Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 11.03.24.

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 11.03.24.
Quelle: google.com/finance

Dienstag, 19.03.2024 09:00 Uhr

DAX 17.933 +0,0% ESt50 4.983 -0,1% MSCI World 3.381 +0,5% Dow 38.790 +0,2% Nas 16.103 +0,8% Bitcoin 59.286 -4,9% Euro 1,0858 -0,1% Öl 86,80 -0,1% Gold 2.155 -0,3%

Freitag, 15.03.2024 18:00 Uhr

DAX 17.937 +0,0% ESt50 4.986 -0,1% MSCI World 3.363 -0,6% Dow 38.715 -0,5% Nas 15.973 -1,0% Bitcoin 64.155 +0,5% Euro 1,0896 +0,1% Öl 85,35 +0,3% Gold 2.156 +0,0%

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Freitag, 12. Februar 2016

Mopedsaison eröffnet und Sondernachlass LKW

Heute haben wir direkt zwei tolle Neuigkeiten für Sie.

Am 01.03.2016 beginnt die neue Mopedsaison.



Auch in diesem Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit direkt über uns online ihr Mopedschild zu bestellen. Der Versand erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Antragseingang durch unseren Produktpartner die BGV Versicherungen. 

Hier gehts zur schnellen Online-Beantragung. 


Und ab sofort erhalten unsere Gewerbekunden über den Vergleichsrechner LKW-Rechner bei der KRAVAG einen zusätzlichen Nachlass von 5 Prozent in der Haftpflicht und 10 Prozent in der Kasko. Diese Nachlässe sind bereits im LKW-Vergleichsrechner eingearbeitet - es sind also keine weiteren Eingaben erforderlich. 
Gerne sind wir auch hier bei der Beantragung persönlich behilflich - rufen Sie uns einfach an.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Freitag, 5. Februar 2016

Sorgerechtsverfügung - zum Schutz ihrer Kinder

Es gibt nichts Schöneres im Leben, als die eigenen Kinder aufwachsen zu sehen. Aber wer übernimmt eigentlich das Sorgerecht für den eigenen Nachwuchs, wenn man dies zum Beispiel aufgrund eines plötzlichen Unfalls selbst nicht mehr ausüben kann? 
Leider ist diese Situation keine Seltenheit. Zur Trauer der Kinder kommt dann zusätzlich noch die Ungewissheit, wer das Sorgerecht zukünftig übernimmt. 
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden in etwa 1000 Kinder und Jugendliche jährlich zu Vollwaisen. Die weit verbreitete Annahme, dass nahe Verwandte oder Taufpaten automatisch das Sorgerecht erhalten, ist falsch! 
Wenn Eltern nicht im Voraus zum Beispiel mit einer Sorgerechtsverfügung geregelt haben, wer nach dem Tod ihren Nachwuchs vertritt, bestimmt das Gericht in Abstimmung mit dem Jugendamt einen geeigneten Sorgeberechtigten. Dies kann im schlimmsten Fall sogar ein fremder Mensch oder eine Ihnen unliebsame Person sein. Sicherlich eine beunruhigende Vorstellung und für die Kinder eine sehr emotional belastende Situation. Daher ist es gut zu wissen, wenn Ihre Kinder im Fall der Fälle in gute Hände kommen und das Sorgerecht von einer Person ausgeübt wird, der Sie vertrauen. Genau dies stellen Sie mit einer Sorgerechtsverfügung sicher.
Mit einer Sorgerechtsverfügung regeln Sie schnell und unkompliziert folgende Fragen:

  • Wer soll das Sorgerecht im Ernstfall übernehmen?
  • Wer kommt als Ersatzperson in Frage, wenn der ursprünglich vorgesehene Sorgeberechtigter ausfällt?
  • Wer kommt nicht als Sorgeberechtigter in Frage?
  • Wer verwaltet das geerbte Vermögen?
  • Sollen Vermögenssorge und Sorgerecht an eine Person übergehen oder an zwei Personen aufgeteilt werden?
Vermeiden Sie Formulierungsfehler mit der kostenfreien und juristisch geprüften Sorgerechtsverfügung mit Ausfüllhilfe, Diese und andere Vorsorgedokumente erhalten unsere Mandanten inklusive der aktiven Mandantenbetreuung im Grundmodell der Komfort-Betreuung, für nur 65 Euro jährlich. 

Auch bei einer bestehenden Sorgerechtsverfügung entscheidet das Familiengericht über die Eignung der benannten Person als Sorgeberechtigter. Sofern die Sorgerechtsverfügung richtig und handschriftlich verfasst sowie unterschrieben ist, entspricht das Gericht im Normalfall den Wünschen. Wie beim Testament und anderen wichtigen Regelungen müssen auch bei einer Sorgerechtsverfügung unbedingt die formalen Vorgaben beachtet werden. Nur dann ist sie rechtsgültig. Mit den von uns zur Verfügung gestellten Vorsorgedokumente, sind Sie auf der sicheren Seite, da diese durch einen versierten Rechtsanwalt regelmäßig überprüft werden.




Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Dienstag, 2. Februar 2016

#Experten-Tipp Finanzierung Konstantmodell 34 Jahre feste Rate!

Experten-Tipp: Clever beraten

Die immer mal wieder vernehmbare Meinung "das Bausparen" nicht effektiv sei, ist natürlich wie jede "pauschale" Beurteilung über eine große umfangreiche Sparte nicht richtig. 
Dafür sind die vielen Tarifvarianten am Markt für den Laien, viel zu unübersichtlich und bieten mehr spannenden lohnenswerten Gestaltungsspielraum als mancher zunächst vermutet. 

So bietet derzeit eine Bausparkasse einen Tarif an, der eine folgende Finanzierungsstrategie ermöglicht:
  • Finanzierung bis zu 100% des Beleihungswertes
    Dies entspricht ca. 90% des angemessenen Verkehrswertes
  • Die Konditionen sind gut und in unserem Beispiel zahlt der Kunde 34 Jahre lang die gleiche Rate bei einem Gesamteffektivzinssatz von 2,78% p.a. 
  • Niedrige und garantiert feste Zinsen für den gesamten Finanzierungszeitraum schützen Sie vor bösen Überraschungen und Zinserhöhungen.
Erklärung: Bei einem Annuitätendarlehen wird üblicherweise nach 10-20 Jahren ein neues Folgedarlehen notwendig. Und das dann die Darlehenszinsen in den nächsten 10-20 Jahren wahrscheinlich höher als 3% sein werden, davon muss man fast ausgehen. 

Aus diesem Grund, ist so eine Strategie neben der Sicherung der niedrigen Darlehenszinsen über eine gesamte Laufzeit (zum Beispiel), ein geldwerter Vorteil bei dem eine ordentliche Einsparung und Planungssicherheit stattfindet.




Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de