Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 11.03.24.

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 11.03.24.
Quelle: google.com/finance

Montag, 18.03.2024 09:00 Uhr

DAX 17.815 -0,2% ESt50 4.961 -0,3% MSCI World 3.391 +1,0% Dow 38.880 +0,2% Nas 16.165 -0,7% Bitcoin 62.512 +2,2% Euro 1,0940 -0,1% Öl 82,05 -1,6% Gold 2.177 +0,8%

Freitag, 15.03.2024 18:00 Uhr

DAX 17.937 +0,0% ESt50 4.986 -0,1% MSCI World 3.363 -0,6% Dow 38.715 -0,5% Nas 15.973 -1,0% Bitcoin 64.155 +0,5% Euro 1,0896 +0,1% Öl 85,35 +0,3% Gold 2.156 +0,0%

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Freitag, 27. November 2015

#Steuer Ihr "Weihnachtsgeschenk" in der Dezember-Gehaltsabrechnung gewusst!?

Am 22. Juli 2015 wurde das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags verabschiedet.
Die Neuregelungen bewirken bei vielen Arbeitnehmern eine Art "Weihnachtsgeschenk" in der Abrechnung des Monats Dezember.
Das Gesetz sieht konkret Folgendes vor:
  • Der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag werden rückwirkend ab Januar 2015 angehoben (Neuer Wert für Alleinstehende 8.472 Euro).
  • Damit die Gehaltsabrechnungen nicht rückwirkend korrigiert werden mussten, kommt die Steuerentlastung für das gesamte Jahr 2015 einmalig in der Dezember-Gehaltsabrechnung zum tragen.
  • In der Dezember-Gehaltsabrechnung wird die Lohnsteuer, der Soli und ggf. die Kirchensteuer gegenüber den Vormonaten geringer ausfallen.
  • Im Jahr 2016 wird der Grundfreibetrag nochmals angehoben, so dass 2016 eine weitere monatliche Lohnsteuerentlastung entsteht (Neuer Wert für Alleinstehende 8.652 Euro).
  • Erhöhung des Kindergeldes / Kinderfreibetrags / Kinderzuschlags

Selbstverständlich kann man diesen positiven Effekt nutzen, um ihn für die eigene Finanzplanung zu verwenden. Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten und welche Mehrwerte dadurch für Sie entstehen. 



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Montag, 23. November 2015

Arbeitest Du für lau?“ „Nein.“ „Warum willst Du, dass ich das tue?" Warum niemand gerne umsonst arbeitet. Auch wir nicht :)

Neue Berufshaftpflicht für Mediziner

Aktuell bieten wir einen interessanten Tarif zur Berufshaftpflicht an, für Mediziner und andere Angehörige von Gesundheitsfachberufen. Dieser folgt aktuellen Entwicklungen am Markt und wurde zum 1.11.2015 modernisiert und von den Deckungserweiterungen angepasst. Das Preis- und Leistungsverhältnis ist ausgezeichnet und bietet sich für einen jährlichen Checkup ihrer vorhanden Police an. 

Für Ärzte, Zahnärzte und Ärzte in der Ausbildung:
Statistisch gesehen wird jeder Arzt etwa alle sieben Jahre mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert. Derzeit geht man von ca. 40.000 Behandlungsfehlern pro Jahr in Deutschland aus, die in der ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung zum Schadenausgleich gemeldet werden. Parallel dazu steigt auch der Schadenbedarf, da die Anzahl der Großschäden inzwischen ungefähr die Hälfte aller Schadenaufwendungen darstellen. Und hiervon sind nicht nur operativ tätige Ärzte betroffen, sondern auch Allgemeinmediziner.
Im Mittelpunkt der neuen Berufshaftpflichtversicherung stehen zahlreiche Neuerungen wie zum Beispiel:
  • bis zu 50 gelegentliche außerdienstliche Tätigkeiten pro Jahr mitversichert
  • Prämienfreie Mitversicherung von zur Probe arbeitenden Fachärzten für eine geplante Anstellung bzw. Partnerschaft bis zu maximal vier Wochen
  • Prämienfreie Mitversicherung des Medikamentenverderbs bis 5.000 EUR pro Jahr (125 EUR Selbstbehalt)
Der Tarif zeichnet sich insbesondere durch folgende bewährte Leistungsinhalte aus:
  • Eine Regeldeckungssumme von 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, dreifach maximiert
  • Die Tarifprämien für die erhöhte Deckungssumme in Höhe 7,5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, ebenfalls dreifach maximiert
  • Prämienfreie Mitversicherung von zwei angestellten Fachärzten – bei gleichem Fachgebiet und höchstens gleichem Tätigkeitsumfang wie der Praxisinhaber

