In den Regalen der großen deutschen Elektronikmärkte haben sie längst Einzug gehalten:
Drohnen – unbemannte, vom Boden aus ferngesteuerte Luftfahrzeuge – sind nicht mehr nur Gegenstand verteidigungspolitischer Diskussionen; vielmehr erfreuen sie sich auch bei privaten Nutzern immer größerer Beliebtheit. Dass sich die auch als Flugmodell bezeichneten Gefährte bei vielen Händlern in der Spiel-zeugabteilung wiederfinden, vermittelt dabei allerdings einen falschen Eindruck.
Rechtlich betrachtet gelten sie laut Luftverkehrsgesetz als Luftfahrzeug und sind damit – auch bei privater Nutzung – versicherungspflichtig.
Immenses Schadenpotenzial
Dass der Hinweis auf eben diese Versicherungspflicht in vielen Bedienungs- und Verkaufsunterlagen fehlt, kann zu bösen Überraschungen führen. Denn im Gegensatz zum übrigen Portfolio einer Spielwarenabteilung ist
das Schadenpotenzial privat betriebener Flugmodelle immens: Abstürze auf Personen, Fahrzeuge oder Gebäude sind ebenso denkbar wie die Kollision mit einer Hochspannungsleitung. Hohe Sach- und Personenschäden erscheinen vor diesem Hintergrund als realistisches Szenario.
Hinzu kommen mögliche Klagen Dritter wegen der Beeinträchtigung des Eigentums oder der Privatsphäre – auch diesen Fall müssen private Nutzer, die eine Drohne für Film- oder Fotoaufnahmen aus der Vogelperspektive am Himmel kreisen lassen, mitbedenken.
Sehr gute Haftpflichtversicherer folgen in ihren Bedingungen diesem Trend. Sie bieten in der Privaten Haftpflichtversicherung umfassenden Versicherungsschutz für den privaten Gebrauch motorbetriebener Flugmodelle bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm. Gerne überprüfen wir Ihren jetzigen Versicherungsschutz. Sollten Sie noch keine entsprechende Privathaftpflicht haben, so bieten wir Ihnen als freier Makler
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Quellen: youtube SpiegelTV, Haftpflichtkasse Darmstadt