Donnerstag, 08.10.26 18:00 Uhr

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Freitag, 02.10.2026 18:00 Uhr

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Donnerstag, 8. Januar 2015

Wichtig für Hausbesitzer! Ableitungsrohre oft nicht versichert!

Die Kosten für die Beseitigung eines Bruches an Ableitungsrohren können sehr schnell in die Tausende gehen. Innerhalb eines Gebäudes ist dieser allgemein in einer Wohngebäudeversicherung abgesichert.

Aber wie ist es mit den weitaus anfälligeren Rohren außerhalb des Hauses?

Brüche, Wurzeleinwuchs und Muffenversatz sind eine ständige und große Gefahr. Leider bieten die meisten Gebäudeversicherer keinen oder nur unzureichenden Versicherungsschutz für Ableitungsrohre an.

Wie sollte der Versicherungsumfang aussehen? Auszug aus einem von uns empfohlenen Tarif eines Versicherers:
Ableitungsrohren auf dem Grundstück ohne Selbstbehalt oder nachgewiesene Dichtigkeitsprüfung bis 10.000 € mitversichert. Und dies ohne wenn und aber!

Es sind nicht nur die üblichen Bruchschäden versichert, sondern auch Muffenversatz und sogar Wurzeleinwuchs, auch wenn dieser noch nicht zu einem tatsächlichen Bruch geführt hat.

Je nach Gemeinde sind die Grundstückseigentümer zudem verantwortlich für die Ableitungsrohre außerhalb ihres Grundstücks.

Deshalb gehen sie dieses Risiko nicht ein bzw. gerne überprüfen wir ihren jetzigen Versicherungsschutz und sorgen auch für die entsprechende Deckung einer Unterversicherung.


Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Montag, 5. Januar 2015

Rürup-Rente Fördergrenzen steigen ab 1.1.2015

Der Bundesrat hat zugestimmt! Die Fördergrenze bei Rürup steigt ab 2015.

Ab 2015 wird die sogenannte Rürup-Rente noch stärker gefördert. Denn der Höchstbetrag, der für die sog. Basisversorgung steuerlich angesetzt werden kann, wird ab 2015 an den jeweiligen Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt.

Damit steigt die Höchstgrenze ab 2015 von 20.000 EUR auf 22.172 EUR*
Für zusammen veranlagte Ehe-/Lebenspartner verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 44.344 EUR.


Vorteile der Rürup-Rente:

  • Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge mit besonderen Steuervorteilen. Denn die Beiträge zur Rürup-Rente können steuerlich als Altersvorsorgeaufwendung abgesetzt werden.
    Durch die Koppelung an die knappschaftliche Rentenversicherung ist der steuerliche Höchstbeitrag für die Rürup-Rente in 
    den nächsten Jahren eine dynamische Größe.
    Im Jahr 2015 können 80 % der Beiträge zur Basisversorgung steuerlich angesetzt werden. 
    Dieser Anteil steigt jährlich um 2 %-Punkte bis 2025 auf 100 % an.
  • Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab 2015 von 18,9 % auf 18,7 %. Damit erhöht sich der steuerlich geförderte Anteil für die Rürup-Rente/BasisRente.

Und nach wie vor gilt:

  • Jeder kann eine BasisRente abschließen.
  • Die Basis-Renten unserer empfohlenen Tarife / Versicherer sind flexibel gestaltbar. Zuzahlungen, Beitragsdynamik, Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns, Teilrenten und Rentenreserve, sowie der Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind u. a. möglich.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Für wen ist die Pflege-Bahr Versicherung empfehlenswert?

Im Pflegefall entsteht für den Betroffenen und die Angehörigen oft eine erhebliche finanzielle Belastung, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundversorgung bietet. Seit dem 01.01.2013 gibt es die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung, umgangssprachlich auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet. Nach dem Vorbild der Riesterrente soll nun auch im Bereich der Pflege die eigenverantwortliche private Vorsorge durch finanzielle Anreize vorangetrieben werden.


