber KEINE eigenständige Mitgliedschaft. 

Unabhängig davon haben die betroffenen Personen bei Erteilung einer Arbeitserlaubnis und Beschäftigungsaufnahme aber sehr wohl ein sofortiges Krankenkassenwahlrecht. In diesem Fall kann natürlich ein regulärer Antrag über uns angefragt und eingereicht werden.


Ihr Ansprechpartner: Jens Artur Förster Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB)

Tel./WhatsApp 01577-5815384 | youatnet@gmail.com
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Online-Beratung nach Vereinbarung auch nach 21 Uhr und am Wochenende. Zufriedene Kunden bundesweit.

Mittwoch, 23. März 2022

Neuer Blogbeitrag Ankündigung: Aktuelles zu den Gesetzlichen Krankenkassen - Ukraine-Flüchtlinge

Ab morgen erscheint hier der entsprechende Blogbeitrag, zu dem aktuell sehr wichtigen und informativen Thema. Sind Ukraine Flüchtlinge hier krankenversichert? usw. 

Abonnieren sie jetzt unseren Finanzblog als Lesezeichen oder per Mail im Newsletter und verpassen sie keinen Beitrag mehr. 

Mittwoch, 22. Dezember 2021

Aktuelles zu den Gesetzlichen Krankenkassen und die für sie möglichen Vorteile. Krankenkassenwechsel selbst vornehmen über uns oder einen Termin vereinbaren.

Gerne erhalten Sie von uns Informationen über aktuelle Änderungen zu den Gesetzlichen Krankenkassen, da wir als unabhängiger Finanzexperte und Finanzmakler, auch beim Wechsel in eine günstigere und auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Auswahl an einer gesetzlichen Krankenkasse behilflich sind (Termin vereinbaren), oder sie können dies selbst über unser Online-Vergleichsprogramm selbst übernehmen.

Folgende Punkte haben sich geändert:

Änderungen bei den Beitragssätzen:


Derzeit geben die Gesetzlichen Krankenkassen ihre neuen Beitragssätze für das Jahr 2022 bekannt. Nur aufgrund eines um weitere 7 Mrd. Euro erhöhten ohnehin schon extrem üppigen Bundeszuschusses werden diesmal massive Beitragserhöhungen auf breiter Front vermieden - ob wir uns aber jedes Jahr diesen Zuschuss aus Steuermitteln von sage und schreibe zusammen 28,5 Mrd. Euro leisten können, ist da eine ganz große Frage.
Allerdings zeigt sich, dass Zuschuss nicht alles ist - denn mit Stand heute zum Redaktionsschluss haben:

- 11 Kassen Erhöhungen (davon verhältnismäßig viele AOKn) und
- 9 Kassen Beitragssatzsenkungen

angekündigt.

Die Bandbreite reicht in beiden Richtungen bis zu satten 0,5 Prozentpunkten (bei einem gleichbleibenden durchschnittlichen Beitragssatz von 1,3 Prozent).
Übrigens hat auch die besonders beliebte hkk (vormals Handelskrankenkasse) in Bremen den Beitragssatz erhöht von 0,39% auf 0,69%, bleibt damit aber unverändert die günstigste bundesweit wählbare Krankenkasse.
Die tagesaktuelle Übersicht der Beiträge für 2022 finden sie unter diesem Link und können sich selbst über uns eine neue Krankenkasse aussuchen. Für eine Beratung vereinbaren sie bitte einen Beratungstermin hier.

Wenn sie die Krankenkasse wechseln wollen, ist dies wie immer problemlos möglich. Seit diesem Jahr braucht es dafür ja auch keine explizite Kündigung durch den Kunden mehr, sondern es muss lediglich der Antrag bei der neuen Kasse gestellt werden. Diese übernimmt dann die Kündigung der vorherigen Kasse.

Fusionen:


Das Fusionskarussell der Gesetzlichen Krankenkassen dreht sich wieder schneller! Nach bislang 102 Kassen kommen wir 2022 erstmal unter die "magische" Marke von 100, denn folgende Krankenkassen verschwinden vom Markt:
- BKK HMR (durch Fusion mit der BKK Melitta Plus zur BKK Melitta HMR)
- BKK RWE (durch Fusion mit der energie-BKK)
- BKK SIEMAG (durch Fusion mit der novitas BKK)
- Wieland BKK (durch Fusion mit der BKK Verbund Plus)
und unter Vorbehalt
- BKK Grillo Werke (durch Fusion mit der Bergischen Krankenkasse).


Ich hoffe wir konnten sie mit diesem Beitrag zu den Krankenkassen informieren, und sie ggf. für ein Einsparungen zu einem Wechsel überzeugen. Vereinbaren sie gerne einen Termin oder übernehmen sie dies über folgenden Link selbst. Damit bedanken sie sich für unseren Service, dieser ist persönlich und direkt und sie haben für die Zukunft immer einen Ansprechpartner. Danke.

