Donnerstag, 08.10.26 18:00 Uhr

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Freitag, 02.10.2026 18:00 Uhr

DAX 25.231 +1,2% ESt50 6.239 +1,0% MSCI World 4.924 +0,6% Nas 27.191 +1,2% Bitcoin 75.115 +0,0% Euro 1,1253 +0,0% Öl 102,3 -0,1% Gold 4.138 %
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Dienstag, 4. August 2020

Privatkredit attraktive Kreditzinsen für Beamte & Angestellte im öffentlichen Dienst



























BERATUNG UND KREDIT ÜBER UNS:
Ihr Ansprechpartner: Jens Artur Förster, Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB)
Gründer, Inhaber YOU@NET® Financial Services
Tel./WhatsApp/Telegram +49 1577-5815384
foerster@youatnet.de

Mittwoch, 18. Mai 2016

Welche Versicherungen können bei der Steuer geltend gemacht werden?

Nur noch wenige Tage, am 31. Mai 2016 endet die Frist, bis dann muss die Steuererklärung für das Jahr 2015 beim Finanzamt eingereicht werden. Bestimmte Versicherungsbeiträge können die Steuerlast mildern und sollten dadurch auch angegeben werden.

Neben privaten Versicherungen können auch beruflich bedingte Policen bei der Steuererklärung angeführt werden. Letztere können als Werbungskosten angegeben werden. Die Beiträge für private Versicherungen können dagegen im Regelfall als Sonderausgaben beziehungsweise als sogenannte Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Hier wird unterschieden zwischen:

Altersvorsorgeaufwendungen: 
Darunter fallen die Beiträge für die gesetzliche und private Rentenversicherung. Aktuell können die geleisteten Aufwendungen bis maximal 76 Prozent abgesetzt werden - oder bis zu einer Höhe von maximal 20.000 € bei Ledigen beziehungsweise 40.000 € bei Verheirateten.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen: 
Dazu zählen etwa Prämien für die Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken-, Unfall-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenso fallen darunter die Haftpflicht-, Kapitallebens- sowie Risikolebensversicherung. Hier beträgt die jährliche Höchstgrenze der absetzbaren Kosten für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.900 € und für Selbstständige 2.800 €. Für Verheiratete gilt jeweils der doppelte Höchstbetrag.


Der Höchstbetrag ist entscheidend


Wichtig: Weitere Versicherungsprämien – etwa für eine Zahnzusatzversicherung – können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Höchstbetrag noch nicht durch Aufwendungen für die Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung ausgeschöpft wurde.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Freitag, 13. Mai 2016

Wege aus der PKV-Kostenfalle. Sparen Sie durch einen PKV-Tarifwechsel.

Der PKV-Tarifwechsel

Die privaten Krankenversicherung umfasst in Deutschland rund 9 Mio. privat Versicherte. Dazu zählen Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Fast jährlich wird auch deren Krankenversicherung durch Beitragssteigerungen teuerer. Das liegt unter anderem an der Kalkulation und dem System der privaten Krankenversicherung.

Viele Kunden überlegen, bei ständig steigenden Beiträgen den Versicherer zu kündigen und einen neuen PKV Vertrag abzuschießen. Dieser Weg ist mit vielen zu bedenkenden Risiken für den Kunden verbunden. Alle PKV-Tarife, die Sie bei anderen PKV Anbietern angeboten bekommen, können Sie auch bei Ihrem jetzigen privaten Krankenversicherer wählen. Warum sollten Sie also Risiken und Verluste eingehen, wenn Sie die optimale Lösung als langjährig privat Krankenversicherte als Option haben? 

Die Lösung für langjährig privat Krankenversicherte: Beiträge bei gleichem oder besserem Leistungsniveau einsparen und das bereits ab dem nächsten Monat innerhalb ihrer aktuellen PKV-Gesellschaft durch eine PKV-Tarifwechsel. 

Bereits erfolgreich konnten wir mehrere Mandanten/innen, durch einen Tarifwechsel zu einer monatlichen Einsparung von ca. 25-35% verhelfen. 

Da diese Beratung erhebliche Fachkompetenz und jahrelange Erfahrungen voraussetzt, kooperieren wir hier mit einem spezialisierten Partner, der sich ausschließlich auf diese Thematik konzentriert. Und das mit fast 16 Jahren fachspezifische PKV-Erfahrung.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Donnerstag, 24. Juli 2014

Neuer Tarif für Beamtenanwärter der HanseMerkur


Die HanseMerkur bietet ab sofort mit ihrem neuen Tarif BGA einen preisorientierten Versicherungsschutz, für Beamtenanwärter während der Ausbildungszeit, an.
Versicherbar sind ausschließlich Beamtenanwärter und deren berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner bis zu einem Alter von 34 Jahren. 

  • Erstattung für allgemeine ambulante Heilbehandlungen und Heilmittel zu 75%.
  • Übersteigt der Rechnungsbetrag 1.600 Euro p.a., so werden 100% erstattet.
  • Erstattung von Hilfsmitteln zu 100%.
  • Erstattung für Leistungen durch Heilpraktiker zu 80% (bis zu einem Rechnungsbetrag von 400 Euro).
Selbstverständlich unterbreiten wir ihnen in der Beratung, zu ihnen passende Anwärter-Tarife von anderen Versicherungen/Gesellschaften. Nur so finden wir mit einem Vergleich und einer Gegenüberstellung, den richtigen Tarif / Versicherungsschutz für sie.

Der Markt an Tarifangeboten ist spannend und umfangreich, wieso also sich nur ein Tarifangebot eines Anbieters, wie bspw. der Debeka oder anderer klassischer abhängigen Versicherer unterbreiten zu lassen. Und gerade im Bereich der privaten Krankenversicherungen, ist eine unabhängige Fachberatung mehr als empfehlenswert. Es ist schließlich ihre Gesundheit.

Quelle: Münchener Verein