Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 11.03.24.

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 11.03.24.
Quelle: google.com/finance

Montag, 18.03.2024 09:00 Uhr

DAX 17.815 -0,2% ESt50 4.961 -0,3% MSCI World 3.391 +1,0% Dow 38.880 +0,2% Nas 16.165 -0,7% Bitcoin 62.512 +2,2% Euro 1,0940 -0,1% Öl 82,05 -1,6% Gold 2.177 +0,8%

Freitag, 15.03.2024 18:00 Uhr

DAX 17.937 +0,0% ESt50 4.986 -0,1% MSCI World 3.363 -0,6% Dow 38.715 -0,5% Nas 15.973 -1,0% Bitcoin 64.155 +0,5% Euro 1,0896 +0,1% Öl 85,35 +0,3% Gold 2.156 +0,0%

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Donnerstag, 31. Januar 2019

Andreas Deutsch: Paypal, Amazon, Ebay, McDonald's, Adidas, Zalando

Was sich im neuen Jahr für Fondsanleger steuerlich ändert

So mancher Fondsinvestor dürfte sich um die Jahreswende wundern, warum von seinem Giro- oder Verrechnungskonto ein Betrag wegen „Fondsbesteuerung“ abgebucht wurde. Der Grund liegt in der Investmentsteuerreform. Die trat im Kern zwar schon 2018 in Kraft, doch zwei Änderungen greifen erst mit Beginn des neuen Jahres. Leider lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Steuererklärung für Fondsanleger damit nicht einfacher wird. 

Die Abbuchung betrifft die nun fällige Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds. Sie wird nach einer fixen Formel berechnet und direkt von der Bank eingezogen – es sei denn, ein Freistellungsauftrag deckt den Betrag ab oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde vorgelegt. Zudem muss der Fonds natürlich auch einen Wertzuwachs erzielt haben, der oberhalb der bereits ausgeschütteten Erträge lag. Die weitere Neuerung betrifft die Frist, innerhalb derer die Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten: Nachdem sie zuvor im Februar ablief, haben die Banken in diesem Jahr bis zum 30. April Zeit.

Sonntag, 27. Januar 2019

Aktuelles zu den Gesetzlichen Krankenkassen

Zum Jahreswechsel 2018/2019 gab es anders als ursprünglich angekündigt nur eine einzige Fusion: Die mhplus Krankenkasse hat die ohnehin in Verwaltungsunion agierende Metzinger BKK übernommen. Letztere war die einzige Kasse ganz ohne Zusatzbeitrag; ihre Mitglieder müssen nun einen Zusatzbeitrag von 0,98 Prozentpunkten hinnehmen.
Die bereits angekündigte Fusion der BKK Achenbach-Buschhütten auf die BKK Linde hat dann doch nicht stattgefunden.

Von den 109 am 01.01.2019 existierenden Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben 36 Kassen ihren Zusatzbeitrag gesenkt, 68 Kassen ihren Zusatzbeitrag unverändert gelassen und 5 Kassen ihren Zusatzbeitrag erhöht.

Rund ein Drittel aller Krankenkassen hat somit ihren Beitragssatz zum Jahreswechsel gesenkt. Hoch fallen die Senkungen aber nicht aus, das Gros der Anbieter hat nur bis maximal 0,2%-Punkte gesenkt. Geradezu homöopathisch gering waren die Senkungen bei der BKK PwC und der Novitas BKK mit einer Reduzierung um jeweils nur 0,01%-Punkte bzw. der BKK EY um 0,05%-Punkte.
Es gibt aber natürlich auch Kassen, die deutlicher gesenkt haben. Dabei fällt besonders die Securvita Krankenkasse auf, die - als vormals eine der teuersten Kassen - um deutliche 0,6%-Punkte senkt und mit nun 1,10% einen nur noch etwas überdurchschnittlichen Zusatzbeitrag erhebt.
Vom gleich hohen Niveau aus hat die Merck BKK gesenkt – aber „nur“ um 0,3%-Punkte und hat jetzt noch immer 1,40% Zusatzbeitrag.
Ebenfalls zu den stärksten Reduzierungen des Beitragssatzes gehören die -0,23%-Punkte der BKK Euregio. Diese ist damit die drittgünstigste Krankenkasse überhaupt geworden mit nunmehr nur noch 0,35% Zusatzbeitrag.

