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Mittwoch, 16. Oktober 2024

Krankenkassen-Zusatzbeiträge dürften 2025 deutlich steigen. #Krankenkasse #Zusatzbeiträge

Und das ist ja nur die halbe Wahrheit, denn gleichzeitig steigt auch ab 2025 die gesetzliche Pflegeversicherung mit 0,5% Beitragserhöhung und Abzug vom eigenen Gehalt.

Zudem macht es auch hier umso eindringlicher Sinn, sich ausschliesslich privat erstklassig und so früh als möglich (es ist nie zu spät) abzusichern. Auf die staatliche Subventions-Kranken- und Pflegeversicherung war noch nie Verlass im Falle des Falles. Deshalb selbstverantwortlich absichern, hier ist jeder Euro Gold wert und schützt das eigene Vermögen bzw. Angespartes oder Erbe. 

Wir helfen ihnen mit über 24 Jahre Erfahrung die richtige, passende Absicherung für eine private Krankenzusatzversicherung  und Pflegevorsorge (Vermögensschutz) zu finden.

Vereinbaren sie jetzt einen Online-Beratungstermin.

Donnerstag, 24. März 2022

Aktuelles zu den Gesetzlichen Krankenkassen - Ukraine-Flüchtlinge

Aktuelles zu den Gesetzlichen Krankenkassen - Ukraine-Flüchtlinge

Derzeit erreichen uns viele Anfragen, wie Flüchtlinge aus der Ukraine krankenversichert sind. Gerne geben wir Ihnen dazu entsprechende Informationen:

Flüchtlinge aus der Ukraine haben aktuell KEINE Aufnahmeberechtigung in eine Gesetzliche Krankenkasse nach dem SGB V!
Hintergrund ist, dass gemäß Asylbewerberleistungsgesetz für Flüchtlinge aus der Ukraine zunächst die Kommunen bzw. deren Sozialämter die zuständigen Leistungsträger sind, nicht aber die Gesetzlichen Krankenkassen.
Nach einer gesetzlich vorgegebenen Wartezeit von 18 Monaten werden die Personen dann auftragsweise durch die gesetzlichen Krankenkassen betreut, die die Aufwände von den Kommunen zurückerstattet bekommen. Dabei es handelt sich dann um eine sog. "Betreuung" nach § 264 SGB V, aber KEINE eigenständige Mitgliedschaft. 

Unabhängig davon haben die betroffenen Personen bei Erteilung einer Arbeitserlaubnis und Beschäftigungsaufnahme aber sehr wohl ein sofortiges Krankenkassenwahlrecht. In diesem Fall kann natürlich ein regulärer Antrag über uns angefragt und eingereicht werden.


Ihr Ansprechpartner: Jens Artur Förster Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB)

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Sonntag, 27. Januar 2019

Aktuelles zu den Gesetzlichen Krankenkassen

Zum Jahreswechsel 2018/2019 gab es anders als ursprünglich angekündigt nur eine einzige Fusion: Die mhplus Krankenkasse hat die ohnehin in Verwaltungsunion agierende Metzinger BKK übernommen. Letztere war die einzige Kasse ganz ohne Zusatzbeitrag; ihre Mitglieder müssen nun einen Zusatzbeitrag von 0,98 Prozentpunkten hinnehmen.
Die bereits angekündigte Fusion der BKK Achenbach-Buschhütten auf die BKK Linde hat dann doch nicht stattgefunden.

Von den 109 am 01.01.2019 existierenden Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben 36 Kassen ihren Zusatzbeitrag gesenkt, 68 Kassen ihren Zusatzbeitrag unverändert gelassen und 5 Kassen ihren Zusatzbeitrag erhöht.

