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BREAKING: Gold reaches new all-time high of $3,600.

  BREAKING: Gold reaches new all-time high of $3,600. pic.twitter.com/Fp5Jv3xdYU — Watcher.Guru (@WatcherGuru) September 5, 2025

Freitag, 05.09.2025 18:00 Uhr

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Freitag, 29.08.2025 18:00 Uhr

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Indizes Märkte International 6-Monats Performance.

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Edelmetalle.

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Mittwoch, 12. Juli 2023

Live-Veranstaltung Online Mittwoch, 13.07.2023 um 9:00 Uhr - Für Selbständige: Unternehmervollmacht – Sicherung Ihrer Existenz!

Selbstständige und Unternehmer haben besondere Herausforderungen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Oft leidet dann das Geschäft. Wer kümmert sich um neue Aufträge oder treibt Außenstände ein? Die häufige Folge: Rechnungen können nicht bezahlt und Aufträge nicht bearbeitet werden. Das kann bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zur Insolvenz führen.Auch Gesellschafter können im Fall der Fälle ihre Anteile in Gesellschafterversammlungen nicht nach Wunsch vertreten lassen. Das macht ohne Vollmacht ein vom Gericht eingesetzter Betreuer.

Die Lösung? Mit einer Unternehmervollmacht bestimmen Sie vorab, welche Vertrauensperson in Ihrem Unternehmen agiert und wer Ihre Gesellschafteranteile vertritt. Damit diese dann auch weiß, was im Notfall zu tun ist, ist nachhaltiges Notfallmanagement elementar.

Was viele Unternehmer nicht wissen und wie Sie im Notfall alles richtig machen? Das erfahren Sie es in unserem 30-minütigen Kompakt-Webinar mit Uwe Rennschmied, Testamentsvollstrecker. Entlasten Sie Ihre Familie, Angestellten und Geschäftspartner!


Ihr Jens Artur Förster

Donnerstag, 23. April 2020

Mikrodarlehen - Mikrofinanzierung mit 99% Zusagewahrscheinlichkeit.


Wenn normale Banken keine Finanzierung bereitstellen: Mikrofinanzierung mit 99% Zusagewahrscheinlichkeit.
Fester bonitätsunabhäniger Zins 7,9%
Laufzeit: 48 Monate
Darlehensbetrag mindestens 1.000 €, max. 25.000 €
100 € Bearbeitungsgebühr einmalig (wird bei Darlehensauszahlung abgezogen)
zusätzlich 3% Vermittlungsprovision wird in Rechnung gestellt (beides nur bei Erfolg!)


Wer kann einen Antrag stellen?
- auch für Existenzgründer möglich
- keine Lebenshaltungspauschalen
- kein kalkulatorischer Mietansatz
Beispiel: 300 € Lebenshaltungskosten und kostenfrei bei den Eltern / Freundin wohnhaft möglich
- Sofern Kapitaldienstfähigkeit (kalkulatorisch) tragbar ist eine Finanzierung ohne Bürgen möglich
- Auch bei hohem negativem Eigenkapital und diversen bestehenden Krediten (z.B. total  überschuldete GmbHs)
- Schufa-Score ab 5% Allgemeinscore und auch bei Insolvenz mit erteilter Restschuldbefreiung

Beliebige Sondertilgungen jederzeit für 100 € Bearbeitungsgebühr möglich. Bei Gesellschaften müssen alle Gesellschafter unterschreiben und bürgen. Ist ein Gesellschafter an mehreren Gesellschaften beteiligt, so kann er nur in Summe über alle Gesellschaften die 25.000 € ausnutzen. 


BERATUNG UND KREDIT ÜBER UNS: 
Jens Artur Förster, Bankkaufmann unabhängiger Finanzmakler
WhatsApp/Telegram +49
 1577-5815384
youatnet@gmail.com

Zufriedene Kunden bundesweit.

Freitag, 27. März 2020

Mikrodarlehen auch für Existenzgründer. Keine Lebenshaltungspauschalen, kein kalkulatorischer Mietansatz.


Mikrodarlehen auch für Existenzgründer. Besonderheit unsere Bankpartner berücksichtigen keine Lebenshaltungspauschalen, kein kalkulatorischer Mietansatz. Großer Vorteile gegenüber den normalen Banken und deren Berechnung wenn sie ein Darlehen benötigen.

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Donnerstag, 26. März 2020

Mikrodarlehen - Wenn normale Banken keine Finanzierung bereitstellen. Wir helfen ihnen weiter.


