Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 11.03.24.

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 11.03.24.
Quelle: google.com/finance

Montag, 18.03.2024 09:00 Uhr

DAX 17.815 -0,2% ESt50 4.961 -0,3% MSCI World 3.391 +1,0% Dow 38.880 +0,2% Nas 16.165 -0,7% Bitcoin 62.512 +2,2% Euro 1,0940 -0,1% Öl 82,05 -1,6% Gold 2.177 +0,8%

Freitag, 15.03.2024 18:00 Uhr

DAX 17.937 +0,0% ESt50 4.986 -0,1% MSCI World 3.363 -0,6% Dow 38.715 -0,5% Nas 15.973 -1,0% Bitcoin 64.155 +0,5% Euro 1,0896 +0,1% Öl 85,35 +0,3% Gold 2.156 +0,0%

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Freitag, 27. Januar 2017

Infofilm Sterbegeldversicherung




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Freitag, 20. Januar 2017

Das neue Pflegestärkungsgesetz II (PSGII) ab 01.01.2017 in Zahlen

Ab 1. Januar 2017 trat das Pflegestärkungsgesetz II (PSGII) in Kraft. Hierdurch ist das Thema Pflege wieder stark in den Medien vertreten und ruft auch bei vielen Lesern Fragen auf. 

Wir bieten Ihnen persönliche Beratungsgespräche an, denn trotz PSGII bleibt die gesetzliche bzw. private Pflegepflichtversicherung weiterhin nur eine Teilkaskodeckung mit entsprechenden Versorgungslücken. 

Heute möchten wir Sie umfänglich über die wichtigsten Änderungen informieren:

Was sind die wichtigsten Neuerungen ab 01.01.2017?

I. Grade statt Stufen:

Die bisherigen Pflegestufen werden zu Pflegegraden. Bestehende Pflegebedürftige werden wie folgt umgestellt bzw. gemäß PSGII „automatisch übergeleitet“: 

Pflegestufe 0 –> Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 –> Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 und eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 3
Pflegestufe 2–> Pflegegrad 4
Pflegestufe 2 und eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 –> Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 und eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 5
Härtefall –> Pflegegrad 5 

II. Leistungen:

Geldleistung ambulant
Pflegegrad 1 –> 125 Euro (Geldbetrag zur Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
Pflegegrad 2 –> 316 Euro
Pflegegrad 3 –> 545 Euro
Pflegegrad 4 –> 728 Euro
Pflegegrad 5 –> 901 Euro

Sachleistung ambulant
Pflegegrad 1 –> --
Pflegegrad 2 –> 689 Euro
Pflegegrad 3 –> 1.298 Euro
Pflegegrad 4 –> 1.612 Euro
Pflegegrad 5 –> 1.995 Euro

Leistungsbetrag stationär
Pflegegrad 1 –> 125 Euro
Pflegegrad 2 –> 770 Euro
Pflegegrad 3 –> 1.262 Euro
Pflegegrad 4 –> 1.775 Euro
Pflegegrad 5 –> 2.005 Euro 

III. Das neue Begutachtungsassessment (NBA):

Durch diese Begutachtungsmethode soll die Grundlage der Einstufung in einen Pflegegrad weniger durch „Minutenzählerei“ wie beispielsweise für Kämmen oder Anziehen sein, als vielmehr durch die Betrachtung von sechs verschiedenen Teilbereichen. Diese sind:

  • Mobilität 
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 
  • Selbstversorgung 
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


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Donnerstag, 19. Januar 2017

Der nächste Urlaub kommt bestimmt - Buchen und dabei den Reiseschutz nicht vergessen

In den folgenden Monaten buchen viele die nächste Urlaubsreise. You@Net Financial Services unterstützt sie, mit dem für Sie optimalen Reiseschutz (am besten in Form einer kostengünstigen Jahresversicherung).


Die Deutschen sind und bleiben Reiseweltmeister. 40 Millionen Deutsche verreisen jährlich nicht organisiert und nur ein Drittel der organisierten Reisen wird mit Reiseschutz gebucht.
Unser Lieblingspartner die Allanz Global Assistance hat im letzten Jahr umfirmiert, die neue Bezeichnung lautet AWP P&C S.A. (AWP steht für Allianz Worldwide Partners). ELVIA und Allianz Global Assistance bleiben als Marken von Allianz Worldwide Partners aber unverändert bestehen. Diese bieten eine Vielzahl von Produkten rund um das Thema Urlaub, zum Beispiel den Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz.