Rund ein Drittel aller Krankenkassen hat somit ihren Beitragssatz zum Jahreswechsel gesenkt. Hoch fallen die Senkungen aber nicht aus, das Gros der Anbieter hat nur bis maximal 0,2%-Punkte gesenkt. Geradezu homöopathisch gering waren die Senkungen bei der BKK PwC und der Novitas BKK mit einer Reduzierung um jeweils nur 0,01%-Punkte bzw. der BKK EY um 0,05%-Punkte.
Es gibt aber natürlich auch Kassen, die deutlicher gesenkt haben. Dabei fällt besonders die Securvita Krankenkasse auf, die - als vormals eine der teuersten Kassen - um deutliche 0,6%-Punkte senkt und mit nun 1,10% einen nur noch etwas überdurchschnittlichen Zusatzbeitrag erhebt.
Vom gleich hohen Niveau aus hat die Merck BKK gesenkt – aber „nur“ um 0,3%-Punkte und hat jetzt noch immer 1,40% Zusatzbeitrag.
Ebenfalls zu den stärksten Reduzierungen des Beitragssatzes gehören die -0,23%-Punkte der BKK Euregio. Diese ist damit die drittgünstigste Krankenkasse überhaupt geworden mit nunmehr nur noch 0,35% Zusatzbeitrag.

Günstigste Kasse mit 0,20% Zusatzbeitrag ist jetzt die BKK Würth, die aber nur betriebsbezogen wählbar ist. Es folgt auf Platz 2 die AOK Sachsen-Anhalt als Regionalkasse ausschließlich für Sachsen-Anhalt mit 0,30% Zusatzbeitrag sowie dann die für Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete BKK Euregio mit 0,35% Zusatzbeitrag.
Die günstigste in allen Bundesländern geöffnete Kassen ist die hkk Krankenkasse mit 0,39% Zusatzbeitrag.

Größte Änderung ist aber, dass auch der Zusatzbeitrag nunmehr zur Hälfte vom Arbeitgeber mit übernommen wird. Das macht die Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer günstiger - wobei gleichzeitig die Beiträge zur Pflegeversicherung deutlich steigen.

Über uns können Sie jetzt ganz einfach Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln bzw. vergleichen und dann wechseln. Voll automatisiert. 


Dienstag, 22. Januar 2019

Kassenpatienten werden 2019 entlastet

Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit Beginn des neuen Jahres weniger für ihre Gesundheitsversorgung bezahlen. Dafür sorgt neben gesetzlichen Änderungen auch die gute Konjunktur, die den Krankenkassen fortwährend sprudelnde Einnahmen beschert. Mindestens 18 Versicherer haben ihre Zusatzbeiträge der Stiftung Warentest zufolge zum 1. Januar abgesenkt. Lediglich zwei sahen sich, soweit bisher bekannt, zu einer Erhöhung 
gezwungen. 

Zudem werden die Zusatzbeiträge, die bislang ausschließlich von den Arbeitnehmern zu schultern waren, seit Jahresbeginn hälftig vom Arbeitgeber übernommen. Im Schnitt läuft das bei Angestellten mit 3.000 Euro Monatsbruttogehalt auf eine Entlastung von rund 180 Euro im Jahr hinaus. Auch Selbstständige mit geringem Einkommen profitieren: Bis Ende letzten Jahres mussten sie noch mindestens 356 Euro monatlich für die gesetzliche Krankenversicherung aufwenden, auch wenn das auf ein Missverhältnis zu ihren wahren Einnahmen hinauslief; nun liegt der Mindestbeitrag bei nur noch 160 Euro.

Für weitere Informationen, Fragen oder ein konkretes Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler, Bankkaufmann Jens Artur Förster | Tel./Whatsapp/Telegram 01577-5815384 | foerster@youatnet.de

Freitag, 29. Dezember 2017

Aktuelles zu den Gesetzlichen Krankenkassen

Derzeit geben die Gesetzlichen Krankenkassen ihre neuen Beiträge ab Januar 2018 bekannt. Wie schon im letzten Newsletter angekündigt, finden Sie die tagesaktuellen Übersichten unter www.kassensucheservice.de . Dabei fällt auf, dass es sowohl Beitragserhöhungen als auch Beitragssenkungen gibt, die meisten Kassen aber wohl ihren Beitrag unverändert lassen.