Die wichtigsten gesetzlichen Fördervoraussetzungen:
  • Annahmezwang für den Versicherer, somit keine Gesundheitsprüfungen, keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse
  • Pflegebahr-Tarif muss als Pflegetage oder -monatsgeldversicherung angeboten werden, Versicherungsleistungen müssen Geldleistungen sein
  • in allen Pflegestufen von 0 bis III müssen Leistungen vorgesehen sein
  • das Pflegemonatsgeld in Pflegestufe III beträgt mindestens 600,- EUR
  • Versicherer muss sich im Leistungsfall an die Feststellungen der Pflegekasse halten
  • Wartezeit ist auf maximal 5 Jahre begrenzt
  • der monatliche Eigenbeitrag des Versicherungsnehmers liegt bei mindestens 10,- EUR
  • für Hilfebedürftige besteht die Möglichkeit der Kündigung oder Ruhestellung des Vertrages
Folgende Mindestleistungen wurden in die Musterbedingungen des PKV Verbandes aufgenommen:

  • Pflegestufe I : 20%
  • Pflegestufe II : 30% des in Pflegestufe III vereinbarten Pflegemonatsgeldes.
  • Unser Tipp: Pflegestufe 0 : 10%

Hier gibt es bei den Anbietern erhebliche Leistungsunterschiede, manche Versicherer leisten beispielsweise in Pflegestufe II bis zu 70%.
Die Beiträge und Leistungen sind bereits durch den Versicherer pro Eintrittsalter festgelegt. Bei jüngeren Eintrittsalter sind daher zum Mindestbeitrag von 10,- EUR monatlich deutlich höhere Monatspflegegelder möglich, während bei einem Eintrittsalter ab ca. 40 Jahre nur noch 600,- EUR (Pflegestufe III) monatlich abgesichert werden können. Wenn man bedenkt, dass die durchschnittlichen Kosten in Pflegestufe III in der vollstationären Pflege bei 3.300,- EUR monatlich liegen, ist diese Absicherung wohl kaum als ausreichend zu betrachten. Hinzu kommt die lange Wartezeit von 5 Jahren, bis die ersten Leistungen fließen können.
Wir prüfen für Sie, ob der Abschluss eines ungeförderten Tarifs oder eines Kombinationproduktes (PflegeBahr-Tarif kombiniert mit ungefördertem Aufbautarif) sinnvoller ist, da diese Tarife viel flexibler an ihre Bedürfnisse angepasst werden können und ein besseres Preis- Leistungsverhältnis bieten.
Quelle: blaudirekt Tanja Goldmann, eigene Recherchen

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Mittwoch, 31. Dezember 2014

Guten Rutsch!

Ich wünsche Ihnen allen einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr.
Viel Glück im neuen Jahr wünscht Ihnen

Ihr Jens Artur Förster

Dienstag, 23. Dezember 2014

Schöne Weihnachten, frohe Festtage!

Für die kommenden Feiertage wünschen wir ihnen
... ein gemütliches Zuhause,
und besinnliches Zusammensein, ein gutes Essen bei Kerzenschein.
Im Überfluss Zufriedenheit und eine schöne Weihnachtszeit!

Und denken wir auch an diejenigen, denen es gerade nicht so gut geht. Wenden wir uns nicht ab, sondern versuchen wir denen mit Verständnis, Hilfe und nicht mit Arroganz oder falscher Überheblichkeit zu begegnen.
Das wichtigste ist Gesundheit, Freunde und menschliche Beziehungen. Alles andere ist vergänglich. In diesem Sinne ein christliches und gelebtes Weihnachten für uns alle.

