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Freitag, 1. März 2019
Mittwoch, 27. Februar 2019
Studie: Deutsche verbinden Börse fast nur mit Spekulation
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Wichtiges aus der bAV: Doch keine Abschaffung der Doppelverbeitragung
Laut aktueller Sachlage wurde die Rückkehr zur halben Sozialversicherungs-Beitragspflicht im Rentenbezug bis auf Weiteres ausgebremst. Die Bundesregierung argumentiert, dass eine Umstellung zu hohe Kosten verursache und im Vergleich zu im Koalitionsvertrag verankerten Projekten nicht zu priorisieren sei.
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Geschlossene Fonds: Ende der Krise in Sicht?
Der Markt der geschlossenen Fonds, die in der Regel als Kommanditgesellschaften aufgelegt werden, war nach einigen Skandalen und der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) 2013 praktisch zum Erliegen gekommen. Schiffsfonds, die reihenweise abgesoffen waren, galten und gelten als Gift für Anleger; Medienfonds erwiesen sich ebenso als Milliardengräber wie zuvor die sogenannten DreiLänder-Fonds. Dass es auch, gerade in den Bereichen Immobilien und erneuerbare Energien, solide gemanagte und lukrative geschlossene Fonds gab, ging im großen Trend weitgehend unter. Für die meisten Privatanleger war die Assetklasse jahrelang tabu.
Nun zeichnet sich indes ein Revival ab: 2018 konnten 1,1 Milliarden Euro für alternative Investmentfonds (AIFs) nach KAGB – die heute gängige Rechtsform für geschlossene Fonds – eingeworben werden, 400 Millionen mehr als noch 2015. Vor allem Immobilien-AIFs sind wieder gefragt. Die Anleger scheinen die Scheu also langsam wieder zu verlieren, zumal durch die gesetzlichen Verschärfungen das Gros der „schwarzen Schafe“ aus dem Markt gedrängt wurde. Bis zu den Margen, die in alten Glanzzeiten eingeworben wurden, ist es allerdings noch ein weiter Weg; 2007 waren es rund 13 Milliarden Euro. Wichtig zu wissen: Bei AIFs handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, mit allen entsprechenden Risiken, aber auch Chancen.
Nun zeichnet sich indes ein Revival ab: 2018 konnten 1,1 Milliarden Euro für alternative Investmentfonds (AIFs) nach KAGB – die heute gängige Rechtsform für geschlossene Fonds – eingeworben werden, 400 Millionen mehr als noch 2015. Vor allem Immobilien-AIFs sind wieder gefragt. Die Anleger scheinen die Scheu also langsam wieder zu verlieren, zumal durch die gesetzlichen Verschärfungen das Gros der „schwarzen Schafe“ aus dem Markt gedrängt wurde. Bis zu den Margen, die in alten Glanzzeiten eingeworben wurden, ist es allerdings noch ein weiter Weg; 2007 waren es rund 13 Milliarden Euro. Wichtig zu wissen: Bei AIFs handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, mit allen entsprechenden Risiken, aber auch Chancen.
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Dienstag, 26. Februar 2019
NYSEinstein am 26.2.2019: "China-Zölle verschoben"
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Das sollten Sie jetzt über Gold, Silber und Kryptowährungen wissen - Meine Analyse! | Florian Homm
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Muss man bald vor jeder Autofahrt „ins Röhrchen pusten“?
Alkoholisierte Autofahrer sind allein in Deutschland für rund 300 Verkehrstote und mehr als 13.000 Verletzte jährlich verantwortlich. Zudem fallen die Verletzungen bei alkoholbedingten Unfällen im Durchschnitt deutlich gravierender aus als beim Rest der Verkehrsunfälle. Keine Frage: Alkohol am Steuer ist ein Problem für die öffentliche Sicherheit.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat sich des Themas nun angenommen und fordert, europaweit alle Neuwagen künftig mit Alkohol-Wegfahrsperren auszurüsten, sogenannten Alkolocks. Vor dem Start des Motors muss dann zunächst „gepustet“ werden, und nur wenn die Apparatur einen Wert von beispielsweise unter 0,5 Promille misst, wird der Wagen freigegeben.