ERHÖHUNGEN von Beiträgen (sortiert nach Höhe):
- BKK Scheufelen (regional): +0,2%-Punkte auf insgesamt 15,2%
- BKK VBU Verkehrsbau Union (bundesweit): +0,4%-Punkte auf insgesamt 15,9%
- BKK Technoform: +0,6%-Punkte auf insgesamt 15,9%
Erfahrungsgemäß werden wohl noch weitere Kassen in den ruhigen Weihnachtstagen Erhöhungen bekannt geben.

SENKUNGEN von Beiträgen (alphabetisch sortiert):
- AOK Bremen/Bremerhaven (regional): -0,3%-Punkte auf insgesamt 15,4%
- AOK Hessen (regional): -0,1%-Punkte auf insgesamt 15,6%
- AOK Nordwest (regional): -0,2%-Punkte auf insgesamt 15,5%
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (regional): -0,1%-Punkte auf insgesamt 15,6%
- Bertelsmann BKK (bundesweit): -0,08%-Punkte auf insgesamt 15,8%
- BKK Akzo Nobel Bayern (regional): -0,1%-Punkte auf insgesamt 15,1%
- BKK Euregio (regional): -0,12%-Punkte auf insgesamt 15,18%
- BKK Verbund Plus (bundesweit): -0,1%-Punkte auf insgesamt 15,3%
- IKK classic (bundesweit): -0,2%-Punkte auf insgesamt 15,8% - aber erst zum Mai 2018!
- Metzinger BKK (regional): -0,3%-Punkte auf insgesamt 14,6%
- R+V BKK (bundesweit): -0,1%-Punkte auf insgesamt 15,5%
- TK Techniker Krankenkasse (bundesweit): -0,1%-Punkte auf insgesamt 15,5%
Auch hier kommt sicherlich noch die eine oder andere Kasse hinzu.

Die meisten Kassen, darunter auch die Großkassen wie Barmer, DAK, KKH oder Knappschaft werden ihren Beitrag unverändert lassen.

Nur zur Erinnerung: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6% und dieser wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch bezahlt. Dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der 2018 im definierten Durchschnitt 1,0% (im Vorjahr 1,1%) beträgt. Der gesamte Durchschnittsbeitrag liegt somit bei 15,6% ab dem 01.01.2018.
Eine Krankenkasse, die Metzinger BKK (regional in Baden-Württemberg und nach der anstehenden Fusion mit der BKK MEM auch in Thüringen), verzichtet komplett auf die Erhebung eines Zusatzbeitrags. Alle anderen erheben zwischen 0,3% und 1,8%.

Ein Beispiel: Verdient jemand im Jahr 2018 durchschnittlich EUR 3.000,- brutto pro Monat und ist bislang bei der BKK VBU versichert (diese erhöht deutlich) und wechselt in die TK (diese senkt), dann spart er monatlich EUR 12,- (0,4% seines Gehalts) bzw. EUR 144,- pro Jahr.
Wechselt er in die günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse, die hkk (deren Beitrag bleibt unverändert), dann spart er sogar monatlich EUR 21,30 (0,71% seines Gehalts) bzw. EUR 255,60 pro Jahr.
Bitte beachten Sie aber unbedingt auch die Leistungsunterschiede, die Sie über die Vergleiche und Gegenüberstellungen die wir für  unsere Kunden ganz leicht herausarbeiten können! Ein seriöser Vergleich von Gesetzlichen Krankenkassen beinhaltet immer sowohl einen Beitrags- als auch einen Leistungsvergleich.



Ihr unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22611654 | foerster@youatnet-makler. Online-Beratung via Skype / ZoomCall bundesweit 7 Tage die Woche.

Donnerstag, 23. November 2017

Aktuelles zu Gesetzlichen Krankenkassen

Aktuell stehen wieder Fusionen im Krankenkassenmarkt an:
- Die BKK MEM wird zum 1.1.2018 auf die Metzinger BKK fusionieren
- Die BKK Vital wird voraussichtlich auch zum 1.1.2018 auf die BKK Pfalz fusionieren.


Viel spannender aber wird es zum Jahreswechsel mit den Beiträgen. Die erste Krankenkasse hat bereits angekündigt, ihren Beitrag im kommenden Jahr zu senken:
- AOK Bremen/Bremerhaven senkt (!) den Zusatzbeitrag um 0,3%-Punkte auf 0,8% (Gesamtbeitrag dann 15,4%). Das allerdings erst zum 01.03.2018.