Aktuelles zu den Gesetzlichen Krankenkassen .... folgt heute im neuesten Blogbeitrag um 21.00 Uhr

Dienstag, 22. Januar 2019

Kassenpatienten werden 2019 entlastet

Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit Beginn des neuen Jahres weniger für ihre Gesundheitsversorgung bezahlen. Dafür sorgt neben gesetzlichen Änderungen auch die gute Konjunktur, die den Krankenkassen fortwährend sprudelnde Einnahmen beschert. Mindestens 18 Versicherer haben ihre Zusatzbeiträge der Stiftung Warentest zufolge zum 1. Januar abgesenkt. Lediglich zwei sahen sich, soweit bisher bekannt, zu einer Erhöhung 
gezwungen. 

Zudem werden die Zusatzbeiträge, die bislang ausschließlich von den Arbeitnehmern zu schultern waren, seit Jahresbeginn hälftig vom Arbeitgeber übernommen. Im Schnitt läuft das bei Angestellten mit 3.000 Euro Monatsbruttogehalt auf eine Entlastung von rund 180 Euro im Jahr hinaus. Auch Selbstständige mit geringem Einkommen profitieren: Bis Ende letzten Jahres mussten sie noch mindestens 356 Euro monatlich für die gesetzliche Krankenversicherung aufwenden, auch wenn das auf ein Missverhältnis zu ihren wahren Einnahmen hinauslief; nun liegt der Mindestbeitrag bei nur noch 160 Euro.

Für weitere Informationen, Fragen oder ein konkretes Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler, Bankkaufmann Jens Artur Förster | Tel./Whatsapp/Telegram 01577-5815384 | foerster@youatnet.de

Donnerstag, 6. Dezember 2018

Krankenzusatzversicherungen knacken 8-Millionen-Marke

Es gibt einen „heimlichen Star“ unter den Versicherungen: Krankenzusatzpolicen. 
Seit vielen Jahren gewinnt diese Sparte stetig an Beliebtheit bei den Bundesbürgern. Im zurückliegenden Jahrzehnt nahm die Zahl der ambulanten Krankenzusatzversicherungen um über 26 Prozent zu, wie der PKVVerband kürzlich vermeldete. 2017 war ein Anstieg von 1,3 Prozent zu verzeichnen, womit nun 8,02 Millionen Policen in deutschen Versicherungsordnern liegen. 
Gesetzlich Versicherte können mit den Zusatzpolicen beispielsweise ihre Zuzahlungen zu Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Medikamenten, Naturheilverfahren oder Hörgeräten deutlich reduzieren. In vielen Bereichen sichern sie sich mit den Ergänzungstarifen den Status von Privatpatienten. 
Der Leistungsumfang und die Bedingungen der Tarife unterscheiden sich allerdings mitunter stark, ebenso die Prämien. Ein Vergleich gestaltet sich daher anspruchsvoll – unabhängige Beratung gibt’s beim Versicherungsmakler des Vertrauens.

Donnerstag, 30. August 2018

Ab dem 01.01.2019 gilt: Bei erstmaligem Bezug von Übergangsgebührnissen erhalten Zeitsoldaten keine Beihilfe mehr

Drei wesentliche Änderungen kommen auf ehemalige Soldaten auf Zeit zu. Sie folgen aus dem Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG). Soldaten auf Zeit (SaZ) verpflichten sich für eine bestimmte Dienstzeit bei der Bundeswehr. Nach Ablauf einer Dienstzeit von mindestens 4 Jahren werden für einen begrenzten Zeitraum Übergangsgebührnisse gewährt. 

Hier finden Sie die Bezugszeiträume in der Übersicht:
DienstzeitÜbergangsgebührnisse für
4 und 5 Jahre7 Monate
6 und 7 Jahre12 Monate
8 bis 11 Jahre21 Monate
ab 12 Jahre36 Monate

Während des Bezugs von Übergangsgebührnissen bestand bisher immer ein Anspruch auf Beihilfe (Beihilfevorschrift Bund). Das wird sich ab dem 01.01.2019 ändern. Und zwar präzise für alle diejenigen, die erstmals nach dem 31.12.2018 Übergangsgebührnisse beziehen. Anstelle des Beihilfeanspruchs wird dafür ab diesem Zeitpunkt ein Beitragszuschuss zur Unterstützung der Finanzierung der dann notwendigen 100 % Krankenversicherung (GKV bzw. PKV) gewährt.
Wichtig dabei ist: Für alle, deren erstmaliger Bezug von Übergangsgebührnissen vor dem 01.01.2019 begonnen hat, bleibt alles beim Alten.
Die wesentlichen Änderungen für Soldaten auf Zeit im Überblick:
  • Der Beihilfeanspruch für Empfänger von Übergangsgebührnissen mit erstmaligem Bezug nach dem 31.12.2018 entfällt.
  • Gewährung eines Beitragszuschuss zur Finanzierung der pflichtkonformen Krankenversicherung (gilt auch für PKV-Mitgliedschaft, max. PKV-Zuschuss 50 % des entsprechenden GKV-Beitrages)
  • Mit Änderung des § 9 SGB V zum 01.01.2019 erhalten ehemalige Soldaten auf Zeit ein freiwilliges Beitrittsrecht zur GKV (Innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden aus den Dienst)
Quelle: Maklerportal Signal Iduna