Versicherungen für die schönste Zeit des Jahres
Am Strand liegen, beim Tauchen Unterwasserwelten erkunden, Skifahren, den Jakobsweg erwandern oder bei Städtereisen Kultur tanken - jetzt rollt die Reisewelle wieder. Die AWP P&C S.A. bietet mit den Reiseschutz-Produkten maßgeschneiderte Lösungen, damit Sie sicher in den Urlaub starten können.

Bein gebrochen? Gebuchter Strandurlaub in der Türkei wird nicht angetreten und muss storniert werden?
Allianz Worldwide Partners zahlt die Stornogebühr des Hotels bzw Pauschalreise.

Elternteil zu Hause ist schwer erkrankt? Urlaub muss abgebrochen werden?
Allianz Worldwide Partners ersetzt die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und die Mehrkosten der unplanmäßigen Rückreise.

Ausrutscher am Pool in Spanien? 2 Tage Krankenhaus und dann ein Gipsbein?
Allianz Worldwide Partners ersetzt die Arzt- und Krankenhauskosten sowie gegebenenfalls die Kosten für den Krankenrücktransport.
Gemeinsam mit der Allianz Global Assistance bieten wir Ihnen die Möglichkeit, online für Ihre Urlaubsreise die passende Reiseversicherung abzuschließen.


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Montag, 16. Januar 2017

Es geht fast alle an – doch beim Thema Pflege herrscht Unwissenheit

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum Jahresanfang in Kraft getreten ist. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld irgendwelche Änderungen geben soll.

Auch andere Fakten rund um die Pflege sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten.



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Mittwoch, 11. Januar 2017

Investmentfonds auf Beliebtheitshoch

Die Niedrigzinsen lassen Investments in Fonds so attraktiv wie nie erscheinen, wie eine aktuelle forsa-Umfrage zeigt. 42 Prozent der befragten Bundesbürger finden es sinnvoll, zumindest einen kleineren Teil ihres Kapitals in chancenreiche Investments wie Aktien und Fonds zu stecken. Für 39 Prozent stellen Investmentfonds eine attraktive Anlageklasse dar, im Vorquartal waren es nur 30 Prozent. 

Das bedeutet allerdings nicht, dass das Sparbuch passé wäre: Beim „Vermögensaufbau“ – ein Begriff, der heutzutage nicht oft in einem Satz mit „Sparbuch“ genannt wird – für Kinder und Familie steht es noch immer auf Rang eins. Die klassische Kapitallebensversicherung dominiert dagegen die Altersvorsorge. In beiden Bereichen landen Aktien auf Rang zwei. Geht es aber um den langfristigen Vermögensaufbau, stehen Investmentfonds ganz oben in der Gunst der Deutschen, ebenfalls gefolgt von Aktien. Solange die Zinsmisere andauert, und für ein baldiges Ende spricht wenig, ist sicherlich mit weiteren Beliebtheitszuwächsen der renditestarken Anlageformen zu rechnen. 

Unserer Empfehlung nach kommt niemand mehr um die fachgerechte unabhängige Beratung für die Anlage in Investmentfonds oder Aktien herum. Anders ist mittel- bis langfristig ein Kapitalverzehr (Inflation, Negativzinsen) nicht abwendbar. Zudem sichert es das eigene Vermögen, da nicht in Geldwerte sondern in Sachwerte investiert wird.
Erstaunlich finden wir die Ergebnisse der o. g. forsa-Umfrage, nachdem die sog. Kapitallebensversicherung auf dem Rang eins tangiert. Ein Produkt das wir komplett ablehnen und uns in der täglichen Beratungspraxis auch kaum mehr begegnet. Entweder ist die Umfrage einfach schlecht gemacht oder der Befragte wird durch den Begriff der Kapitallebensversicherung diese zu bejahen aufgefordert, da keine Alternativen zur Auswahl standen. Wir raten mit Begründung schon seit über 10 Jahren, Hände weg das ist reine Geldvernichtung.


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Dienstag, 10. Januar 2017

Ältere Immobilienkäufer stehen vor höheren (Kredit-)Hürden

Seit März 2016 gilt die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, mit der die Bedingungen für Eigenheimkredite verschärft wurden. EU und Bundesregierung möchten damit eine zu freigiebige Vergabepraxis sowie eine daraus resultierende Immobilienblase verhindern. Wie sich die strengere Kreditwürdigkeitsprüfung auswirkt, lässt sich an einer Auswertung eines Finanzierungsportals ablesen, das rund 18 Prozent des Marktes auf sich vereint.

Demnach sind die Zeiten vor allem für Interessenten jenseits der 40 Jahre härter geworden. Im ersten Halbjahr nach der Reform sank das Volumen der von 40- bis 50-Jährigen abgeschlossenen Kreditverträge um 4 Prozent. Das würde auf den Gesamtmarkt umgelegt eine Summe von 1,2 Milliarden Euro bedeuten. Bei den 60- bis 70-Jährigen betrug der Rückgang sogar 12,1 Prozent. Anders als befürchtet leiden junge Kreditanwärter dagegen kaum unter der neuen Praxis: Die 18- bis 30-jährigen steigerten ihr Kreditvolumen um 8,5 Prozent. 

Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die Bundesregierung kürzlich angekündigt, die Zügel wieder etwas zu lockern. Künftig sollen „Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen“ stärker in die Bonitätsanalyse einbezogen werden.


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Montag, 9. Januar 2017

#Urteile - Auch Bauspar-Darlehensgebühren sind unzulässig

Wer als Bausparer eine Gebühr für die Inanspruchnahme seines Darlehens entrichten musste, darf sich Hoffnungen auf eine Rückerstattung machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2014 die Bearbeitungsgebühren für Bankkredite für unzulässig erklärt und die Institute zur Rückzahlung verdonnert. Analog dazu haben die BHG-Richter nun auch die Bearbeitungsentgelte für Bausparkredite gekippt. 

In neueren Bausparverträgen sind die Gebühren gar nicht mehr vorgesehen, früher – insbesondere bis zu Jahrtausendwende – waren sie weitverbreitet. Somit sind es vor allem die Sparer mit älteren Verträgen und noch nicht oder erst kürzlich abgerufenem Darlehen, die von der Entscheidung profitieren. Allerdings drängt die Zeit, denn bis auf Weiteres (eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt es noch nicht) gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Wer vor 2014 sein Darlehen in Anspruch genommen hat, kann also vermutlich nicht mit einer Gebührenrückerstattung rechnen


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Freitag, 6. Januar 2017

BU-Rating des Institut für Vorsorge und Finanzplanung – ALTE LEIPZIGER mit bestem Ergebnis!

Zum Ende das Jahres 2016 hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung erstmals selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen geratet. Dabei hat die ALTE LEIPZIGER überzeugt und mit einer Gesamtnote von 1,2 das beste Ergebnis erzielt! 
Die ALTE LEIPZIGER Leben ist ein TOP-Anbieter im Bereich der Berufsunfähigkeitsabsicherung. Untersucht wurden 38 Tarife von 37 Anbietern, die anhand von 85 Kriterien in folgenden Teilbereichen bewertet wurden: 
- Unternehmensqualität 
- Preis-Leistung 
- Flexibilität 
- Transparenz 
Den Schwerpunkt des Ratings bildet der Teilbereich Preis-Leistung mit 50 % Gewichtung. In diesen Teilbereich fließen auch Brutto- und Nettobeiträge ausgewählter Musterfälle in die Bewertung ein. 

Wir als unabhängiger Versicherungsmakler berücksichtigen vielerlei Beurteilungen/Analysen unterschiedlicher Bewertungsunternehmen, mit unserer langjährigen Praxiserfahrungen ergeben sich daraus unsere Produktempfehlungen an unsere Mandaten/innen.


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Laufende Verzinsung in der Lebensversicherung sinkt - Trend 2017

Rund 50 Versicherer haben bislang ihre kommenden Überschussbeteiligungen veröffentlicht. Zusammen stehen sie für fast drei Viertel des Marktes, so dass sich der vorherrschende Trend für 2017 bereits erkennen lässt. 

Angesichts des Zinsdrucks überrascht es nicht, dass der Pfeil nach unten zeigt. Lediglich drei Anbieter (Swiss Life Deutschland, HanseMerkur24 und SV SparkassenVersicherung) müssen ihre laufende Verzinsung nicht absenken. Bei allen anderen sind Kürzungen von bis zu 1,0 Prozent zu verzeichnen. Die Schere bei der laufenden Verzinsung 2017 klafft nach jetzigem Stand zwischen 1,75 und 3,10 Prozent. Auf letzteren Wert kommt das Versorgungswerk der Presse. Aber auch fünf weitere Versicherer können eine in Niedrigzinszeiten äußerst respektable Drei vor dem Komma ausweisen. Am anderen Ende der Skala kommen vier Anbieter nicht über 2,0 Prozent hinaus. Im Gesamtdurchschnitt stehen 2,57 Prozent zu Buche, 0,35 Prozent weniger als 2016.


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Montag, 2. Januar 2017

2017!!! EIN GUTES NEUES JAHR!!!

Wir wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr! Zufriedenheit, Gesundheit und Liebe. Herzlichst Ihr Jens Artur Förster