Derzeit ist bei sehr vielen Krankenkassen in der Diskussion, die Beiträge zu senken. Aber was ist passiert?

Das Bundesgesundheitsministerium ist den Empfehlungen des Schätzerkreises gefolgt und geht davon aus, dass auch dann genug Geld im Krankenversicherungssystem vorhanden ist, wenn der durchschnittliche Beitragssatz um 0,1%-Punkte gesenkt wird.

Da es aber bekanntlich um die Finanzen der Gesetzlichen Krankenkassen sehr unterschiedlich bestellt ist, können natürlich nicht alle ihren Beitragssatz um genau diese 0,1%-Punkte senken. Im Gegenteil: Es sieht derzeit so aus, dass viele Kassen den Beitragssatz stabil halten, einige aber eine unter Umständen deutlichere Senkung vornehmen - siehe z.B. die AOK Bremen/Bremerhaven mit 0,3%.Punkten.

Aufgrund der unterschiedlichen Aufsichten werden die Krankenkassen die neuen Beitragssätze erst nach und nach bekannt geben. Erste Landeskrankenkassen werden wahrscheinlich schon bald mit den neuen Beiträgen kommen. Die meisten Kassen aber unterliegen der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes und werden die neuen Beiträge nicht vor dem 15.12.2017 bekannt geben.
Und erfahrungsgemäß werden Beitragssenkungen eher früh bekannt gegeben, mögliche Erhöhungen dagegen erst so spät wie möglich, um in der Weihnachtszeit ein wenig "unterzugehen".



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren  unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22611654 | foerster@youatnet-makler. Online-Beratung via Skype / ZoomCall bundesweit 7 Tage die Woche.

Sonntag, 1. Oktober 2017

Die neuen (vorläufigen) Beitragsbemessungsgrenzen

Mittlerweile sind die sog. Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung bekannt gegeben worden, müssen aber noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Einige der Zahlen sind wirklich sehr interessant. Sobald die Zustimmung des Bundesrats erfolgt ist, werden wir wiederum diese hier kurz bekannt geben. 

Die neuen (vorläufigen) Beitragsbemessungsgrenzen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren  unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler. Online-Beratung via Skype / ZoomCall bundesweit 7 Tage die Woche.

Donnerstag, 13. Juli 2017

Weitere Bewegungen bei den gesetzlichen Krankenkassen

- Weitere Beitragssatz-Erhöhung:In unserer letzten Information hatten wir Sie informiert, dass die IKK Südwest ihren Beitragssatz zum 1.7.2017 erhöht hat. Sehr kurzfristig hat sich noch eine zweite Kasse zum gleichen Datum zu einer Erhöhung entschlossen:
Die SECURVITA Krankenkasse hat ihren Zusatzbeitrag zum 01.07.2017 von 1,4% auf 1,7% erhöht. Der neue Gesamtbeitrag liegt dann bei 16,3%.

- Fusion zweier Krankenkassen:Weiterhin liegt uns die Ankündigung einer Fusion zweier Krankenkassen zum 01.10.2017 vor:
Die BKK advita wird mit der BKK24 zur neuen BKK24 verschmelzen. Beide Kassen haben derzeit einen Gesamt-Beitragssatz von 15,7%, damit ändert sich beitragsmässig für die Kunden nichts.


Gerne helfen wir Ihnen bei einem Kassenwechsel, egal ob Sie Leistungsorientiert sind, bestimmte Erstattungswünsche haben oder einfach nur der Preis entscheidend ist.
❗❗Sie können auch gerne selbst hier einen Kassenvergleich vornehmen und gleich abschließen.❗❗



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Dienstag, 13. Juni 2017

Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag - Welle kommt erst noch

Wenn Sie Mitglied bei der IKK SÜDWEST sind, möchten wir Sie heute aus aktuellen Anlass informieren: Die IKK Südwest hat gerade angekündigt, ihren Zusatzbeitrag zum 01.07.2017 von 1,2% auf 1,5% zu erhöhen. Der neue Gesamtbeitrag liegt dann bei 16,1%.

