Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 19.03.24.

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 19.03.24.
Quelle: google.com/finance

Dienstag, 19.03.2024 09:00 Uhr

DAX 17.933 +0,0% ESt50 4.983 -0,1% MSCI World 3.381 +0,5% Dow 38.790 +0,2% Nas 16.103 +0,8% Bitcoin 59.286 -4,9% Euro 1,0858 -0,1% Öl 86,80 -0,1% Gold 2.155 -0,3%

Freitag, 15.03.2024 18:00 Uhr

DAX 17.937 +0,0% ESt50 4.986 -0,1% MSCI World 3.363 -0,6% Dow 38.715 -0,5% Nas 15.973 -1,0% Bitcoin 64.155 +0,5% Euro 1,0896 +0,1% Öl 85,35 +0,3% Gold 2.156 +0,0%

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Donnerstag, 26. Mai 2016

Jetzt neu: Unsere beiden Bauspar Vergleichsrechner

Zu später Stunde möchte ich noch einen Blogbeitrag schreiben, da ab sofort in unserer Vergleichsrechner Liste (siehe Angebote Privatkunden rechter Bereich Website)  zwei sehr smarte Bauspar Vergleichsrechner freigeschaltet sind.

Für alle Interessierten die sich Vorab informieren wollen oder auch direkt über uns den richtigen Tarif abschließen können. Selbstverständlich helfen wir auch gerne persönlich weiter Tel. 040-22611654 / Kontaktformular / info@youatnet-makler.de

Es gibt dazu zwei Typen von Vergleichsrechnern, hinterlegt sind die meisten interessanten Bausparkassen am Markt. Der erste Vergleichsrechner ist für diejenigen, die wirklich einen Bausparer für eine spätere Finanzierung nutzen möchten. Durch wenige Angaben die abgefragt werden, lassen sich so sehr schön die richtige Tarifen miteinander vergleichen.
Bitte hier klicken zum Vergleichsrechner für Bausparer Finanzierung.

Der zweite Vergleichsrechner ist für diejenigen, die eine ganz sichere Sparanlageform suchen und auf eine garantierte Verzinsung Wert legen. Wir nennen das die sogenannten Rendite-Bausparer. Bitte hier klicken zum Vergleichsrechner mit hoher garantierter Verzinsung

Also machen Sie nicht den Fehler und besparen Sie den nächstbesten Tarif, der Ihnen Ihr Bankberater oder Bausparvertreter anbietet / oder angeboten hat - ohne die wichtigen Details bzw. Unterschiede zu kennen.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Mittwoch, 25. Mai 2016

Besonderheit der Generali Einkommenssicherung (EKS) für Freiberufler / Selbstständige

Sie sind selbstständig?

Mit der speziellen Betriebsunterbrechungsversicherung der Generali, sichern Sie Ihren Betrieb bzw. Ihre Arbeitskraft gegen die existenzbedrohenden Folgen einer Krankheit, eines Unfalles oder einem Schadenereignis ab. 

Mit diesem speziellen Tarif der Generali (Österreich), können Selbstständige und Freiberufler, Ertragsausfälle bei Krankheit, Unfall oder Sachschäden absichern.

Damit aber nicht genug, diese spezielle hoch interessante Einkommensabsicherung versichert auch nach einem Betriebsunfall, neben dem zu versteuernden Einkommen auch sämtliche anfallenden Kosten und Gewinneinbußen mit ab. Damit ist dieses Produkt hochspannend und passt sich in eine Vielzahl von Risikovorsorgeprofile an.

Besonderheit / NovumGenereller Kündigungsverzicht im Leistungsfall: Einziger Anbieter am Markt! Andere Versicherer nur Verzicht auf max. 3 Jahre.

Es können eine Vielzahl von Berufen und Branchen abgesichert werden, allerdings nicht jede. Aus diesem Grund helfen wir Ihnen mit unserer Erfahrung weiter. 




Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Mittwoch, 18. Mai 2016

Welche Versicherungen können bei der Steuer geltend gemacht werden?

Nur noch wenige Tage, am 31. Mai 2016 endet die Frist, bis dann muss die Steuererklärung für das Jahr 2015 beim Finanzamt eingereicht werden. Bestimmte Versicherungsbeiträge können die Steuerlast mildern und sollten dadurch auch angegeben werden.