Günstigste Kasse mit 0,20% Zusatzbeitrag ist jetzt die BKK Würth, die aber nur betriebsbezogen wählbar ist. Es folgt auf Platz 2 die AOK Sachsen-Anhalt als Regionalkasse ausschließlich für Sachsen-Anhalt mit 0,30% Zusatzbeitrag sowie dann die für Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete BKK Euregio mit 0,35% Zusatzbeitrag.
Die günstigste in allen Bundesländern geöffnete Kassen ist die hkk Krankenkasse mit 0,39% Zusatzbeitrag.

Größte Änderung ist aber, dass auch der Zusatzbeitrag nunmehr zur Hälfte vom Arbeitgeber mit übernommen wird. Das macht die Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer günstiger - wobei gleichzeitig die Beiträge zur Pflegeversicherung deutlich steigen.

Über uns können Sie jetzt ganz einfach Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln bzw. vergleichen und dann wechseln. Voll automatisiert. 


Freitag, 25. Januar 2019

Bundeskartellamt rüffelt Vergleichsportale

Online-Vergleichsportale erlebten in den letzten Jahren einen Boom, nicht zuletzt aufgrund groß angelegter Werbekampagnen. Ob der Vertrauensvorschuss der Verbraucher auch gerechtfertigt ist, wird jedoch zunehmend in Zweifel gezogen. Seit Oktober 2017 untersucht das Bundeskartellamt 36 Anbieter, von denen 17 auch Versicherungsvergleiche anbieten. Nun haben die Beamten ein Konsultationspapier vorgelegt, auf das die Anbieter reagieren können, bevor im nächsten Jahr ein Abschlussbericht veröffentlicht wird. 

Die vorläufigen Ergebnisse sehen nicht gut für die Branche aus, wie Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt betont: „Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. […] So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen.“ Die Marktabdeckung in den Bereichen Haftpflicht- und Hausratversicherung betrage bei fünf Portalen im Schnitt gerade mal 55 bzw. 56 Prozent. Damit fehlt also fast jeder zweite Tarif in den Vergleichs-Rankings, womit kaum von einem „umfassenden Marktüberblick“ die Rede sein kann. Unter den fehlenden Versicherern finden sich öfters auch Marktgrößen wie Allianz, R+V, HDI, Generali oder Huk-Coburg. Das Bundeskartellamt moniert, dass diese eklatanten Lücken von den Vergleichern nicht transparent gemacht würden. Das Gleiche gelte für die Zusammenarbeit mit externen Vergleichsanbietern, von denen Daten bezogen werden.

Dienstag, 22. Januar 2019

Milliardär kauft #Gold – zum ersten Mal

Fragen Sie nach unseren exklusiven Gold-Anlagemöglichkeiten. Diese unterscheiden sich selbstverständlich von den Standardangeboten der Banken und Sparkassen. Jetzt informieren und profitieren. 
Für weitere Informationen, Fragen oder ein konkretes Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler, Bankkaufmann Jens Artur Förster | Tel./Whatsapp/Telegram 01577-5815384 | foerster@youatnet.de  |  financialservices@youatnet.de 

Kassenpatienten werden 2019 entlastet

Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit Beginn des neuen Jahres weniger für ihre Gesundheitsversorgung bezahlen. Dafür sorgt neben gesetzlichen Änderungen auch die gute Konjunktur, die den Krankenkassen fortwährend sprudelnde Einnahmen beschert. Mindestens 18 Versicherer haben ihre Zusatzbeiträge der Stiftung Warentest zufolge zum 1. Januar abgesenkt. Lediglich zwei sahen sich, soweit bisher bekannt, zu einer Erhöhung 
gezwungen. 

Zudem werden die Zusatzbeiträge, die bislang ausschließlich von den Arbeitnehmern zu schultern waren, seit Jahresbeginn hälftig vom Arbeitgeber übernommen. Im Schnitt läuft das bei Angestellten mit 3.000 Euro Monatsbruttogehalt auf eine Entlastung von rund 180 Euro im Jahr hinaus. Auch Selbstständige mit geringem Einkommen profitieren: Bis Ende letzten Jahres mussten sie noch mindestens 356 Euro monatlich für die gesetzliche Krankenversicherung aufwenden, auch wenn das auf ein Missverhältnis zu ihren wahren Einnahmen hinauslief; nun liegt der Mindestbeitrag bei nur noch 160 Euro.

Für weitere Informationen, Fragen oder ein konkretes Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler, Bankkaufmann Jens Artur Förster | Tel./Whatsapp/Telegram 01577-5815384 | foerster@youatnet.de