Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 11.03.24.

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 11.03.24.
Quelle: google.com/finance

Montag, 18.03.2024 09:00 Uhr

DAX 17.815 -0,2% ESt50 4.961 -0,3% MSCI World 3.391 +1,0% Dow 38.880 +0,2% Nas 16.165 -0,7% Bitcoin 62.512 +2,2% Euro 1,0940 -0,1% Öl 82,05 -1,6% Gold 2.177 +0,8%

Freitag, 15.03.2024 18:00 Uhr

DAX 17.937 +0,0% ESt50 4.986 -0,1% MSCI World 3.363 -0,6% Dow 38.715 -0,5% Nas 15.973 -1,0% Bitcoin 64.155 +0,5% Euro 1,0896 +0,1% Öl 85,35 +0,3% Gold 2.156 +0,0%

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Freitag, 29. Januar 2016

Wichtig! SEB ImmoInvest Ausschüttung und Tilgung heute am 29.01.2016

Sehr interessant und wichtig für alle Fondsinhaber des SEB ImmoInvest. Der sehr gute offene Immobilienfonds SEB ImmoInvest, der in der Wirtschaftskrise durch institutionelle Anleger durch schlagartige Rückzahlungsaufforderungen in die Knie gezwungen wurde, so wie die gesamte Klasse der damaligen offenen Immobilienfonds, schüttet heute zum 9. Mal an die Fondsinhaber Kapital aus. Ganz genau sind es 3 Euro je Anteil. Näheres in dem Artikel von ProContra http://www.procontra-online.de/artikel/date/2016/01/seb-immoinvest-ausschuettung-und-tilgung .


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Mittwoch, 27. Januar 2016

Vorsicht Löschung Ihres Freistellungsauftrages zum 01.01.2016

Ab dem 01.01.2016 verlieren alle Freistellungsaufträge ohne Angabe der Steueridentifikationsnummer (TIN) ihre Gültigkeit. Falls Sie schon von Ihrer Bank, Kreditinstitut, Genossenschaft angeschrieben wurden aber noch nicht reagiert haben, sollten Sie dies unbedingt nachholen und erledigen. Andernfalls wird jeder Cent Zinsertrag entsprechend versteuert!

Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen bitte nicht vergessen auch die TIN Ihres Ehegatten/Lebenspartners einzureichen. Selbstverständlich können Sie auch im Laufe des Jahres 2016 einen neuen Freistellungsauftrag einreichen, dieser gilt dann rückwirkend bei dem jeweiligen Instititut zum 01.01.2016. Mein Tipp: Erledigen Sie dies lieber demnächst, damit ist es dann erledigt. Viele Bundesbürger werden sicherlich aufgrund Nichtinformation so zum Jahresende damit unverhofft zu einem Geldsegen für den Vater Staat sorgen.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Dienstag, 26. Januar 2016