Wie wäre es wenn Sie sich von uns ein Alternativangebot zu Ihrer jetzigen Krankenkasse vorschlagen lassen. Auch sind wir in der Lage, aufgrund Ihrer gewünschten Erstattungswünsche, die richtige Krankenkasse deutschlandweit für Sie auszusuchen.
Selbstverständlich übernehmen wir den kompletten unkomplizierten Kassenwechsel für Sie.
Wichtig: Wussten Sie das es Krankenkassen gibt, die bis zu 185 Euro im Jahr für Ihre Kinder übernehmen? Dabei reicht der Nachweis von max. 5 sportlichen Aktivitäten. Interessant? Sprechen Sie uns an Tel. 040 - 22 611 654.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.


Dienstag, 4. April 2017

#GKVprofi - Beitragserhöhungen bei drei Krankenkassen im April

Zum 01.04.2017 haben drei Krankenkassen ihr Zusatzbeiträge erhöht:

- Die BKK Salzgitter auf 1,1% (Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte)
- Die KKH auf 1,5% (Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte)
- Die Schwenninger Krankenkasse auf 1,3% (Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte)

Vielleicht möchten Sie als betroffenes Mitglied mit uns prüfen, ob sie nach ihren individuellen Leistungsanforderungen und Beitragshöhe bei der richtigen Krankenkasse sind oder ob eventuell ein Wechsel Sinn machen kann. Mit unserer "interaktiven Kassensuche" helfen wir ihnen weiter. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, gerne auch als Online-Beratung bundesweit


Ihr GKV-Profi. Jens Artur Förster


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Dienstag, 20. Dezember 2016

Aktuelles zu den gesetzlichen Krankenkassen im anstehenden Jahreswechsel

Derzeit geben die Krankenkassen nach und nach die Zusatzbeiträge für 2017 bekannt. Insgesamt bleibt es im Markt ziemlich ruhig - zwar gibt es durchaus auch Erhöhungen der Zusatzbeiträge (Senkungen natürlich nicht), aber diese sind ziemlich moderat. Schaut man sich die aktuelle Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen an, welche eine Beitragserhöhung vornehmen, so muss nun auch die bislang einzige Krankenkasse die ganz ohne Zusatzbeiträge auskam, die Metzinger BKK, ab 2017 auch einen solchen erheben wird. Eine finale Übersicht aller Zusatzbeiträge wird erst zum 02.01.2017 möglich sein. Der eigentliche Krankenkassenbeitrag - also der einheitliche Grundbeitrag - bleibt vorerst unverändert. Doch die Zusatzbeiträge unterscheiden sich erheblich. Wie auch schon gemeldet stehen zum Jahreswechsel einige Fusionen an: 

- Die BKK Braun-Gillette fusioniert auf die pronova BKK 
- Die Deutsche BKK fusioniert mit der BARMER GEK zur neuen Barmer
- Die E.ON BKK fusioniert auf die energie-BKK 
- Die Vereinigte BKK fusioniert auf die BKK VBU

Wir sind gerne behilflich bei der richtigen Auswahl und dem Wechsel einer/ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Vor allem bei der Möglichkeit unkompliziert die Höchstgrenzen einer Barauszahlung ihrer Krankenkasse zu erhalten. Ebenso haben wir die Möglichkeit, über eine Vergleichssoftware ihre passende Krankenkasse nach gewünschten Übernahmeleistungen herauszufiltern. Wir übernehmen den Wechsel für Sie komplett.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Montag, 19. Dezember 2016

Beiträge in gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Gleichschritt

Vor allem wegen der Niedrigzinsen müssen viele Privatversicherte 2017 merkliche Beitragsaufschläge hinnehmen. Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind die Versicherer nämlich verpflichtet, nun „auf einen Schlag“ die Minizinsen der letzten Jahre und zugleich steigende Leistungsausgaben einzupreisen. Rund zwei Drittel der Privatversicherten werden im Schnitt rund 11 Prozent drauflegen müssen. In den Medien haben diese Prämienaufschläge für ein kleines Beben gesorgt.

