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Donnerstag, 31. Januar 2019

Was sich im neuen Jahr für Fondsanleger steuerlich ändert

So mancher Fondsinvestor dürfte sich um die Jahreswende wundern, warum von seinem Giro- oder Verrechnungskonto ein Betrag wegen „Fondsbesteuerung“ abgebucht wurde. Der Grund liegt in der Investmentsteuerreform. Die trat im Kern zwar schon 2018 in Kraft, doch zwei Änderungen greifen erst mit Beginn des neuen Jahres. Leider lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Steuererklärung für Fondsanleger damit nicht einfacher wird. 

Die Abbuchung betrifft die nun fällige Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds. Sie wird nach einer fixen Formel berechnet und direkt von der Bank eingezogen – es sei denn, ein Freistellungsauftrag deckt den Betrag ab oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde vorgelegt. Zudem muss der Fonds natürlich auch einen Wertzuwachs erzielt haben, der oberhalb der bereits ausgeschütteten Erträge lag. Die weitere Neuerung betrifft die Frist, innerhalb derer die Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten: Nachdem sie zuvor im Februar ablief, haben die Banken in diesem Jahr bis zum 30. April Zeit.

Mittwoch, 21. Dezember 2016

Kommt für Indexfonds (ETFs) das „dicke Ende“ ?

Die expansive Geldpolitik hat mit ihren Unmengen an Liquidität in den letzten Jahren die Börsenindizes kräftig befeuert. Davon profitierten passive Indexfonds (ETFs) besonders, da sie die ausgewählten Indizes eins zu eins nachbilden. Auf rund zwei Billionen Euro werden die Investitionen in ETFs geschätzt, die Anleger vor allem mit ihren geringen Kosten locken.

Unter Analysten mehren sich nun allerdings die mahnenden Stimmen. Der Grund: Die Geldschwemme wird in absehbarer Zeit enden müssen, was den Höhenflug von Dow Jones & Co. einstweilen in eine Baisse verwandeln dürfte. Für die Anleger bedeutet das, dass sie über aktives Fondsmanagement nachdenken sollten. Denn nur mit aktiver Auswahl und Kontrolle lässt sich dem Trend entgegen performen. 

Hinzu kommt ein wachsendes strukturelles Risiko durch die ETFs: Diese könnten bei fallenden Kursen selbst zum Krisentreiber werden, da sie entsprechend an Wert verlieren und damit die schlechte Marktstimmung verstärken. 


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Mittwoch, 16. November 2016

Neue Investmentfonds-Besteuerung ab 2018

Langfristig investierte Fondsanleger müssen sich 2018 von einem Steuerprivileg verabschieden, das Ihnen Bestandsschutz für vor der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 erworbene Fondsanteile gewährt. Die Kursgewinne darauf sind derzeit noch steuerfrei. Von den Medien kaum beachtet, haben Bundesregierung und Bundesrat im Sommer, jedoch eine Reform des Investmentsteuergesetzes beschlossen, die zu einer Gleichbehandlung aller Fondsanteile unabhängig vom Kaufdatum führen soll. 
Dazu werden einfach sämtliche Anteile per 31. Dezember 2017 "fiktiv veräußert" und per 1. Januar 2018 "fiktiv wieder angeschafft". Ab dann gilt die Abgeltungssteuer für alle. 
Kleinanleger müssen sich allerdings nicht vor Einbußen fürchten: Es wird ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeführt. Die Gesetzesreform zielt damit primär auf sog. "Millionärsfonds" ab. Diese waren 2008 noch reihenweise aufgelegt worden, um die bevorstehende Abgeltungssteuer zu vermeiden.

Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanzmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler