Laut aktueller Sachlage wurde die Rückkehr zur halben Sozialversicherungs-Beitragspflicht im Rentenbezug bis auf Weiteres ausgebremst. Die Bundesregierung argumentiert, dass eine Umstellung zu hohe Kosten verursache und im Vergleich zu im Koalitionsvertrag verankerten Projekten nicht zu priorisieren sei.
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Mittwoch, 27. Februar 2019
Wichtiges aus der bAV: Doch keine Abschaffung der Doppelverbeitragung
Labels:
bAV,
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Sozialversicherungs-Beitragspflicht,
Vorsorge
Location:
Hamburg, Deutschland
Sonntag, 1. Oktober 2017
Die neuen (vorläufigen) Beitragsbemessungsgrenzen
Mittlerweile sind die sog. Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung bekannt gegeben worden, müssen aber noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Einige der Zahlen sind wirklich sehr interessant. Sobald die Zustimmung des Bundesrats erfolgt ist, werden wir wiederum diese hier kurz bekannt geben.
Die neuen (vorläufigen) Beitragsbemessungsgrenzen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler. Online-Beratung via Skype / ZoomCall bundesweit 7 Tage die Woche.
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