Ein langfristiger Vergleich zeigt jedoch, dass die Beiträge pro Versicherten sich annähernd synchron zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt haben. Während die Beitragseinnahmen pro Kassenpatient seit 2007 jährlich durchschnittlich um 3,2 Prozent stiegen, waren es bei den Privaten 3,0 Prozent. Herausgerechnet ist dabei der aus Steuern finanzierte Bundeszuschuss zur gesetzlichen Versicherung. Dass die Erhöhungen der privaten Versicherer regelmäßig Wellen schlagen, liegt vornehmlich daran, dass sie nicht so kontinuierlich wie in der gesetzlichen Kasse durchgeführt werden, sondern von Zeit zu Zeit nach Erreichen bestimmter vorgeschriebener Schwellenwerte.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Dienstag, 22. November 2016

GKV-Zusatzbeitrag bleibt im Wahljahr 2017 offenbar stabil

Der Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung sieht in seiner Prognose für 2017 keinen Bedarf, den Zusatzbeitrag der Krankenkassen anzuheben. Damit könne dieser bei 1,1 Prozent verharren. Der Wert gilt allerdings nur für die Arbeitgeber – die Kassen können davon abweichen. Auch wenn das Bundesgesundheitsministerium dem Vorschlag noch zustimmen muss, kann es somit als wahrscheinlich gelten, dass die Kassenpatienten im nächsten Jahr weitgehend von Beitragserhöhungen verschont bleiben

Diese erfreuliche Nachricht ist indes nicht von Fundamentaldaten gedeckt, denn die Ausgaben steigen unverändert an. Kritiker wie die IG Metall hegen denn auch den Verdacht, dass politische Taktik bei der Entscheidung des Schätzerkreises eine Rolle gespielt habe: Die unabwendbaren Beitragssteigerungen sollen möglicherweise schlicht aus dem Bundestagswahlkampf herausgehalten werden. 2018 dürfte der Aufschlag dann umso deftiger ausfallen.


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Freitag, 21. Oktober 2016

#GKV-profi.de // Neues aus der gesetzlichen Krankenversicherung

Wieder freuen wir uns, Ihnen eine weitere Krankenkasse innerhalb unserer Beratung (GKV-Profi.de) anbieten zu können: Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland als starke Regionalkasse ist ab sofort auch verfügbar und wird von uns berücksichtigt bei einer Anfrage von ihnen.

Gerade hat übrigens die erste Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag für 2017 angekündigt: Die AOK Sachsen-Anhalt bleibt bei 0,3% Zusatzbeitrag und hat mit 14,9% Gesamtbeitrag einen der günstigsten Beitragssätze Deutschlands. Nutzbar ist sie allerdings nur von Personen, die in Sachsen-Anhalt leben oder dort ihre Arbeitsstelle haben.


Der Großteil der Kassen - nämlich solche, die unter Aufsicht durch das Bundesversicherungsamt stehen - werden erst ca. Mitte Dezember ihre neuen Beiträge bekannt geben. Sobald dies erfolgt, werden diese auf unserem Finanzblog bekannt gegeben.
Allerdings ist mit keinen sehr großen Anpassungen der ganzen Branche zu rechnen - der Grundbeitrag von 14,6% bleibt unverändert. Das heißt aber nicht, dass nicht einzelne Kassen ihre Beiträge zum Jahreswechsel anpassen werden. Ebenso ist davon auszugehen, dass es Änderungen bei den Leistungen geben wird! Insofern bleibt auch 2017 das Thema Gesetzliche Krankenversicherung hochspannend für die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland. Und damit ist eine unabhängige Beratung wie durch uns sinnvoll und kann geldwerte Vorteile für Sie bringen.

Nach jetzigem Stand sind folgende Fusionen zum Jahreswechsel geplant:

- BKK Braun-Gillette auf pronova BKK
- Deutsche BKK auf BARMER GEK
- E.ON BKK auf energie-BKK
- Vereinigte BKK auf BKK VBU



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Dienstag, 30. August 2016

#Sonderaktion Krankentagegeld "mit vereinfachter Gesundheitsprüfung"

Was passiert, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder einem Unfall nicht länger arbeiten können? Sichern Sie jetzt Ihr eigenes Einkommen / Gehalt im Krankheitsfall mit einer Krankentagegeldversicherung ab.