Neuerungen zum 01.01.2016 aus der Lebens- und Krankenversicherung

Zum 01.01.2016 treten sowohl in der Lebens- als auch in der Krankenversicherung neue Änderungen in Kraft, über die wir Sie gerne informieren möchten.
  1. Rürup-Rente
Ab 01. Januar 2016 erhöhen sich die Sonderausgaben, die in der Steuererklärung als Beiträge in die Rürup-Rente vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.
Diese erhöhen sich auf zukünftig 82 % statt der in 2015 möglichen 80 %.
Ebenfalls ändert sich der mögliche Höchstbetrag. Dieser wird von bislang 22.172 EUR für Alleinstehende und 44.3744 EUR für Verheiratete auf 22.766 EUR bzw. 45.532 EUR angehoben.
Personen, die in 2016 in Rente gehen, müssen zukünftig 72 % statt der in 2015 geltenden 70 % versteuern. Dieser Besteuerungssatz ist einmalig bezogen auf das Renteneintrittsalter festgelegt und wird in den Folgejahren für die Personen, die bereits Rente beziehen, nicht weiter erhöht.
  1. Betriebliche Altersversorgung
Gerne möchten wir Sie auch über die wichtigen Kennzahlen der betrieblichen Altersversorgung informieren, die ab 01.01.2016 Gültigkeit haben.
    1. Steuerfreie Höchstbeiträge für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG)4 % der Rentenversicherung-Beitragsbessungsgrenze (West) 74.400 € sind 2.976 € p. a. = 248 € monatlich, zuzüglich 1.800 €* p. a.
      *für Neuzusagen ab 2005 und sofern keine Nutzung §40b EStG
    2. Mindestentgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG)1/160 der Bezugsgröße sind 217,88 p. a. = 18,16 € monatlich
    3. Höchstgrenze des Übertagungswerts (§ 4 Abs. 3 BetrAVG)RV-BBG (West) in Höhe von 74.400 €
    4. Abfindungsgrenzen (§ 3 Abs. 2 BetrAVG)Für Renten 1% der Bezugsgröße sind 29,05 € monatlich (West) und 25,20 € monatlich (Ost)
      Für Kapital 12/10 der Bezugsgröße sind 3.486 € (West) und 3.024 € (Ost)
  1. Krankenversicherung
In der Krankenversicherung ändern sich zum 01.01.2016 nachfolgende Werte:
    1. JAEG (Allgemeine Jahresarbeitsentgelt-Grenze):Die neue Versicherungspflichtgrenze beträgt 56.250 EUR
    2. BBMG (Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung):Im kommenden Jahr beläuft sich das als Bemessungsgrenze festgelegte Arbeitsentgelt auf 50.850 EUR
Hieraus ergeben sich für sie interessante Gestaltungsspielräume, was die eigenen Aufwendungen für eine passende Ruhestandsplanung angeht, Genau dafür erhalten Sie eine persönliche Beratung, auf Ihre Vorstellungen hin angepasst, verbunden mit unseren cleveren Lösungsvorschlägen.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Freitag, 22. Januar 2016

Unsere Vorsorgedokumente

You@Net® Financial Services: Vorsorgedokumente: Was passiert eigentlich, wenn sie durch Unfall oder Krankheit plötzlich nicht mehr in der Lage sind, alltägliche Angelegenheiten selbst zu o...

SEPA-Information ab 1.2.2016 nur noch gültig.

Bislang hatten Bankkunden die Wahl. Sie konnten bei Überweisungen immer noch Bankleitzahl und Kontonummer benutzen. Ab 01.02.2016 ist dies nicht mehr möglich. Nach diesem Zeitpunkt wird von den Banken nur noch die sogenannte IBAN (International Bank Account Number) akzeptiert.

Tipp: Auf ihrer Bankkarte (EC- oder Kundenkarte) befindet sich ihre IBAN-Nummer unten am Rand oder auf der Rückseite eingeprägt. So hat man die entsprechende Nummer immer zur Hand, wenn man nach den Bankdaten gefragt wird oder diese benötigt.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Donnerstag, 14. Januar 2016

Ende des Widerrufs von Darlehensverträgen zum 21.06.2016

Ende des Widerrufs von Darlehensverträgen

Hintergrund: Der Gesetzgeber wird das Widerrufsrecht für Altfälle zum 21.06.2016 abschaffen.
Sämtliche Widerrufe, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeübt wurden, haben keine Rechtswirkung mehr.
Eile ist daher geboten, um ihre Ansprüche zu sichern.
Mit einer Partnerkanzlei bieten wir ihnen an, ihre Darlehensverträge auf Fehler "kostenfrei" und unverbindlich zu prüfen. Das bedeutet für sie überhaupt kein Risiko, sondern die Chance auf einen zusätzlichen ihnen zustehenden Geldsegen für die nächsten Jahre. Machen sie von ihrem Recht Gebrauch und informieren sie sich jetzt bei mir. 



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Freitag, 8. Januar 2016

Sie üben einen Risikoberuf aus? Haben eine Vorerkrankung? Die Notfall Rente - Besser weniger als nichts.


Sie üben einen Risikoberuf aus? Haben eine Vorerkrankung?

Sie können Ihre Arbeitskraft dennoch absichern

Wer keinen umfangreichen Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, sollte seine Arbeitskraft dennoch mit Ersatz-Policen absichern. Davon gibt es einige Varianten.

Das Bessere ist bekanntlich des Guten Feind. Wenn das Bessere aber aus welchen Gründen auch immer nicht zu haben ist, bleibt das Gute mehr als erstrebenswert. Zumal die verbleibende Alternative dann nur noch schlecht wäre. So wie bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Die finanzielle Vorsorge für den Fall, dass man gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann, gehört anerkanntermaßen zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Erste Option dabei ist der Berufsunfähigkeitsschutz (BU), der sich auf den konkret ausgeübten Beruf bezieht. Doch in Zeiten zunehmend spezieller Tarifkalkulation wird die BU-Police unerschwinglich für viele, die etwa Vorerkrankungen haben, Risikoberufe ausüben, gefährliche Hobbys nachgehen oder deren Geldbeutel besonders schmal ist.