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Freitag, 6. Juli 2018

Risikozuschlag? Kann weg!

Mit unserem Kooperationspartner KV-Optimal überprüfen wir gerne Ihre private Krankenversicherung. Es gibt wirklich nur eine Handvoll richtige unabhängige Experten für diesen Bereich in Deutschland. Sprechen Sie uns gerne direkt an, wir übernehmen als Makler die Beratung in Kooperation mit KV-Optimal.


Ihr unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22 611 654 | youatnet@gmail.com - Online-Beratung via Skype / ZoomCall bundesweit 7 Tage die Woche.

Donnerstag, 13. Juli 2017

Weitere Bewegungen bei den gesetzlichen Krankenkassen

- Weitere Beitragssatz-Erhöhung:In unserer letzten Information hatten wir Sie informiert, dass die IKK Südwest ihren Beitragssatz zum 1.7.2017 erhöht hat. Sehr kurzfristig hat sich noch eine zweite Kasse zum gleichen Datum zu einer Erhöhung entschlossen:
Die SECURVITA Krankenkasse hat ihren Zusatzbeitrag zum 01.07.2017 von 1,4% auf 1,7% erhöht. Der neue Gesamtbeitrag liegt dann bei 16,3%.

- Fusion zweier Krankenkassen:Weiterhin liegt uns die Ankündigung einer Fusion zweier Krankenkassen zum 01.10.2017 vor:
Die BKK advita wird mit der BKK24 zur neuen BKK24 verschmelzen. Beide Kassen haben derzeit einen Gesamt-Beitragssatz von 15,7%, damit ändert sich beitragsmässig für die Kunden nichts.


Gerne helfen wir Ihnen bei einem Kassenwechsel, egal ob Sie Leistungsorientiert sind, bestimmte Erstattungswünsche haben oder einfach nur der Preis entscheidend ist.
❗❗Sie können auch gerne selbst hier einen Kassenvergleich vornehmen und gleich abschließen.❗❗



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Dienstag, 13. Juni 2017

Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag - Welle kommt erst noch

Wenn Sie Mitglied bei der IKK SÜDWEST sind, möchten wir Sie heute aus aktuellen Anlass informieren: Die IKK Südwest hat gerade angekündigt, ihren Zusatzbeitrag zum 01.07.2017 von 1,2% auf 1,5% zu erhöhen. Der neue Gesamtbeitrag liegt dann bei 16,1%.

Wie wäre es wenn Sie sich von uns ein Alternativangebot zu Ihrer jetzigen Krankenkasse vorschlagen lassen. Auch sind wir in der Lage, aufgrund Ihrer gewünschten Erstattungswünsche, die richtige Krankenkasse deutschlandweit für Sie auszusuchen.
Selbstverständlich übernehmen wir den kompletten unkomplizierten Kassenwechsel für Sie.
Wichtig: Wussten Sie das es Krankenkassen gibt, die bis zu 185 Euro im Jahr für Ihre Kinder übernehmen? Dabei reicht der Nachweis von max. 5 sportlichen Aktivitäten. Interessant? Sprechen Sie uns an Tel. 040 - 22 611 654.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.


Donnerstag, 27. April 2017

Nur noch bis zum 30.06.2017: Sonderaktion Krankentagegeld mit sehr vereinfachter Gesundheitsprüfung

Nutzen sie die Chance! 


Nur noch bis zum 30.06.2017 läuft unsere Sonderaktion "Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld mit sehr vereinfachter Gesundheitsprüfung". 

Mit der sehr vereinfachten Gesundheitsprüfung können sie als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung - mit einem Aufnahmehöchstalter von 55 Jahren - nun den schnellen und unkomplizierten Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag (Tarif 42+ max. 450 EUR pro Monat) sowie eine Krankenhaustagegeldversicherung (10 EUR pro Tag) auswählen.


