Dienstag, 25.08.2026 18:00 Uhr

DAX 26.266 +0,6% ESt50 6.456 +0,1% MSCI World 4.974 +0,3% Nas 26.136 +0,6% Bitcoin 67.779 +0,2% Euro 1,1673 +0,1% Öl 88,65 -3,8% Gold 4.642 -0,2%

Freitag, 21.08.26 18:00 Uhr

DAX 26.137 +0,6% ESt50 6.462 +0,6% MSCI World 4.970 +0,5% Nas 26.180 +0,4% Bitcoin 66.056 +0,1% Euro 1,1677 +0,0% Öl 94,39 +0,7% Gold 4.608 %
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Dienstag, 5. Juni 2018

++ ERSTE FAHRVERBOTE SIND DA ++ ++ Fahrverbot = Wertverlust! ++

Nun sind sie Realität - Diesel-Fahrverbote in Deutschland. Als erste Stadt hat sie nun Hamburg eingeführt.
Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie:

Betroffen vom Diesel-Abgas-Skandal?
Bleiben Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen!













Nur wer seinen Anspruch anmeldet, wird etwas bekommen.

Unsere Mission: Wir holen Ihr Geld zurück.
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Samstag, 16. Dezember 2017

Haben Sie damit gerechnet? Widerrufsmöglichkeit Autokredit.

Nachfolgend eine Information der Rechtsanwaltskanzlei Mingers & Kreuzer, Verfasser Rechtsanwalt Markus Mingers.

Ich habe einen interessanten Artikel in der Stiftung Warentest über den Widerruf des Autokredits gefunden, der vielleicht auch Sie interessieren könnte.

Die Stiftung Warentest berichtete bereits im April 2017 von den Fehlern der Autobanken, die zu den Widerrufsmöglichkeiten der Autokredite führen. 

Bekannte Banken, die diesen Fehler gemacht haben, sind unter anderem:
• Opel Bank
• Peugeot Bank
• Audi Bank
• Ford Bank
• Volkswagen Bank ... und viele mehr.
 
Falls Sie Ihr Auto bei einer dieser Banken finanziert haben, haben Sie große Chancen nicht nur die Tilgungsraten von den Banken, sondern auch die Anzahlung an das Autohaus wiederzubekommen. 
 
Und hier mein kleines Rechenbeispiel, wie günstig Sie dann gefahren sind: 
Sie haben Ihr Auto vor 2 Jahren für 20.000 Euro finanziert
Der Zinssatz liegt bei 1% pro Jahr
Die Laufleistung liegt bei ca. dreißigtausend km 
 
=> Sie erhalten nach Rückgabe Ihres Autos alle gezahlten Leistungen, bis auf die 400 Euro Zinsen (1% von 20.000 Euro* 2 Jahre). 
 
Ein gefahrener Kilometer hat Sie somit nur 1,3 Cent (400€/30.000 km) gekostet. Das ist echt günstig, oder?
 
Grüße

Markus Mingers
 
PS: Doch bevor Sie voreilig Ihren Vertrag widerrufen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Rechtschutzversicherung diese Angelegenheit übernimmt. Auch eine Versicherung, die nach dem Autokauf abgeschlossen wurde, kann in dem Fall des Widerrufs greifen.


Gerne stellen wir für Interessenten und unsere Mandanten/innen den Kontakt zu Rechtsanwalt Markus Mingers her. Für weitere geldwerte Tipps informieren Sie sich doch regelmäßig auf unserem Finanzblog www.youatnet-makler.de bzw. Folgen Sie uns per E-Mail (Registrierung links Mitte unserer Homepage).


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren  unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22611654 | foerster@youatnet-makler. Online-Beratung via Skype / ZoomCall bundesweit 7 Tage die Woche.