Laut aktueller Sachlage wurde die Rückkehr zur halben Sozialversicherungs-Beitragspflicht im Rentenbezug bis auf Weiteres ausgebremst. Die Bundesregierung argumentiert, dass eine Umstellung zu hohe Kosten verursache und im Vergleich zu im Koalitionsvertrag verankerten Projekten nicht zu priorisieren sei.
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Mittwoch, 27. Februar 2019
Wichtiges aus der bAV: Doch keine Abschaffung der Doppelverbeitragung
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bAV,
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