Neben privaten Versicherungen können auch beruflich bedingte Policen bei der Steuererklärung angeführt werden. Letztere können als Werbungskosten angegeben werden. Die Beiträge für private Versicherungen können dagegen im Regelfall als Sonderausgaben beziehungsweise als sogenannte Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Hier wird unterschieden zwischen:

Altersvorsorgeaufwendungen: 
Darunter fallen die Beiträge für die gesetzliche und private Rentenversicherung. Aktuell können die geleisteten Aufwendungen bis maximal 76 Prozent abgesetzt werden - oder bis zu einer Höhe von maximal 20.000 € bei Ledigen beziehungsweise 40.000 € bei Verheirateten.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen: 
Dazu zählen etwa Prämien für die Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken-, Unfall-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenso fallen darunter die Haftpflicht-, Kapitallebens- sowie Risikolebensversicherung. Hier beträgt die jährliche Höchstgrenze der absetzbaren Kosten für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.900 € und für Selbstständige 2.800 €. Für Verheiratete gilt jeweils der doppelte Höchstbetrag.


Der Höchstbetrag ist entscheidend


Wichtig: Weitere Versicherungsprämien – etwa für eine Zahnzusatzversicherung – können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Höchstbetrag noch nicht durch Aufwendungen für die Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung ausgeschöpft wurde.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Dienstag, 17. Mai 2016

Wie Sie den größten Wert Ihres Unternehmens absichern!

Brandneu: Informieren Sie sich jetzt bei uns, wie Sie Ihr Unternehmen zukunftsfest machen, für den Ausfall von Leistungsträgern.

  • Was ein typisches Insolvenzrisiko eines Unternehmens ist
  • Warum eine Berufsunfähigkeitsvorsorge nicht die alleinige Lösung sein kann

Dieses Versicherungsangebot ist ganz neu am Markt und bietet für jeden Unternehmer den passenden Risikoschutz gegen den Ausfall von Leistungsträgern und die damit verbundenen existenziellen Risiken von Unternehmensverlusten.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Freitag, 13. Mai 2016

Wege aus der PKV-Kostenfalle. Sparen Sie durch einen PKV-Tarifwechsel.

Der PKV-Tarifwechsel

Die privaten Krankenversicherung umfasst in Deutschland rund 9 Mio. privat Versicherte. Dazu zählen Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Fast jährlich wird auch deren Krankenversicherung durch Beitragssteigerungen teuerer. Das liegt unter anderem an der Kalkulation und dem System der privaten Krankenversicherung.

Viele Kunden überlegen, bei ständig steigenden Beiträgen den Versicherer zu kündigen und einen neuen PKV Vertrag abzuschießen. Dieser Weg ist mit vielen zu bedenkenden Risiken für den Kunden verbunden. Alle PKV-Tarife, die Sie bei anderen PKV Anbietern angeboten bekommen, können Sie auch bei Ihrem jetzigen privaten Krankenversicherer wählen. Warum sollten Sie also Risiken und Verluste eingehen, wenn Sie die optimale Lösung als langjährig privat Krankenversicherte als Option haben? 

Die Lösung für langjährig privat Krankenversicherte: Beiträge bei gleichem oder besserem Leistungsniveau einsparen und das bereits ab dem nächsten Monat innerhalb ihrer aktuellen PKV-Gesellschaft durch eine PKV-Tarifwechsel. 

Bereits erfolgreich konnten wir mehrere Mandanten/innen, durch einen Tarifwechsel zu einer monatlichen Einsparung von ca. 25-35% verhelfen. 

Da diese Beratung erhebliche Fachkompetenz und jahrelange Erfahrungen voraussetzt, kooperieren wir hier mit einem spezialisierten Partner, der sich ausschließlich auf diese Thematik konzentriert. Und das mit fast 16 Jahren fachspezifische PKV-Erfahrung.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Sonntag, 8. Mai 2016

Drohnen in gewerblicher Nutzung speziell versichern

Speziell für industrielle und gewerbliche Anwender bieten wir ein spezielles Deckungskonzept eines großen Industrieversicherers. Ein Deckungskonzept für die professionelle Nutzung von Multicoptern entwickelt.

Mit diesem lassen sich eine oder mehrere UAS (unbemannte Luftfahrtsysteme) absichern, so dass diese dann beispielsweise zu Forschungszwecken, zur Überwachung  von Industrieanlagen, Pipilenes oder Powerlines sowie für Foto- und Filmaufnahmen betrieben werden können. 

Die Deckungssummen dieses Haftpflichtschutzes für Drohnen reichen dabei von der gesetzlich vorgeschriebenen Untergrenze in Höhe von etwa 1 Mio. Euro bis in den dreistelligen Millionen-Euro-Bereich.


Für Ingenieure und Architekten, für die die Verwendung von Multicoptern mittlerweile zum beruflichen Alltag gehört, ist bereits dieser Risikoschutz in der jeweiligen speziellen Berufshaftpflichtversicherung enthalten.

Auch für Privatpersonen erfreuen sich Drohnen zunehmender Beliebtheit. Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist auch für private Drohnen-Piloten ein Muss, da die normale Privathaftpflichtversicherung hierfür oft nicht ausreicht. Gerne helfen wir Ihnen hier mit einem passenden Angebot weiter.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.