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Freitag, 20. November 2015

#Gewusst Ab 2016 kein Kindergeld mehr ohne Steueridentifikationsnummer?

Bestimmt haben Sie auch schon von diesem Gerücht gehört: Eltern, die ihrer zuständigen Familienkasse nicht umgehend die Steueridentifikationsnummer ihrer Kinder mitteilen, sollen ab 2016 kein Kindergeld mehr erhalten.
Tatsächlich und die richtige Informationen sind, Eltern ab Januar 2016 sind dazu verpflichtet, diese Steueridentifikationsnummer ihrer zuständigen Familienkasse mitzuteilen, um doppelte Kindergeldzahlungen künftig zu vermeiden.
Die Familienkassen selbst werden allerdings alle Eltern kontaktieren und sie auffordern, die benötigte Nummer einzureichen. Als Frist zur Abgabe wurde der 31. Dezember 2016 festgelegt. Und das heißt: Damit greift erst ab 2017 die Regelung, dass ohne ein Vorliegen der Steueridentifikationsnummer kein Kindergeld ausbezahlt werden kann.
Und Eltern die Ihren Erstantrag auf Kindergeld stellen, müssen auf dem Antrag sowieso die Steueridentifikationsnummer eintragen, ohne diese wird der Antrag nicht fertig bearbeitet. Das ist schon seit Jahren so.

Tipp: Sollten Sie über die sozialen Medien wie Facebook, WhatsApp, etc. von Freunden, Bekannten Nachrichten lesen die Sie auffordern, dies unbedingt allen Freunden mitzuteilen, dann können Sie diese Nachricht einfach Löschen, da es sich um absichtliche Verbreitung von falschen Nachrichten handelt. Dafür gibt es auch den Begriff des Scam. Also nichts anderes wie Kettenbriefe.
Sogar Medien griffen diese Falschmeldungen bewusst auf, um Aufmerksamkeit zu erregen. Also seien Sie skeptisch und löschen Sie Scam Nachrichten sofort.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Montag, 16. November 2015

simplr - jetzt neu!

Jetzt neu. Nutzen Sie unsere kostenlose App simplr und die damit verbundenen Vorteile. Gerade für unsere Mandanten, die schon den Online "Ihr Finanzordner" nutzen, ist dies eine weitere sinnvolle Erweiterung, verbunden durch unsere persönliche Betreuung. Kurzfristig erfolgt eine Information an alle Mandanten, wie eine erweiterte Nutzung über simplr eingerichtet wird.

Sie kennen uns noch nicht als Ihr Versicherungs- und Finanzmakler? Dann nutzen Sie ebenfalls die umfangreichen Vorteile. Herzlich Willkommen.

You@Net® Financial Services: simplr: simplr - die App für Deine Versicherungen Nie mehr einen Versicherungsschein suchen, wenn man diesen braucht. Mit simplr hast Du alle dei...