Montag, 15. Dezember 2014

WICHTIG "Zinsretter" Auswirkungen auf sie zum 1. Januar 2015

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) steht vor der Tür und zum 01.01.2015 tritt die Garantiezinssenkung in Kraft.
Zum 01.01.2015 sinkt der Garantiezins um 0,5%-Punkte von 1,75% auf 1,25%. Somit werden garantierte Leistungen erheblich teurer!
Deshalb denken Sie daran, zusätzlich oder überhaupt jetzt noch ein Altersvorsorgeprodukt (Riester, Basis/Rüruprente, Privatrente) mit höheren Kapitalgarantien abzuschließen, da die Rendite von Altersvorsorge-Produkten sinken wird und somit die damit verbundene Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente zum Vertragsende.
Ein Abschluss bis zum 31.12.2014 lohnt sich daher für Ihre eigenen Vorsorge Bemühungen ganz besonders. Nur Gesellschaft und Tarif ist auf keinen Fall derselbe! Wir beraten Sie unabhängig und suchen den für sie passenden Tarif heraus / zeigen ihnen die entscheidenden Unterschiede!

Steigende Prämien / Beiträge!
Sichern Sie sich jetzt noch den BU- und Pflege-Beitragsvorteil:
Aufgrund der steigenden Mindestbeteiligung der Kunden an den Risikoüberschüssen und der Garantiezinssenkung der Lebensversicherer, werden die Prämien für Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen ab 2015 höher ausfallen: Am Markt geht man davon aus, dass vom Eintrittsalter abhängige BU-Beiträge um bis zu 8% steigen und im Bereich der Pflegerentenversicherung um bis zu 20% (bei gleicher garantierter Pflegerente).


Heute ist der 15. Dezember und eine garantierte Annahme zu jetzigen Bedingungen kann nur noch mit Unterstützung garantiert angenommen werden. Jetzt anrufen oder E-Mail. Ich helfe ihnen kompetent und schnell weiter.

Zudem mit pfiffigen Tarifen, z. B. mit kostenlosen Zusatzoptionen (Pflegevorsorge ohne Mehrbeitrag sichern) und finanzstarken Gesellschaften (gerne Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit a.G. / keine Aktiengesellschaften) etc.


Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Dienstag, 9. Dezember 2014

Änderungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.07.2014

Ein halbes Jahr ist es her, aber fast unbemerkt von der Öffentlichkeit haben sich folgende interessante gesetzliche Änderungen ergeben zu:

- Rente ab 63
- "Mütterrente"
- Erhöhung der Erwerbsminderungsrente
- Erhöhung des Reha-Budgets

Über die Auswirkungen und ein Streifzug durch die verabschiedeten Änderungen, informiere ich ab Montag 15.12.14 in einem kostenfreien Webinar. Eine Anmeldung ist in den nächsten Tagen möglich unter Anmeldung kostenfreies Wissens-Webinar .


Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Ab sofort Vermittlung von Verbraucherkrediten

Sollten sie den Wunsch nach einer Finanzierung, einem Kredit haben, biete ich ihnen über einen Kooperationspartner sehr günstige Konditionen an. Diese können und liegen meist erheblich unter den Angeboten ihrer Hausbank bzw. einer Filialbank.

Zudem berate ich sie als Bankkaufmann über die nicht erforderlichen Kosten, die ihnen immer bei der Bank ihres Vertrauens mitverkauft werden müssen. Die schlanke reine Online-Abwicklung über uns, verhindert auch das bei einer Kreditanfrage übliche Mitverkaufen von anderen Finanzprodukten. Ersparen sie sich den Stress und den Zeitaufwand.

Und wir kennen unsere Bankpartner, so dass wir einschätzen können, welche Bank gerne welche Voraussetzungen wünscht. Machen sie nicht den Fehler, bei diversen Online-Anbietern selbst Anfragen zu stellen und so eine Ablehnung zu riskieren.


Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Sonntag, 7. Dezember 2014

Welchen Zinssatz stellt Ihnen Ihre Bank in Rechnung?

Welchen Zinssatz stellt Ihnen Ihre Bank in Rechnung, dafür dass Sie Geld auf Ihrem Konto liegen lassen dürfen?

Das halten sie für einen schlechten Scherz, so denken wir - für viele „Geldbesitzer“ (also die allermeisten Menschen in Deutschland) ist dies in nicht allzu ferner Zukunft die bittere Realität.