Droht damit, nach Dieselfahrverboten und Tempolimit-Debatte, der nächste Aufreger für deutsche Autofahrer? Der Deutsche Anwaltverein (DAV) jedenfalls hält die GDV-Idee für übertrieben: „Für Privatfahrten ist das völlig unverhältnismäßig“, findet Christian Funk vom DAV. Sinnvoll könne es aber bei Berufskraftfahrern sein, die eine besonders hohe Verantwortung trügen.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat sich des Themas nun angenommen und fordert, europaweit alle Neuwagen künftig mit Alkohol-Wegfahrsperren auszurüsten, sogenannten Alkolocks. Vor dem Start des Motors muss dann zunächst „gepustet“ werden, und nur wenn die Apparatur einen Wert von beispielsweise unter 0,5 Promille misst, wird der Wagen freigegeben.
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Donnerstag, 31. Januar 2019
Andreas Deutsch: Paypal, Amazon, Ebay, McDonald's, Adidas, Zalando
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Was sich im neuen Jahr für Fondsanleger steuerlich ändert
So mancher Fondsinvestor dürfte sich um die Jahreswende wundern, warum von seinem Giro- oder Verrechnungskonto ein Betrag wegen „Fondsbesteuerung“ abgebucht wurde. Der Grund liegt in der Investmentsteuerreform. Die trat im Kern zwar schon 2018 in Kraft, doch zwei Änderungen greifen erst mit Beginn des neuen Jahres. Leider lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Steuererklärung für Fondsanleger damit nicht einfacher wird.
Die Abbuchung betrifft die nun fällige Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds. Sie wird nach einer fixen Formel berechnet und direkt von der Bank eingezogen – es sei denn, ein Freistellungsauftrag deckt den Betrag ab oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde vorgelegt. Zudem muss der Fonds natürlich auch einen Wertzuwachs erzielt haben, der oberhalb der bereits ausgeschütteten Erträge lag. Die weitere Neuerung betrifft die Frist, innerhalb derer die Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten: Nachdem sie zuvor im Februar ablief, haben die Banken in diesem Jahr bis zum 30. April Zeit.
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Montag, 28. Januar 2019
Sonntag, 27. Januar 2019
Aktuelles zu den Gesetzlichen Krankenkassen
Zum Jahreswechsel 2018/2019 gab es anders als ursprünglich angekündigt nur eine einzige Fusion: Die mhplus Krankenkasse hat die ohnehin in Verwaltungsunion agierende Metzinger BKK übernommen. Letztere war die einzige Kasse ganz ohne Zusatzbeitrag; ihre Mitglieder müssen nun einen Zusatzbeitrag von 0,98 Prozentpunkten hinnehmen.
Die bereits angekündigte Fusion der BKK Achenbach-Buschhütten auf die BKK Linde hat dann doch nicht stattgefunden.
Von den 109 am 01.01.2019 existierenden Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben 36 Kassen ihren Zusatzbeitrag gesenkt, 68 Kassen ihren Zusatzbeitrag unverändert gelassen und 5 Kassen ihren Zusatzbeitrag erhöht.
Rund ein Drittel aller Krankenkassen hat somit ihren Beitragssatz zum Jahreswechsel gesenkt. Hoch fallen die Senkungen aber nicht aus, das Gros der Anbieter hat nur bis maximal 0,2%-Punkte gesenkt. Geradezu homöopathisch gering waren die Senkungen bei der BKK PwC und der Novitas BKK mit einer Reduzierung um jeweils nur 0,01%-Punkte bzw. der BKK EY um 0,05%-Punkte.
Es gibt aber natürlich auch Kassen, die deutlicher gesenkt haben. Dabei fällt besonders die Securvita Krankenkasse auf, die - als vormals eine der teuersten Kassen - um deutliche 0,6%-Punkte senkt und mit nun 1,10% einen nur noch etwas überdurchschnittlichen Zusatzbeitrag erhebt.
Vom gleich hohen Niveau aus hat die Merck BKK gesenkt – aber „nur“ um 0,3%-Punkte und hat jetzt noch immer 1,40% Zusatzbeitrag.
Ebenfalls zu den stärksten Reduzierungen des Beitragssatzes gehören die -0,23%-Punkte der BKK Euregio. Diese ist damit die drittgünstigste Krankenkasse überhaupt geworden mit nunmehr nur noch 0,35% Zusatzbeitrag.
Günstigste Kasse mit 0,20% Zusatzbeitrag ist jetzt die BKK Würth, die aber nur betriebsbezogen wählbar ist. Es folgt auf Platz 2 die AOK Sachsen-Anhalt als Regionalkasse ausschließlich für Sachsen-Anhalt mit 0,30% Zusatzbeitrag sowie dann die für Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete BKK Euregio mit 0,35% Zusatzbeitrag.