Doch auch sie sollten unbedingt vorsorgen. Wenn schon nicht für ihren konkreten Beruf, dann zumindest für die Arbeitsfähigkeit generell - mit einer Erwerbsunfähigkeitspolice (EU). Sie zahlt, wenn man gar keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. Und die Absicherungsmöglichkeiten gehen noch sogar noch weiter. 
Denn zur BU und EU gibt es weitere abgespeckte Alternativen mit unterschiedlichem Schutzumfang, etwa Multirisk- oder Grundfähigkeiten-Policen. Stets gilt: Besser weniger absichern als gar nichts.

Wir beraten Sie neutral und erstellen den für Sie passenden Risikoschutz. Erklären Ihnen die Unterschiede der am Markt befindlichen Tarife, geben Ihnen die richtige Empfehlung und helfen fachmännisch bei der Hürde der Beantragung des Risikoschutzes. Zudem haben wir die technische Möglichkeit, mittels einer digitalen Voranfrage sofort den für Sie passenden Versicherer zu finden, sollten Sie Vorerkrankungen haben oder Verletzungen erlitten haben.

Auch im Schadenfall, helfen wir Ihnen professionell weiter. Dabei vertreten wir als Versicherungsmakler nur Ihre Interessen, nicht die einer Versicherung (wichtiger Unterschied zu einem Versicherungsvertreter). Vertrauen auch Sie unserer langjährigen Erfahrung.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Mittwoch, 6. Januar 2016

KFW: Das ändert sich 2016 bei Fördermitteln für Sanierung, Neubau, Einbruchschutz

Für Bauherren von neuen Gebäuden bleibt das KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ von Bedeutung. 

Zum 1. April 2016 gibt es aufgrund der neuen Stufe der EnEV einige Änderungen: So wird ein KfW-Effizienzhaus 70 künftig nicht mehr gefördert, da es zum Standard wird. Sollten Sie so ein Haus planen und noch KfW-Förderung erhalten wollen, müssen bis Ende März kommenden Jahres einen Kreditantrag stellen. Es zählt der Antragseingang bei der KfW. 

Weiterhin interessant bleiben das KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Außerdem soll die neue Kategorie KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss geschaffen werden. Der Förderhöchstbetrag verdoppelt sich auf 100.000 Euro. Außerdem sind künftig auch 20-jährige Zinsbindungen möglich (bislang nur zehn Jahre). Das bedeutet erhöhte Zinssicherheit.
Zum 1. Januar 2016 wird auch das Programm „Energieeffizient Sanieren“ 151/152 verändert und weiter aufgestockt. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen Renovierer, die ihre Heizung austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen, noch besser gefördert werden. Wenn zusätzlich zum Einbau einer Lüftungsanlage die Gebäudehülle verbessert wird (Lüftungspaket) oder wenn mit der Heizung auch die Wärmeverteilung erneuert wird (Heizungspaket), gibt es einen attraktiven Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent auf den Förderbetrag pro Wohneinheit (maximal 6.250 Euro beim Höchstbetrag von 50.000 Euro). 

Immobilienbesitzer können den Antrag für die neue Förderung ab 1. April 2016 stellen, mit den Paketmaßnahmen aber schon ab dem 1. Januar beginnen. 


Übrigens: Auf der Kippe stand lange Zeit das Förderprogramm 275 für Solarstromanlagen mit Batteriespeicher. Nach neuesten Informationen soll dieses nun auch im Jahr 2016 in neu ausgerichtet fortgeführt werden. 

Auch das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 159/455) hat die KfW erweitert. Neben barrierereduzierenden Maßnahmen fördert das Kreditinstitut auch speziell Ein- und Umbauten, die ein Gebäude gegen Einbruch schützen, zum Beispiel einbruchhemmende Haustüren oder Alarmsysteme. Anträge für einen Kredit des Programms 159 zum Einbruchsschutz können erst ab dem 1. April 2016 gestellt werden. Derzeit gilt aber schon die Zuschussvariante der KfW (Programm 455).