Im Augenblick tauchen die Meldungen zu dieser provokanten Frage noch nicht an prominenter Stelle in den Medien auf. Aber es gibt sie bereits, die „Strafzinsen“ für das Halten von Guthaben auf Kontokorrentkonten.
Deutsche Banken- und Sparkassenvertreter beschwichtigen noch, es werde nicht zu einer Belastung der Kunden kommen, aber die Präzedenzfälle existieren. Bisher trifft es vorwiegend Unternehmenskunden und Kapitalanlagegesellschaften, aber der Leidensdruck in den Banken steigt täglich weiter, und so wird es zunehmend wahrscheinlicher, dass diese Entwicklung früher oder später auch beim letzten Kontoinhaber ankommen wird.

Wie kann es zu dieser doch eigentlich absurden Situation überhaupt kommen?

Es begann damit, dass die Europäische Zentralbank (EZB) im Juni 2014 den Einlagenzins für Geschäftsbanken, die überschüssiges Geld bei ihr deponieren wollen, erstmals im negativen Bereich, genau mit minus 0,20%, festsetzte.

Die Erwartung der EZB hinter dieser Maßnahme war, die Geschäftsbanken mit dieser Art von „sanftem Druck“ zu einer stärkeren Kreditvergabe zu animieren, um damit letztendlich der schwächelnden Konjunktur in der Eurozone auf die Beine zu helfen, und um zu einer gesunden Inflationsentwicklung zurück zu gelangen. Bislang ist ein Effekt nicht nachweisbar eingetreten, und ob es tatsächlich dazu kommt scheint alles andere als sicher zu sein.

Sicher ist jedoch, dass auch durch diese unkonventionelle geldpolitische Maßnahme das Zinsniveau in Europa noch stärker unter Druck geriet. Ohnehin hat die EZB jüngst angekündigt, in noch größerem Umfang als bisher, den Geschäftsbanken Liquidität über zusätzliche Kanäle zur Verfügung zu stellen. Im Endeffekt wird der Anlagedruck bei den Banken durch diese Maßnahmenpakete weiter erhöht - für die ersten Häuser auf ein inzwischen offensichtlich nicht mehr erträgliches Maß.

Es scheint daher wirklich nur eine Frage der Zeit zu sein, bis weitere Banken die finanzielle Last aus den Negativzinsen an ihre Kunden weiterreichen werden. Und wenn nicht durch negative Einlagenzinsen, dann möglicherweise durch höhere Kreditzinsen oder höhere Kontoführungsgebühren. Erfahrungen aus Dänemark zeigen, dass es durchaus zu dieser (aus Sicht der EZB natürlich völlig unerwünschten) Folge kommen kann. Nicht nur vor diesem Hintergrund stellen Alternativen in einer Funktion als „Geldparkplatz“ eine Anlagealternative dar, die augenscheinlich immer dringlicher im Markt und von Anlegern benötigt und gesucht wird!


Handeln sie frühzeitig, lassen sie sich von uns über Strategien beraten, die zu ihrem Vermögenskonzept und Ruhestandsplanung passen.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Dienstag, 2. Dezember 2014

Letzte Chance BU-Schutz / Einkommensabsicherung vereinfacht erhöhen, anpassen, erstmalig absichern !

Verehrte Leser und Leserinnen, eine meiner wichtigsten Infoposts dieses Jahr. Nutzen sie die Möglichkeit unbedingt, sich gegen die Folgen einer Erkrankung oder eines x-beliebigen Ereignisses abzusichern. Dies ist immer noch durch die unterschiedlichen Möglichkeiten der Risikoprodukte am Markt, meiner Meinung mit einer privaten BU-Absicherung am besten möglich (gilt auf 90% der normalen Arbeitsverhältnisse, Rest Spezialfälle wie Keyman-Absicherung, gefährliche Berufsgruppen).

Zudem werden ab 1.1.2015 komplett neue Tarif von den Versicherern auf den Markt gebracht, die deutlich teuerer kalkuliert sind und auch bei den Bedingungen zulasten ihnen den Kunden und Versicherten gehen werden. So ausgezeichnete Bedingungen werden wir nie wieder bekommen.