Die günstigste in allen Bundesländern geöffnete Kassen ist die hkk Krankenkasse mit 0,39% Zusatzbeitrag.
Größte Änderung ist aber, dass auch der Zusatzbeitrag nunmehr zur Hälfte vom Arbeitgeber mit übernommen wird. Das macht die Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer günstiger - wobei gleichzeitig die Beiträge zur Pflegeversicherung deutlich steigen.
Die bereits angekündigte Fusion der BKK Achenbach-Buschhütten auf die BKK Linde hat dann doch nicht stattgefunden.
Von den 109 am 01.01.2019 existierenden Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben 36 Kassen ihren Zusatzbeitrag gesenkt, 68 Kassen ihren Zusatzbeitrag unverändert gelassen und 5 Kassen ihren Zusatzbeitrag erhöht.
Rund ein Drittel aller Krankenkassen hat somit ihren Beitragssatz zum Jahreswechsel gesenkt. Hoch fallen die Senkungen aber nicht aus, das Gros der Anbieter hat nur bis maximal 0,2%-Punkte gesenkt. Geradezu homöopathisch gering waren die Senkungen bei der BKK PwC und der Novitas BKK mit einer Reduzierung um jeweils nur 0,01%-Punkte bzw. der BKK EY um 0,05%-Punkte.
Es gibt aber natürlich auch Kassen, die deutlicher gesenkt haben. Dabei fällt besonders die Securvita Krankenkasse auf, die - als vormals eine der teuersten Kassen - um deutliche 0,6%-Punkte senkt und mit nun 1,10% einen nur noch etwas überdurchschnittlichen Zusatzbeitrag erhebt.
Vom gleich hohen Niveau aus hat die Merck BKK gesenkt – aber „nur“ um 0,3%-Punkte und hat jetzt noch immer 1,40% Zusatzbeitrag.
Ebenfalls zu den stärksten Reduzierungen des Beitragssatzes gehören die -0,23%-Punkte der BKK Euregio. Diese ist damit die drittgünstigste Krankenkasse überhaupt geworden mit nunmehr nur noch 0,35% Zusatzbeitrag.
Günstigste Kasse mit 0,20% Zusatzbeitrag ist jetzt die BKK Würth, die aber nur betriebsbezogen wählbar ist. Es folgt auf Platz 2 die AOK Sachsen-Anhalt als Regionalkasse ausschließlich für Sachsen-Anhalt mit 0,30% Zusatzbeitrag sowie dann die für Hamburg und Nordrhein-Westfalen geöffnete BKK Euregio mit 0,35% Zusatzbeitrag.
Die günstigste in allen Bundesländern geöffnete Kassen ist die hkk Krankenkasse mit 0,39% Zusatzbeitrag.
Größte Änderung ist aber, dass auch der Zusatzbeitrag nunmehr zur Hälfte vom Arbeitgeber mit übernommen wird. Das macht die Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer günstiger - wobei gleichzeitig die Beiträge zur Pflegeversicherung deutlich steigen.
Über uns können Sie jetzt ganz einfach Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln bzw. vergleichen und dann wechseln. Voll automatisiert.
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Freitag, 25. Januar 2019
Bundeskartellamt rüffelt Vergleichsportale
Online-Vergleichsportale erlebten in den letzten Jahren einen Boom, nicht zuletzt aufgrund groß angelegter Werbekampagnen. Ob der Vertrauensvorschuss der Verbraucher auch gerechtfertigt ist, wird jedoch zunehmend in Zweifel gezogen. Seit Oktober 2017 untersucht das Bundeskartellamt 36 Anbieter, von denen 17 auch Versicherungsvergleiche anbieten. Nun haben die Beamten ein Konsultationspapier vorgelegt, auf das die Anbieter reagieren können, bevor im nächsten Jahr ein Abschlussbericht veröffentlicht wird.
Die vorläufigen Ergebnisse sehen nicht gut für die Branche aus, wie Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt betont: „Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. […] So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen.“ Die Marktabdeckung in den Bereichen Haftpflicht- und Hausratversicherung betrage bei fünf Portalen im Schnitt gerade mal 55 bzw. 56 Prozent. Damit fehlt also fast jeder zweite Tarif in den Vergleichs-Rankings, womit kaum von einem „umfassenden Marktüberblick“ die Rede sein kann. Unter den fehlenden Versicherern finden sich öfters auch Marktgrößen wie Allianz, R+V, HDI, Generali oder Huk-Coburg. Das Bundeskartellamt moniert, dass diese eklatanten Lücken von den Vergleichern nicht transparent gemacht würden. Das Gleiche gelte für die Zusammenarbeit mit externen Vergleichsanbietern, von denen Daten bezogen werden.