Einer der größten und führenden privaten Krankenversicherer bietet nun eine Sonderaktion an: Krankentagegeld mit vereinfachter Gesundheitsprüfung! Die Aktion ist vorläufig bis zum 31.09.2016 befristet.

Das Krankentagegeld kann mit maximal 15 EUR pro Tag (450 EUR / Monat) mit der vereinfachten Gesundheitsprüfung abgesichert werden.

Einige Tarifhighlights:Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht
Für Frauen: Versicherungsschutz auch bei Arbeitsunfähigkeit (AU) ausschließlich wegen Schwangerschaft und Fehlgeburt außerhalb der Mutterschutzfristen.
Weltweiter Versicherungsschutz für akut im Ausland eingetretene Krankheiten und Unfälle für die Dauer eines stationären Aufenthaltes in einem öffentlichen Krankenhaus.


Fairplay: Wer erstklassig informiert, muss auch belohnt werden. 



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Mittwoch, 10. August 2016

Krankenkassen - Kein Reiseschutz

Das Bundessozialgericht hat gesetzlichen Krankenkassen verboten, für ihre Kunden eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen (AZ. B1A2/15). Die Entscheidung beendet einen jahrelangen Streit zwischen Betriebskrankenkassen (BKK) und dem Bundesversicherungsamt. Die Krankenkassen haben für ihre Mitglieder bei privaten Versicherern günstige Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen. 
Das Bundesversicherungsamt hat dies zunächst gebilligt, dann aber Bedenken geäußert und schließlich verboten. Die betroffenen Betriebskrankenkassen wollen nun über neue Modelle nachdenken. Krankenkassen haben etwa die Möglichkeit, den Krankenschutz in ihr Bonussystem einzubauen oder entsprechende Wahltarife anzubieten.

Wir empfehlen unseren Mandanten/innen eine privat und eigenständig abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung. Die angebotenen Tarife am Markt zeigen erhebliche Unterschiede auf und sollten von einem unabhängigen Versicherungsmakler empfohlen weden. Und vor allem einen privaten Versicherungsschutz von seiner Mitgliedschaft in der eigenen Krankenkasse oder anderen Institutionen getrennt halten.


Fairplay: Wer erstklassig informiert, muss auch belohnt werden. 



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler

Montag, 27. Juni 2016

#GKV-Profi.de - Die Zahl der Krankenkassen schrumpft.

Die Zahl der Krankenkassen in Deutschland schrumpft. Im Jahr 2000 gab es noch über 400 Anbieter am Markt. Zu Jahresbeginn 2016 waren es gerade einmal noch 118 Kassen
Mittel- bis langfristig wird sich ihre Zahl voraussichtlich noch einmal um 20 bis 35 Prozent reduzieren. Zu diesem Ergebnis  kommt eine Untersuchung des Wirtschaftsprüfers BDO. Ursache des Rückgangs ist der demografische Wandel. 

Die abzusehenden Kostensteigerungen seien mit Beiträgen auf dem heutigen Niveau künftig nicht mehr aufzufangen. In spätestens 10 bis 20 Jahren werde es daher notwendigerweise Einschnitte im Leistungskatalog der Krankenkassen geben müssen

Außerdem wird die medizinische Versorgung vermutlich teuerer werden: Allein der Zusatzbeitrag wird sich der Studie zufolge wohl auf rund 1,8 Prozent verdoppeln.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich rechtzeitig zu informieren, welche Möglichkeiten es gibt, sich sinnvoll und effektiv vor zukünftig anfallenden Mehrkosten zu schützen. Sei es mit einer Versicherungslösung oder mit einem überlegten Sparplan zusätzlich hierfür eine finanzielle Reserve aufzubauen. Hier haben wir einige ausgesuchte erstklassige Lösungen vorbereitet.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler