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BREAKING: Gold reaches new all-time high of $3,600.
BREAKING: Gold reaches new all-time high of $3,600. pic.twitter.com/Fp5Jv3xdYU — Watcher.Guru (@WatcherGuru) September 5, 2025
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Freitag, 29.08.2025 18:00 Uhr
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Mittwoch, 23. November 2022
Marktwirtschaft: Container-Frachtraten fallen / Demokratie: Weg frei fürs Bürgergeld
Labels:
Bundesregierung 2022,
Bürgergeld,
Container,
Container-Frachtraten,
Handelsblatt Morning Briefing,
Nachrichten am Morgen
Location:
Hamburg, Deutschland
Donnerstag, 26. August 2021
Freitag, 5. Oktober 2018
P&R-Skandal: Gründer in Haft, erste Gläubigerversammlungen
Mitte September lief die Frist für die Anmeldung von Forderungen im P&R-Insolvenzverfahren ab. Die Zahl der geprellten Anleger beläuft sich auf rund 54.000, circa 3,5 Milliarden Euro stehen im Feuer. Parallel zum Fristablauf kam es zu einer ersten Verhaftung: P&R-Gründer Heinz R. wurde wegen Anlegerbetrug in Untersuchungshaft genommen. Noch immer ist der Verbleib von etwa einer Million Containern, die die P&R-Gruppe an Anleger verkauft hat, ungeklärt. Der Verdacht: Es gibt sie schlichtweg nicht und gab sie nie.
Am 17. und 18. Oktober sollen nun die ersten Gläubigerversammlungen stattfinden. Wegen des zu erwartenden Massenandrangs haben die Insolvenzverwalter die Münchener Olympiahalle dafür reserviert. Dass die geschädigten Investoren noch einen nennenswerten Teil ihrer Gelder zurückbekommen, steht nicht zu erwarten. Vielmehr müssen sie befürchten, noch zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden: Wenn sie bis zu vier Jahre vor der Insolvenz Auszahlungen wie Mieten und Rückkauferlöse erhalten haben, denen kein reales Geschäft zugrunde lag, könnte es sich um „unentgeltliche Leistungen“ gehandelt haben. Und die können die Insolvenzverwalter von den Anlegern zurückfordern.
Am 17. und 18. Oktober sollen nun die ersten Gläubigerversammlungen stattfinden. Wegen des zu erwartenden Massenandrangs haben die Insolvenzverwalter die Münchener Olympiahalle dafür reserviert. Dass die geschädigten Investoren noch einen nennenswerten Teil ihrer Gelder zurückbekommen, steht nicht zu erwarten. Vielmehr müssen sie befürchten, noch zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden: Wenn sie bis zu vier Jahre vor der Insolvenz Auszahlungen wie Mieten und Rückkauferlöse erhalten haben, denen kein reales Geschäft zugrunde lag, könnte es sich um „unentgeltliche Leistungen“ gehandelt haben. Und die können die Insolvenzverwalter von den Anlegern zurückfordern.
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