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Mittwoch, 25. März 2020

Mikrodarlehen auch bei schlechter Schufa und bei Insolvenz mit erteilter Restschuldbefreiung.


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Jens Artur Förster, Bankkaufmann unabhängiger Finanzmakler
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Mikrodarlehen fester bonitätsunabhängiger Zins und andere Vorteile.


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Freitag, 25. November 2016

Ihre Wünsche erfüllen mit unkomplizierten Modernisierungs- und Renovierungsdarlehen

Gerade bei niedrigen bis negativen Zinsen, ist es durchaus spannend mit einem ausgesuchten Tarif für "später" vorzusorgen. Und zwar mit einem sogenannten Modernisierungs- und Renovierungsdarlehen.
  • Attraktive Konditionen
  • Direkte Kreditentscheidung
  • Bis Alter 65 Jahre
  • Schnelle Darlehensauszahlung
  • Für Mieter bis 10.000,00 €
    - Für Eigentümer (länger als 3 Jahre) bis 30.000,00 €
    - Gilt auch für Selbstständige

Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanzmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Montag, 12. September 2016

#Finanztipp Nur 2,49% Zins für das clevere Modernisierungsdarlehen der Alten Leipziger

Die Alte Leipziger Bauspar AG hat ab sofort die Kondition für ihr Modernisierungs-Darlehen von 3,49% auf 2,49% gesenkt. Als Kunde müssen Sie seit mindestens 3 Jahre Eigentümer ihrer selbstbewohnten Immobilie sein.

Dieser Tarif ist mit Abstand am flexibelstenSo können Sie z.B. jederzeit Sonderzahlungen ins sog. Vorausdarlehen leisten.

Benötigte übliche Unterlagen von Ihnen wären:

- Darlehensantrag + Antrag Bausparvertrag
- aktueller Grundbuchauszug
- die letzten drei Gehalsabrechnungen
- Gehaltsabrechnung Dezember
- evtl. Ratenkreditverträge
- Immobiliendarlehensverträge als Kopie
- Personalausweis Kopie
- ggf. Mietverträge Kopie

Es werden keine Nachweise benötigt (bis 30.000 Euro) für die Modernisierung!

Damit lassen sich interessante Finanzierungen gestalten, gerade auch für Selbstständige. 
Im Bauspardarlehen können Sie als Kunde immer mehr zurückzahlen, auch monatlich. 

Vorfälligkeitsentschädigungen gibt es nicht und Bearbeitungsgebühren fallen auch keine an.

In das Vorausdarlehen können Sie 10% vom Vorausdarlehen einzahlen. Damit verringert sich ihre mtl. Belastung sofort. Zudem können Sie Sonderzahlungen auf den ausparvertrag leisten und damit kommt der Vertrag früher in die Zuteilung und löst damit schneller das Vorausdarlehen ab.

Wieder ein Grund sich fachlich an die Hand nehmen zu lassen. Wir haben Ideen und gestalten mit Ihnen die passenden geldwerten Möglichkeiten. Fairplay: Wer erstklassig informiert, muss auch belohnt werden. 



Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanzmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler

Mittwoch, 25. Mai 2016

Besonderheit der Generali Einkommenssicherung (EKS) für Freiberufler / Selbstständige

Sie sind selbstständig?

Mit der speziellen Betriebsunterbrechungsversicherung der Generali, sichern Sie Ihren Betrieb bzw. Ihre Arbeitskraft gegen die existenzbedrohenden Folgen einer Krankheit, eines Unfalles oder einem Schadenereignis ab. 

Mit diesem speziellen Tarif der Generali (Österreich), können Selbstständige und Freiberufler, Ertragsausfälle bei Krankheit, Unfall oder Sachschäden absichern.

Damit aber nicht genug, diese spezielle hoch interessante Einkommensabsicherung versichert auch nach einem Betriebsunfall, neben dem zu versteuernden Einkommen auch sämtliche anfallenden Kosten und Gewinneinbußen mit ab. Damit ist dieses Produkt hochspannend und passt sich in eine Vielzahl von Risikovorsorgeprofile an.

Besonderheit / NovumGenereller Kündigungsverzicht im Leistungsfall: Einziger Anbieter am Markt! Andere Versicherer nur Verzicht auf max. 3 Jahre.

Es können eine Vielzahl von Berufen und Branchen abgesichert werden, allerdings nicht jede. Aus diesem Grund helfen wir Ihnen mit unserer Erfahrung weiter. 




Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Mittwoch, 18. Mai 2016

Welche Versicherungen können bei der Steuer geltend gemacht werden?

