Donnerstag, 18.06.2026 18:00 Uhr

DAX 25.028 +0,4% ESt50 6.332 +0,5% MSCI World 4.827 +0,5% Top 10 Crypto 8,0260 -2,6% Nas 26.362 +1,3% Bitcoin 54.403 -2,8% Euro 1,1470 -0,3% Öl 77,54 -1,4% Gold 4.231 -0,7%

Freitag, 12.06.26 18:00 Uhr

DAX 24.613 +1,7% ESt50 6.179 +2,0% MSCI World 4.772 +0,6% Top 10 Crypto 8,0470 -0,1% Nas 25.713 -0,4% Bitcoin 55.064 +0,3% Euro 1,1574 +0,0% Öl 86,90 -2,5% Gold 4.213 -0,1%

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance.

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance.
Quelle: google.com/finance

Edelmetalle.

Edelmetalle.
Quelle:: finanzen.net

DAX Aktienkurse Top Flop

DAX Aktienkurse Top Flop
DAX Aktienkurse Top Flop

Dow Jones Aktienkurse Top Flop

Dow Jones Aktienkurse Top Flop
Dow Jones Aktienkurse Top Flop
Posts mit dem Label Patientenverfügung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Patientenverfügung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 27. August 2020

Vorsorge Pakete je nach Erfordernis von Experten über 10.000 individuelle Beratungen, über 10 Jahre Erfahrung mit Vorsorgeverfügungen















































VORSORGEVERFÜGUNGEN ÜBER UNS AN EINEN SPEZIALISTEN: 
Ihr Ansprechpartner: Jens Artur Förster, Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB)
Gründer, Inhaber YOU@NET® Financial Services
Tel./WhatsApp/Telegram +49 1577-5815384
foerster@youatnet.de

http://facebook.com/1aFinanzmakler

Online-Beratung nach Vereinbarung auch nach 21 Uhr und am Wochenende.
Zufriedene Kunden bundesweit.

Freitag, 3. April 2020

Nutzen sie jetzt die freie Zeit und sichern sie sich und ihre Familie professionell ab.


JETZT INFORMIEREN. TERMINE BUNDESWEIT ONLINE. 
Ihr Ansprechpartner: Jens Artur Förster
Inhaber und Gründer YOU@NET® Financial Services
WhatsApp/Telegram +49 1577-5815384
youatnet@gmail.com

Zufriedene Kunden bundesweit.

Mittwoch, 28. Juni 2017

Wichtige Information zur gesetzlichen Neuregelung zum Notvertretungsrecht ab 01.07.2018

Im Bundestag wurde am 18.05.2017 das „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ beschlossen. Diese Neuregelung soll am 01.07.2018 in Kraft treten.
Damit wird für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften die Möglichkeit geschaffen, im Fall einer plötzlichen akuten Erkrankung oder eines schweren Unfalls Entscheidungen im Rahmen der sogenannten Gesundheitssorge zu treffen. Dies umfasst ärztliche Untersuchungen und Eingriffe sowie Entscheidungen, wenn es um eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus geht.
Ausdrücklich ausgeschlossen von dieser automatischen Bevollmächtigung sind alle weiteren Entscheidungen für den handlungsunfähigen Partner. So können beispielsweise keine Vermögens- oder Behördenangelegenheiten geklärt werden; es fehlt auch die Befugnis an den Partner adressierte Post zu öffnen oder zu lesen.
Es besteht die Gefahr, dass bei manchem der Eindruck erweckt wird, dieses neue Gesetz mache die private Vorsorgevollmacht überflüssig.
Ziel des Gesetzes ist ausdrücklich nicht der Ersatz der bewährten Vorsorgevollmacht. Es geht darum, die zeitliche Lücke zwischen medizinischer Akutversorgung in Folge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung und der dann notwendigen Bestellung eines Betreuers zu überbrücken. Dieses Betreuungsverfahren kann auch zukünftig nur mit einer Vorsorgevollmacht wirksam verhindert werden. 
Die Patientenverfügung ist nicht Gegenstand der Neuregelung.
Eine deutliche Verbesserung bringt die Möglichkeit, dass zukünftig auch Ärzte Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nehmen können, um Auskunft über dort registrierte Vorsorgedokumente zu erhalten. Somit wird die Registrierung im ZVR weiter aufgewertet und in Verbindung mit dem 24- Stunden-Notfall-Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG das Auffinden und der Zugriff auf diese Dokumente deutlich erleichtert. Somit ist auch eine schnelle Kontaktaufnahme mit den Bevollmächtigten möglich. 
Für alle weiteren Tätigkeiten im Namen des betroffenen Partners (Behörden, Versicherungen, Vermögen, Post, Internet usw.) ist eine Vorsorgevollmacht notwendig. Ist diese nicht vorhanden kommt es in jedem Fall zur Bestellung eines Betreuers. Dies kann ein Angehöriger oder ein Berufsbetreuer sein. Die Entscheidung trifft das Betreuungsgericht.
Fazit: 
Für alle, die Wert auf Selbstbestimmung legen, ändert das neue Gesetz nichts. Die Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung ist auch in Zukunft die einzige Möglichkeit, rechtzeitig selbstbestimmt vorzusorgen. 
Link: 
Information Deutscher Bundestag
Quelle: Deutsche Vorsorgedatenbank