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Donnerstag, 24. Januar 2019
Jetzt geht es an Ihr Vermögen - Was Sie über Anleihen wissen müssen!
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Dienstag, 22. Januar 2019
Milliardär kauft #Gold – zum ersten Mal
Fragen Sie nach unseren exklusiven Gold-Anlagemöglichkeiten. Diese unterscheiden sich selbstverständlich von den Standardangeboten der Banken und Sparkassen. Jetzt informieren und profitieren.Milliardär kauft #Gold – zum ersten Mal https://t.co/jpfJvFZzLS— DER AKTIONÄR (@aktionaer) January 21, 2019
Für weitere Informationen, Fragen oder ein konkretes Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler, Bankkaufmann Jens Artur Förster | Tel./Whatsapp/Telegram 01577-5815384 | foerster@youatnet.de | financialservices@youatnet.de
Kassenpatienten werden 2019 entlastet
Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit Beginn des neuen Jahres weniger für ihre Gesundheitsversorgung bezahlen. Dafür sorgt neben gesetzlichen Änderungen auch die gute Konjunktur, die den Krankenkassen fortwährend sprudelnde Einnahmen beschert. Mindestens 18 Versicherer haben ihre Zusatzbeiträge der Stiftung Warentest zufolge zum 1. Januar abgesenkt. Lediglich zwei sahen sich, soweit bisher bekannt, zu einer Erhöhung
gezwungen.
Zudem werden die Zusatzbeiträge, die bislang ausschließlich von den Arbeitnehmern zu schultern waren, seit Jahresbeginn hälftig vom Arbeitgeber übernommen. Im Schnitt läuft das bei Angestellten mit 3.000 Euro Monatsbruttogehalt auf eine Entlastung von rund 180 Euro im Jahr hinaus. Auch Selbstständige mit geringem Einkommen profitieren: Bis Ende letzten Jahres mussten sie noch mindestens 356 Euro monatlich für die gesetzliche Krankenversicherung aufwenden, auch wenn das auf ein Missverhältnis zu ihren wahren Einnahmen hinauslief; nun liegt der Mindestbeitrag bei nur noch 160 Euro.
Für weitere Informationen, Fragen oder ein konkretes Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler, Bankkaufmann Jens Artur Förster | Tel./Whatsapp/Telegram 01577-5815384 | foerster@youatnet.de
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Montag, 14. Januar 2019
Montag, 31. Dezember 2018
Flottenversicherung wird digital - Angebot für Gewerbetreibende
Wir bieten sehr interessante Konditionen auch für die Flottenversicherung von 3 bis zu 14 Fahrzeugen im Werkverkehr.
Die Verfügbarkeit von Firmenfahrzeugen hat Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens. Unfälle, Diebstähle oder Pannen stellen ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Bei einer Flottengröße von 3 bis maximal 14 ziehenden Fahrzeugen bietet unserer Kooperations-Versicherer ein Kleinflottenmodell umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen dieser Risiken.
Hier weitere Vorteile neben den bereits bekannten Vorteilen unseres Kleinflottenmodells:
- Attraktiver Preisnachlass je nach Schadenverlauf
- Günstige Sondereinstufung für neu hinzukommende Fahrzeuge
- Preisvorteil für Geschäftsführer-Fahrzeuge
- Keine Einschränkung hinsichtlich des Fahrerkreises, der jährlich gefahrenen Kilometer und des nächtlichen Abstellplatzes
- Ein voll automatisierter Prozess für Qualität und Geschwindigkeit
- Es sind keine Abstimmungen oder Anfragen im Werkverkehr nötig
- Ein starkes Produkt hat einen einfachen Prozess
Zur weiteren Vereinfachung werden Sondereinstufungen des
Vorversicherers übernommen und es besteht die Möglichketi die Versicherung durch
neue Produktbausteine zu individualisieren.
Werterhalt Garantie Firmen:
Verlängerung der Neu- und Kaufpreisentschädigung auf 36 Monate
RabattSchutz Firmen:
Sicherung der Schadenfreiheitsklasse trotz Schaden
WerkstattBonus Firmen:
Steuerung in eine Allianz Partnerwerkstatt (10 % Nachlass auf Kasko)
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Montag, 24. Dezember 2018
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2019!
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