Mittlerweile sind die sog. Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung bekannt gegeben worden, müssen aber noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Einige der Zahlen sind wirklich sehr interessant. Sobald die Zustimmung des Bundesrats erfolgt ist, werden wir wiederum diese hier kurz bekannt geben.
Die neuen (vorläufigen) Beitragsbemessungsgrenzen.
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Sonntag, 1. Oktober 2017
Die neuen (vorläufigen) Beitragsbemessungsgrenzen
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