 Vier BU-Aktionen / Berufsunfähigkeitsversicherungmit vereinfachter Gesundheitserklärung
+ von "vier führenden bekannten Versicherern"
+ Beginn und Beitragszahlung erst ab 01.01.2015
+ Nur gültig letztmalig bis 31.12.2014 (muss die Annahme vom Versicherer bestätigt sein) - jetzt informieren!
** gerade mit bestimmten Erkrankungen ist hier eine Versicherbarkeit möglich. **
*** ab 1.1.2015 steigen die BU-Prämien und die Bedingungen werden abgeschwächt, nach meiner Einschätzung ***

Da die angebotenen Tarife zu unterschiedlichen Situationen passen und teilweise erhebliche monatliche Absicherungshöhen bieten, ist eine Fachberatung (wie beantwortet man die Fragen korrekt, u.a.) unverzichtbar. Zudem sind dies Spezialangebote, die nicht offensiv von den betreffenden Gesellschaften angeboten werden.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Freitag, 28. November 2014

Geschenk Wertbon 150 Euro für unsere Mandanten mit einer BU-Versicherung

Etwa jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland muss laut der gesetzlichen Rentenversicherung aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig seinen Beruf aufgeben.

Wissen Sie, wie Sie Ihren Leistungsanspruch im Schadenfall zeitnah und formal korrekt geltend machen?

Sie vor allem als unsere Mandanten/innen neutral und individuell rund um das Thema Berufsunfähigkeit zu informieren, das ist unser Ziel. Mit unserem Kooperations BU-Expertenservice unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsanspruch beim Versicherer. Spezialwissen ist vor allem im Schadenfall besonders wichtig, denn allzu oft werden hierbei Fehler gemacht, die eine Auszahlung von Leistungen verzögern oder gänzlich verhindern.

Die BU-Expertenservice GmbH hilft Ihnen mit langjähriger Erfahrung und aktuellem Fachwissen, dass Sie im Fall der Fälle wissen, was konkret, wann und wie zu tun ist.

Mit dem Ihnen in den nächsten Tagen mit der Post zukommenden Wertbon in Höhe von 150 Euro, erhalten Sie im Falle eines BU-Falles, ein Erstinformationsgespräch zur Einschätzung der Kundensituation zur Prüfung der Berufsunfähigkeit.

Wieder ein weiterer geldwerter Vorteil für unsere Mandanten/innen, die in unserer aktiver Betreuung sind. So stärken wir Ihre Sicherheit im Ernstfall und hoffen dadurch, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen.



Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Donnerstag, 27. November 2014

Advent, Advent ..... der Hausrat brennt!

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und alle Jahre wieder ist um diese Jahreszeit mehr denn je der Wohnungsbrand ein Thema in den Schlagzeilen.

Oft reicht der Schutz gegen die Gefahr "Brand" nicht aus. Was ist z. B. wenn die Kerze auf dem Adventskranz in beaufsichtigt zurückgelassen wird?

Niemand soll auf seinen Adventskranz oder Weihnachtsbaum verzichten, man sollte jedoch für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.

Stichwort: grobe Fahrlässigkeit

In unseren Tarifempfehlungen und über unsere Deckungskonzepte der ASC, beinhalten diese die mitversicherte grobe Fahrlässigkeit.

Beispiel: Prämie bei 100qm (65.000 Euro Versicherungssumme)
Basler Bierdeckeltarif :-)  51,34 Euro
Ammerländer Exklusiv.  63,42 Euro
NV Premium.                    90,60 Euro

Die grobe Fahrlässigkeit ist auch in anderen Beispielen nicht außer Acht zu lassen: 
  • Verlassen eines Zimmers / Hauses bei brennender Kerze
  • die Waschmaschine wird angeschaltet, während man einkaufen geht
  • das Fenster bleibt gekippt, ohne das jemand zu Hause ist

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Dienstag, 25. November 2014

Baufi-Honorarberatung: DSL Bank: Aktionsende „12 für 10“ und Vergünstigung der Volltilgerabschläge

Für alle Kunden in einer Finanzierung die kurzfristig verlängert werden muss, oder die noch nicht die Hilfe in Anspruch genommen haben günstiger umzufinanzieren. Die DSL Bank nimmt ab Montag, den 1. Dezember 2014 einige Konditionsänderungen vor: Die Abschläge für 10- bis 20-jährige Volltilgerdarlehen werden um 0,10 Prozentpunkte vergünstigt.