Highlights Tarif T42+: 
- Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht 

- Nachleistung bei Berufsunfähigkeit 6 Monate 

- Anpassung des Krankentagegelds entsprechend Einkommensentwicklung möglich: Ohne 
  Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten 


- Für Frauen: Versicherungsschutz auch bei AU ausschließlich wegen Schwangerschaft 
  und Fehlgeburt außerhalb der Mutterschutzfristen 




Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Dienstag, 4. April 2017

#GKVprofi - Beitragserhöhungen bei drei Krankenkassen im April

Zum 01.04.2017 haben drei Krankenkassen ihr Zusatzbeiträge erhöht:

- Die BKK Salzgitter auf 1,1% (Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte)
- Die KKH auf 1,5% (Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte)
- Die Schwenninger Krankenkasse auf 1,3% (Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte)

Vielleicht möchten Sie als betroffenes Mitglied mit uns prüfen, ob sie nach ihren individuellen Leistungsanforderungen und Beitragshöhe bei der richtigen Krankenkasse sind oder ob eventuell ein Wechsel Sinn machen kann. Mit unserer "interaktiven Kassensuche" helfen wir ihnen weiter. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, gerne auch als Online-Beratung bundesweit


Ihr GKV-Profi. Jens Artur Förster


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Donnerstag, 21. Mai 2015

Ihr Gesundheitskonto solide und unabhängig im Alter.

Die beste Geldanlage ist eine Investition in Ihre Gesundheit. Freuen Sie sich auf einen unbeschwerten Ruhestand.

Unser Gesundheitssystem ist überlastet. Die Beiträge in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung werden in den kommenden Jahren deutlich steigen. Doch was bedeutet das für Ihren Ruhestand? Im Alter nehmen Krankheiten oftmals zu. Dies erhöht die persönlichen Gesundheitskosten, zum Beispiel für Zuzahlungen oder Medikamente. Hinzu kommt: Das Rentenniveau wird in Zukunft nach Meinung vieler Experten deutlich sinken. Das heißt: Im Ruhestand müssen Sie aller Voraussicht nach einen deutlich höheren Anteil Ihrer Einkünfte für Gesundheitskosten aufwenden.


Eine Investition in Ihren Gesundheitsstandard

Das Gesundheitskonto sorgt dafür dass aus gesundheitlichen Einschränkungen keine finanziellen werden. Ob gesetzlich oder privat versichert: Mit dem Gesundheit Skonto können Sie im Alter die Kosten für die Krankenversicherung und Aufwendungen für die Gesundheit reduzieren. Und sichern so Ihren Gesundheitsstandard von heute auch für morgen.

Und so funktioniert's

Währrend des Berufslebens nach und nach Sparbeträge einzahlen. Im Ruhestand erhalten Sie aus dem Gesundheitskonto lebenslange monatliche Leistungen. In besonderen Fällen können Sie mit dem Gesundheitskonto auch unvorhergesehene Gesundheitskosten abdecken.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen stehe ich Ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Donnerstag, 24. Juli 2014

Neuer Tarif für Beamtenanwärter der HanseMerkur


Die HanseMerkur bietet ab sofort mit ihrem neuen Tarif BGA einen preisorientierten Versicherungsschutz, für Beamtenanwärter während der Ausbildungszeit, an.
Versicherbar sind ausschließlich Beamtenanwärter und deren berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner bis zu einem Alter von 34 Jahren. 

  • Erstattung für allgemeine ambulante Heilbehandlungen und Heilmittel zu 75%.
  • Übersteigt der Rechnungsbetrag 1.600 Euro p.a., so werden 100% erstattet.
  • Erstattung von Hilfsmitteln zu 100%.
  • Erstattung für Leistungen durch Heilpraktiker zu 80% (bis zu einem Rechnungsbetrag von 400 Euro).
Selbstverständlich unterbreiten wir ihnen in der Beratung, zu ihnen passende Anwärter-Tarife von anderen Versicherungen/Gesellschaften. Nur so finden wir mit einem Vergleich und einer Gegenüberstellung, den richtigen Tarif / Versicherungsschutz für sie.

Der Markt an Tarifangeboten ist spannend und umfangreich, wieso also sich nur ein Tarifangebot eines Anbieters, wie bspw. der Debeka oder anderer klassischer abhängigen Versicherer unterbreiten zu lassen. Und gerade im Bereich der privaten Krankenversicherungen, ist eine unabhängige Fachberatung mehr als empfehlenswert. Es ist schließlich ihre Gesundheit.

Quelle: Münchener Verein


Dienstag, 29. April 2014

Ganztätige Weiterbildung in "Biometrie-Fachtagung"

Hochspannende Fachbeiträge rund um die biometrische Absicherungsmöglichkeiten. Vielen Dank an das Beratungsunternehmen Consilium, ein klasse Vortragender.
Dazu auch Versichererunabhängigige steuerrechtliches Wissen und Eintauchen in das schöne Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Heubeck-Barwert, Mediziner-Versorgung, betriebliche Krankenversicherung, etc..