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Mittwoch, 14. September 2016

#News Aktuelles BHG-Urteil zur Patientenverfügung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang August ein Urteil zum Thema Patientenverfügung veröffentlicht.

So wurde entschieden, dass Patientenverfügungen ausreichend konkret sein müssen, um wirklich wirksam zu sein.


Demnach reicht zum Beispiel eine Formulierung wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ alleine nicht aus.

Für den Verfasser einer Patientenverfügung bedeutet das: Situationen bzw. Krankheitsbilder sowie gewünschte oder abgelehnte Maßnahmen müssen genauer benannt werden. Wenn Sie bereits eine Patientenverfügung verfasst haben, empfehlen wir Ihnen, diese daraufhin noch mal zu überprüfen.

Hier geht es zur Presseinformation des Bundesgerichtshofes vom 9. August.

Als unser/e Mandant/in erhalten Sie sofort ein komplettes Paket mit den wichtigsten Vorsorgevollmachten, die regelmäßig aktualisiert werden. Und das zusammen mit einer aktiven Betreuung, Versorgung mit wichtigen für sie relevanten Finanznews und vieles mehr.

Für diese Komfort-Betreuung berechnen wir lediglich eine jährliche Servicepauschale von 65 Euro. Und die sind es unseren Mandanten/innen auch wert. 


Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler

Freitag, 5. Februar 2016

Sorgerechtsverfügung - zum Schutz ihrer Kinder

Es gibt nichts Schöneres im Leben, als die eigenen Kinder aufwachsen zu sehen. Aber wer übernimmt eigentlich das Sorgerecht für den eigenen Nachwuchs, wenn man dies zum Beispiel aufgrund eines plötzlichen Unfalls selbst nicht mehr ausüben kann? 
Leider ist diese Situation keine Seltenheit. Zur Trauer der Kinder kommt dann zusätzlich noch die Ungewissheit, wer das Sorgerecht zukünftig übernimmt. 
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden in etwa 1000 Kinder und Jugendliche jährlich zu Vollwaisen. Die weit verbreitete Annahme, dass nahe Verwandte oder Taufpaten automatisch das Sorgerecht erhalten, ist falsch! 
Wenn Eltern nicht im Voraus zum Beispiel mit einer Sorgerechtsverfügung geregelt haben, wer nach dem Tod ihren Nachwuchs vertritt, bestimmt das Gericht in Abstimmung mit dem Jugendamt einen geeigneten Sorgeberechtigten. Dies kann im schlimmsten Fall sogar ein fremder Mensch oder eine Ihnen unliebsame Person sein. Sicherlich eine beunruhigende Vorstellung und für die Kinder eine sehr emotional belastende Situation. Daher ist es gut zu wissen, wenn Ihre Kinder im Fall der Fälle in gute Hände kommen und das Sorgerecht von einer Person ausgeübt wird, der Sie vertrauen. Genau dies stellen Sie mit einer Sorgerechtsverfügung sicher.
Mit einer Sorgerechtsverfügung regeln Sie schnell und unkompliziert folgende Fragen:

  • Wer soll das Sorgerecht im Ernstfall übernehmen?
  • Wer kommt als Ersatzperson in Frage, wenn der ursprünglich vorgesehene Sorgeberechtigter ausfällt?
  • Wer kommt nicht als Sorgeberechtigter in Frage?
  • Wer verwaltet das geerbte Vermögen?
  • Sollen Vermögenssorge und Sorgerecht an eine Person übergehen oder an zwei Personen aufgeteilt werden?
Vermeiden Sie Formulierungsfehler mit der kostenfreien und juristisch geprüften Sorgerechtsverfügung mit Ausfüllhilfe, Diese und andere Vorsorgedokumente erhalten unsere Mandanten inklusive der aktiven Mandantenbetreuung im Grundmodell der Komfort-Betreuung, für nur 65 Euro jährlich. 

Auch bei einer bestehenden Sorgerechtsverfügung entscheidet das Familiengericht über die Eignung der benannten Person als Sorgeberechtigter. Sofern die Sorgerechtsverfügung richtig und handschriftlich verfasst sowie unterschrieben ist, entspricht das Gericht im Normalfall den Wünschen. Wie beim Testament und anderen wichtigen Regelungen müssen auch bei einer Sorgerechtsverfügung unbedingt die formalen Vorgaben beachtet werden. Nur dann ist sie rechtsgültig. Mit den von uns zur Verfügung gestellten Vorsorgedokumente, sind Sie auf der sicheren Seite, da diese durch einen versierten Rechtsanwalt regelmäßig überprüft werden.




Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Dienstag, 26. August 2014

Haben Sie schon Alles geregelt?

Nein? Dann wird's aber Zeit!

Viele Menschen haben für den Fall der Fälle bisher noch nichts geregelt. Schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder gar der Tod stellen die Lieben dann vor große Herausforderungen.
Haben Sie bereits ein Testament, eine Vorsorgevollmacht erteilt oder an eine Patientenverfügung gedacht? Wer zahlt die mit einer Pflegebedūrftigkeit entstehenden Kosten?

Sehr gerne stelle ich Ihnen Vorlagen und Muster bereit und berate Sie zum Thema Pflegevorsorge.



Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Beratung stehe ich ihnen telefonisch zur Verfügung unter Tel. 040-22 611 654 // youatnet@gmail.com // Kontaktformular rechts oben.

Freitag, 8. August 2014

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Trauerfall Vorsorge

Heute habe ich endlich selbst vorgesorgt, zu den oben genannten über aus wichtigen Themen. Und glauben sie mir, es betrifft wirklich jeden von uns! Ich muss zugeben, ich fühle mich jetzt sehr viel beruhigter.

Seit geraumer Zeit habe ich mich intensiv mit den Themen beschäftigt, um zukünftig meinen Mandanten ausgezeichnete Lösungen anbieten zu können.

Auch folgen ab diesem Monat entsprechende Informationsabende, da ich selbst sehr überrascht war, teilweise erschreckt, welche Entmündigungen ganz schnell passieren können. Und nicht einmal die eigene Ehefrau / eigener Ehemann im Falle einer schweren Behandlung im Krankenhaus Auskunft erhält bzw. eine gesetzlichen Vormund gestellt bekommt / wenn nicht vorher entsprechend schriftliche Vorsorge getroffen worden ist.
Von diesen schrecklichen Situationen die entstehen können, weiß so gut wie kaum jemand Bescheid. Und hier möchte ich ab sofort aktiv Abhilfe schaffen.

Ihr Jens Artur Förster 



Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Beratung stehe ich ihnen telefonisch zur Verfügung unter Tel. 040-22 611 654 // youatnet@gmail.com // Kontaktformular rechts oben.

Fairplay: Wer klasse informiert, muss auch belohnt werden.