Des Weiteren endet am 30. November 2014 die Aktion „12 für 10“, wodurch Darlehen mit 12-jähriger Sollzinsbindung nach diesem Datum teurer werden. Nutzen Sie in dieser Woche noch die Möglichkeit, Angebote zu Aktionskonditionen zu vergleichen.

Wegen der engen Einreichfrist setzen Sie sich bitte noch diese Woche mit uns in Verbindung.

Vielleicht ist das auch ein Anstoß für sie, grundsätzlich ihre bestehende oder anstehende Finanzierung durch mich als freien Berater, dann ausschließlich auf Honorarbasis begleiten (ohne Vermittlung, reine Beratung) zu lassen oder unabhängig prüfen zu lassen, inwieweit sich die ihnen vorliegenden Angebote oder ihre bestehende "Hausbank Finanzierung" für sie langfristig entwickeln, das Marktoptimum sind, damit es nicht später zu "teueren Überraschungen" kommt. Im besten Falle, bestätige ich ihnen die vorliegende Finanzierung, zeige aber immer mindestens für die Zukunft Optimierungsmöglichkeiten auf.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Sonntag, 23. November 2014

Kooperation mit Uelzener Versicherung: Pferde-Lebensversicherung

Der neue Tarif in der Pferde Lebensversicherung bietet die Möglichkeit,  die Risiken Tod und Nottötung auch ohne das Risiko dauernde Unbrauchbarkeit zu versichern.
Es werden zwei Tarifvarianten angeboten:

- Basis Tarif:
ersetzt die bisherige Transport- und Diebstahlversicherung (Mitversicherte Leistungen: Tod und Nottötung während des Transportes innerhalb der EU, Diebstahl,  Raum und Abschlachten,  Brand und Blitzeinschlag).

- Premium Tarif
ist neu und erweitert den Basis Tarif um den Punkt "Tod und Nottötung durch Krankheit und Unfall"

- Premium Plus Tarif
erweitert den Premium Baustein um den Punkt "dauernde Unbrauchbarkeit, Zuchtunbrauchbarkeit"

Günstige Einstiegsprämien bei Pferden bis zu einem Alter von 2 bzw. 5 Jahren bleiben über die "gesamte Laufzeit" erhalten!

Entschädigt werden 80% der Versicherungssumme - auch bei Anmeldung eines Pferdes zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr.


Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Samstag, 22. November 2014

Kinder haften für ihre Eltern.

Haben sie gewusst, welche Ansprüche an sie gestellt werden können, wenn das Geld aus dem eigenen Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht?

Um sich selbst, das Vermögen der Eltern bzw. Familie,  Erbe zu schützen, deshalb spreche ich auch von einem Vermögensschutzbrief, ist es wirklich notwendig und sinnvoll, so früh als möglich mit einem Vorsorgeprodukt (Private Pflege) vorzusorgen. Die dafür zu leistenden Beiträge, stehen überwiegend in keinem Verhältnis,  zu dem damit abgesicherten Familienvermögen (Kapital, Immobilien, andere Werte, etc.).

Je nach Tarif, bildet sich auch ein Rückkaufswert, der je nach Grund bei später notwendiger Auflösung oder Tod, als  Kapitalleistung ausgezahlt wird.

Gerne berate ich sie zu den am Markt befindlichen Lösungen, deren Unterschiede und den für sie passenden Tarif.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Dienstag, 18. November 2014

Grunderwerbssteuer steigt auf 6,5% ab 01.01.2015

In Nordrhein-Westfalen wird zum zweiten Mal innerhalb von drei Jahren die Grunderwerbssteuer erhöht. Diese steigt ab 01.01 2015 auf künftig 6,5 Prozent, anstatt wie bisher fünf Prozent.
Erst im Jahr 2012 war die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf fünf Prozent erhöht worden.