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Freitag, 13. November 2015

#Beimischung Diamant-Sparplan

Als interessante Beimischung zum eigenen Vermögensaufbau, sollten definitiv auch genügend Sachwerte den Geldwerten (klassische Renten- oder Kapitalversicherung) gegenüberstehen. Je nachdem welche Affinität der/die jeweilige Mandant/in einer Beimischung von alternative Sachwerten wie Gold und Silber hat, bieten wir nun auch die Möglichkeit in Diamanten mittels eines Sparplans oder einer Einmalanlage zu investieren. Nähere und eine sehr gute Beschreibung finden Sie mit dem untenstehenden Link .

You@Net® Financial Services: Diamant-Sparplan: Der schönste Sachwert der Welt Diamanten wird vieles nachgesagt, bis hin zu magischen Kräften. Eines aber sind sie auf jeden Fall: der ...


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Donnerstag, 12. November 2015

#Gewusst Kfz-Trennungsregelung

Sofern man dauerhaft von seinem Ehegatten getrennt lebt und bis zur Trennung das Fahrzeug als Fahrer regelmässig mitgenutzt hat, gewähren einige unserer Versicherungspartner eine Sondereinstufung von bis zur Schadenfreiheitsstufe (SF) 10 .


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Mittwoch, 11. November 2015

Neue Wohnung? Mehr finanzielle Liquidität für Mieter.

Mehr finanzielle Liquidität für Mieter, die im Begriff sind eine neue Wohnung zu beziehen, ist das zentrale Argument für den Abschluss einer sogenannten Mietkautions-Police als Form der Kautionsstellung. Die Mietkaution wird nicht in bar hinterlegt und sie bleiben damit finanziell flexibel. Das erspart einige tausend Euro, je nach Höhe der Miete bzw. Kautionshöhe die bisher bar zu hinterlegen war.

Welche Kosten fallen damit an? In der Regel je nach Anbieter lediglich ein jährlicher Versicherungsbeitrag von 5% der Kautionshöhe. Die Mietkautionsversicherung als Lösung, erfreut sich sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern stets wachsender Akzeptanz und immer größerer Beliebtheit.

Im Gegensatz zur Bankbürgschaft ist die Mietkautions-Police unabhängig von Banken. Zudem hat sie keine Mindestlaufzeit und kann jederzeit gekündigt werden. 

Wir kennen die am Markt befindlichen Anbieter und übernehmen wir für Sie richtige Auswahl, die Beantragung und Sie sparen dadurch Zeit und können sich auf den Umzug und wichtigere Dinge konzentrieren.


Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Donnerstag, 5. November 2015

Bis zu 30% Beitragsnachlass für gutes Fahren! Telematik-Tarife.

Sie geben clever Gas, wir treten auf die Kostenbremse.

Alle schauen aufs Fahrzeug - wir auf den Fahrer. Mit einem Telematik KFZ-Tarif berechnet sich der Kfz-Beitrag anhand des Fahrstils. Das kann günstiger für sie sein. Verlässlicher für den Versicherer und gerechter für alle. Guter Fahrstil wird belohnt - und zwar mit hohen Rabatten.

Wer ab 01.01.2016 eine Telematik-Box im Auto anschließt, ist in vielerlei Hinsicht entspannter unterwegs. Entdecken sie die umfangreichen Vorteile einer sog. Telematik-Kfz-Versicherung:
  • Verantwortungsvolles Fahren wird mit einem Beitragsnachlass von bis zu 30% belohnt.
  • Bei Pannen/Unfällen ermöglicht die Box sofortige Ortung und schnelle Hilfe.
  • Wird das Fahrzeug unerlaubt bewegt, werden sie zeitgleich alarmiert.
    Diebstahlsicherung möglich.
  • Sie können jederzeit ihren aktuellen Jahresrabatt jederzeit online einsehen. Mehr Transparenz geht nicht. 
  • Alle erhobenen Daten werden verschlüsselt übertragen.
Mit dem Rennen um den Rabatt lernen sie spielend, wie sie ihren Gesamtbeitrag Meter für Meter reduzieren.


Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de