Donnerstag, 08.10.26 18:00 Uhr

DAX 24.967 -0,6% ESt50 6.161 -0,3% MSCI World 4.946 -0,2% Nas 27.442 -0,4% Bitcoin 73.626 -0,9% Euro 1,1207 +0,1% Öl 104,6 +4,4% Gold 4.135 +0,6%

Freitag, 02.10.2026 18:00 Uhr

DAX 25.231 +1,2% ESt50 6.239 +1,0% MSCI World 4.924 +0,6% Nas 27.191 +1,2% Bitcoin 75.115 +0,0% Euro 1,1253 +0,0% Öl 102,3 -0,1% Gold 4.138 %

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Mittwoch, 12. Juli 2023

Live-Veranstaltung Online Mittwoch, 13.07.2023 um 9:00 Uhr - Für Selbständige: Unternehmervollmacht – Sicherung Ihrer Existenz!

Selbstständige und Unternehmer haben besondere Herausforderungen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Oft leidet dann das Geschäft. Wer kümmert sich um neue Aufträge oder treibt Außenstände ein? Die häufige Folge: Rechnungen können nicht bezahlt und Aufträge nicht bearbeitet werden. Das kann bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zur Insolvenz führen.Auch Gesellschafter können im Fall der Fälle ihre Anteile in Gesellschafterversammlungen nicht nach Wunsch vertreten lassen. Das macht ohne Vollmacht ein vom Gericht eingesetzter Betreuer.

Die Lösung? Mit einer Unternehmervollmacht bestimmen Sie vorab, welche Vertrauensperson in Ihrem Unternehmen agiert und wer Ihre Gesellschafteranteile vertritt. Damit diese dann auch weiß, was im Notfall zu tun ist, ist nachhaltiges Notfallmanagement elementar.

Was viele Unternehmer nicht wissen und wie Sie im Notfall alles richtig machen? Das erfahren Sie es in unserem 30-minütigen Kompakt-Webinar mit Uwe Rennschmied, Testamentsvollstrecker. Entlasten Sie Ihre Familie, Angestellten und Geschäftspartner!


Ihr Jens Artur Förster

Mittwoch, 15. September 2021

Versicherungstipp: Schließungen: das Risiko bleibt. Die Infektionszahlen steigen trotz hoher Impfquote wieder. Keiner weiß, was der Herbst bringt. Bei lokalen Ausbrüchen drohen Betriebsschließungen durch Einzelanordnungen. In dieser ungewissen Lage ist eine starke Absicherung Pflicht. Für alle Branchen.

Eine ausgezeichnete Betriebsschließungsversicherung gewährt einzigartigen Schutz: auch bei noch unbekannten meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern nach dem Infektionsschutzgesetz. Sogar im Fall von Epidemien oder Pandemien. So trägt diese zum Beispiel bei einem Beschäftigungsverbot von Mitarbeitern die Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen. Bei angeordneter Betriebsschließung wird der entgangene Tagesnettoumsatz (maximal 75 % des Tagesnettoumsatzes aus dem Vorjahreszeitraum) für eine Dauer von bis zu 30 Schließungstagen ersetzt.

Gerne vermitteln wir Sie als betroffener Unternehmer/in an einen unserer langjährigen Netzwerkpartner und Experten Versicherungsmakler weiter.

Kontaktieren Sie mich direkt unter Tel. 01577-5815384 oder vereinbaren Sie hier direkt einen für Sie passenden Gesprächstermin.