Im Saarland und in Schleswig-Holstein liegt diese Steuer ebenfalls bei 6,5 Prozent. In Hessen und Berlin werden sechs Prozent veranschlagt. In acht Bundesländern beträgt sie derzeit noch fünf Prozent. Und hier in Hamburg werden 4,5 Prozent erhoben. In Sachsen und Bayern ist die Grunderwerbssteuer mit 3,5 Prozent bundesweit am geringsten.

Tipp: Wer noch bis zum 31.12.2014 eine Immobilie erwirbt, zahlt noch den alten Satz von 5%. Hier kommt es auf die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages an. Eine entsprechende kompetente Rechtsberatung wird dabei empfohlen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Die Grunderwerbssteuer fällt an, wenn Sie einen Kaufvertrag über ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück abschließen. Die Steuer liegt somit, je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und bezieht sich auf den Kaufpreis der Immobilie.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Montag, 17. November 2014

Themen TV-Tipp jetzt ARD hart aber fair: Thema Pflege

Hier ein später Tipp, niemand von uns ist vor dem Thema Pflegefall geschützt oder nicht betroffen.  Sei es für einen selbst, betroffen als Kind weil die Eltern ein Pflegefall werden.

Grundsätzlich bedeutet Pflegevorsorge, eine Absicherung des eigenen kleinen oder großen Vermögens. Das ist die über die Jahre angesparte Altersvorsorge im Ruhestand. Mit einer eigenen privaten Pflegevorsorge, schützen sie sich und ihre finanziellen Möglichkeiten im Ruhestand ab. So wie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung den Lebensstandard bis zum Rentenbeginn absichert, folgt dann am besten eine clevere Strategie / Lösung, für den Übergang nach dem Erwerbsleben im Ruhestand.
Zum Thema und die Folgen einer individuellen Pflege in der Familie, jetzt einschalten oder später in der ARD-Mediathek in Ruhe anschauen.
http://www.ardmediathek.de/tv/Hart-aber-fair/Sendung?documentId=561146&bcastId=561146

Gerne biete ich ihnen eine kurze individuelle Beratung und Information zum Thema Pflegevorsorge. Als unabhängiger Berater kann ich auf alle am Markt befindlichen Lösungen zurückgreifen und aufgrund meiner langjährigen Erfahrung die richtige Strategie anbieten.


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Dienstag, 11. November 2014

Pflege Clevere Lösung: Zwei Fliegen mit einer Klappe!

Eine Altersvorsorge verzahnt mit einer #Pflegeabsicherung, ohne das ein Mehrbeitrag anfällt, also sie etwas kostet.

Wie funktioniert der Tarif? Werden sie zum Rentenbeginn pflegebedürftig oder "während des Rentenbezugs" zum Pflegefall, dann öffnet sich der Pflege-Schirm. Die erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit leistet ab 3 ADL ca. 200% das doppelte der dynamischen Gesamtrente und trägt so zur Finanzierung der Pflegekosten bei.
Die Leistungsprüfung erfolgt unabhängig vom Gesetzgeber.
Auch im Pflegefall profitieren sie von weiterhin jährlichen Erhöhungen, die zusätzlich zur erhöhten Rente gezahlt werden.

Der Clou: Den Tarif bekommt man ohne Gesundheitsprüfung!


Erklärung: ADL: Activities of daily living.

Die Überprüfung des Leistungsvermögens der versicherten Person wird vorgenommen anhand von 6 klar definierten Aktivitäten des täglichen Lebens (Pflegepunkten oder ADL). Jeweils ein Pflegepunkt gilt als erreicht, wenn die versicherte Person nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden Verrichtungen auch bei Einsatz technischer oder medizinischer Hilfsmittel ohne fremde Hilfe zu bewältigen:
Mobilität, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Körperpflege, Baden und Duschen, Verrichten der Notdurft.


Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.