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Dienstag, 5. Januar 2016

Experten und wir warnen vor einer Zinsfalle - Hohe Tilgung ist wichtig

Die niedrigen Zinsen bescheren Immobilienkäufern und Häuslebauern paradiesische Zustände und verleiten zum Schuldenmachen. Doch Vorsicht mit einer zu niedrigen Tilgung. Rechnen Sie die finanzielle Belastung durch kurze Zinsbindungen und niedrige Tilgung nicht schön. Denn: Je niedriger der Zins, desto länger dauert es bis zur Schuldenfreiheit.
Wer jetzt nur mit dem üblichen einen Prozent tilgt, ist erst in circa 60 Jahren schuldenfrei. Oder anders ausgedrückt: Mit einer 1-prozentigen Standardtilgung sind nach Ablauf einer zehnjährigen Zinsfestschreibung erst circa 10 Prozent der Darlehensschuld zurückbezahlt. Sprich, Ihr Kunde sitzt dann immer noch auf 90 Prozent seiner Schulden.
Ist der Zinssatz für Baufinanzierungen zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung höher als heute, kann das eine erheblich höhere Monatsbelastung bedeuten. Diese Mehrkosten können für viele Kunden dann zu einem echten Problem werden.
Je niedriger der Sollzinssatz, desto länger die Darlehensgesamtlaufzeit.
Wir raten unseren Kunden deshalb zu einer Tilgung von mindestens 2 bis 3 Prozent. Eine hohe Tilgung beschleunigt die Entschuldung und spart dazu noch viele Tausend Euro an Zinskosten. Zudem gibt es bei einigen unserer Produktpartner bei höheren Tilgungen einen zusätzlichen Zinsabschlag.

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Montag, 4. Januar 2016

Flexibilität mit der Nummer eins in Sachen Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung (RLV) zählt zu den unabdingbaren Vorsorgeinstrumenten für jeden, der Verantwortung für andere trägt.
Egal ob das Auskommen der Familie oder die Rückzahlung eines hohen Kredits nach dem Ableben der versicherten Person sichergestellt werden soll. Eine RLV verschafft viel beruhigende Gewissheit für sehr geringe Beiträge.

Um im Optimalfall lässt sich der Schutzschirm passgenau den individuellen Bedürfnissen des Kunden anpassen. Nicht umsonst wurde die Dialog Lebensversicherung-AG zum wiederholten Male in der Sparte Risikolebensversicherung zu "Maklers Liebling" gekürt. Die freien Makler honorieren damit ein erstklassiges Gesamtpaket aus Leistungsstärke, Flexibilität, Service und niedriger Prämie.
Auch wir wählen oft nach dem best advice-Prinzip den Tarif RISK-vario der Dialog Leben, da dieser gegenüber Mittbewerbern am Markt einzigartige Gestaltungsspielräume bietet. Ein Riesenvorteil für den Mandanten.

Welches sind die einzigartigen Möglichkeiten?

- konstante Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit bieten alle
- fallend: Versicherungssumme fällt jährlich um einen kostanten Betrag bis auf null Euro am Ende der Laufzeit
- Finanzierung: Bei dieser fallenden Variante passt sich der Summenverlauf einem Annuitätendarlehen an - ideal zur Absicherung einer Baufinanzierung unter Ausschluss einer Unter- oder Überversicherung
- wahlfrei: Der Versicherungsnehmer kann die Versicherungssumme jedes Jahr völlig frei neu festsetzen.
- Zeitrente: Die Begünstigten erhalten bis zum Ende der Laufzeit eine zu Beginn festgelegte "Monatsrente".
- Sparplan: Die Versicherungssumme passt sich jährlich dem Sparziel an.

Daneben kann der Kunde wählen, ob er lieber eine konstante Prämie, einen Einmalbeitrag oder risikoadäquat zahlen möchte. Letztere Variante eignet sich insbesondere für Kunden, die zunächst nur ein geringes Budget haben, der der Beitrag von sehr niedrigen Niveau ausgehend Jahr für Jahr ansteigt.

Überdies beinhaltet der Tarif RISK-vario eine Nachversicherungsgaranie, auf deren Basis sich bei bestimmten Ereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes die Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung um insgesamt bis zu 100.000 Euro erhöhen lässt.

Dies ist nur ein Produktbeispiel am Markt, die es uns als freien Versicherungsmakler ermöglicht, punktgenau qualifiziert eine Top-Lösung unseren Mandanten für dessen Bedürfnisse auszuwählen. 



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de