Nur noch wenige Tage, am 31. Mai 2016 endet die Frist, bis dann muss die Steuererklärung für das Jahr 2015 beim Finanzamt eingereicht werden. Bestimmte Versicherungsbeiträge können die Steuerlast mildern und sollten dadurch auch angegeben werden.

Neben privaten Versicherungen können auch beruflich bedingte Policen bei der Steuererklärung angeführt werden. Letztere können als Werbungskosten angegeben werden. Die Beiträge für private Versicherungen können dagegen im Regelfall als Sonderausgaben beziehungsweise als sogenannte Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Hier wird unterschieden zwischen:

Altersvorsorgeaufwendungen: 
Darunter fallen die Beiträge für die gesetzliche und private Rentenversicherung. Aktuell können die geleisteten Aufwendungen bis maximal 76 Prozent abgesetzt werden - oder bis zu einer Höhe von maximal 20.000 € bei Ledigen beziehungsweise 40.000 € bei Verheirateten.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen: 
Dazu zählen etwa Prämien für die Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken-, Unfall-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenso fallen darunter die Haftpflicht-, Kapitallebens- sowie Risikolebensversicherung. Hier beträgt die jährliche Höchstgrenze der absetzbaren Kosten für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.900 € und für Selbstständige 2.800 €. Für Verheiratete gilt jeweils der doppelte Höchstbetrag.


Der Höchstbetrag ist entscheidend


Wichtig: Weitere Versicherungsprämien – etwa für eine Zahnzusatzversicherung – können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Höchstbetrag noch nicht durch Aufwendungen für die Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung ausgeschöpft wurde.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Freitag, 13. Mai 2016

Wege aus der PKV-Kostenfalle. Sparen Sie durch einen PKV-Tarifwechsel.

Der PKV-Tarifwechsel

Die privaten Krankenversicherung umfasst in Deutschland rund 9 Mio. privat Versicherte. Dazu zählen Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Fast jährlich wird auch deren Krankenversicherung durch Beitragssteigerungen teuerer. Das liegt unter anderem an der Kalkulation und dem System der privaten Krankenversicherung.

Viele Kunden überlegen, bei ständig steigenden Beiträgen den Versicherer zu kündigen und einen neuen PKV Vertrag abzuschießen. Dieser Weg ist mit vielen zu bedenkenden Risiken für den Kunden verbunden. Alle PKV-Tarife, die Sie bei anderen PKV Anbietern angeboten bekommen, können Sie auch bei Ihrem jetzigen privaten Krankenversicherer wählen. Warum sollten Sie also Risiken und Verluste eingehen, wenn Sie die optimale Lösung als langjährig privat Krankenversicherte als Option haben? 

Die Lösung für langjährig privat Krankenversicherte: Beiträge bei gleichem oder besserem Leistungsniveau einsparen und das bereits ab dem nächsten Monat innerhalb ihrer aktuellen PKV-Gesellschaft durch eine PKV-Tarifwechsel. 

Bereits erfolgreich konnten wir mehrere Mandanten/innen, durch einen Tarifwechsel zu einer monatlichen Einsparung von ca. 25-35% verhelfen. 

Da diese Beratung erhebliche Fachkompetenz und jahrelange Erfahrungen voraussetzt, kooperieren wir hier mit einem spezialisierten Partner, der sich ausschließlich auf diese Thematik konzentriert. Und das mit fast 16 Jahren fachspezifische PKV-Erfahrung.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Montag, 5. Januar 2015

Rürup-Rente Fördergrenzen steigen ab 1.1.2015

Der Bundesrat hat zugestimmt! Die Fördergrenze bei Rürup steigt ab 2015.

Ab 2015 wird die sogenannte Rürup-Rente noch stärker gefördert. Denn der Höchstbetrag, der für die sog. Basisversorgung steuerlich angesetzt werden kann, wird ab 2015 an den jeweiligen Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt.

Damit steigt die Höchstgrenze ab 2015 von 20.000 EUR auf 22.172 EUR*
Für zusammen veranlagte Ehe-/Lebenspartner verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 44.344 EUR.


Vorteile der Rürup-Rente:

  • Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge mit besonderen Steuervorteilen. Denn die Beiträge zur Rürup-Rente können steuerlich als Altersvorsorgeaufwendung abgesetzt werden.
    Durch die Koppelung an die knappschaftliche Rentenversicherung ist der steuerliche Höchstbeitrag für die Rürup-Rente in 
    den nächsten Jahren eine dynamische Größe.
    Im Jahr 2015 können 80 % der Beiträge zur Basisversorgung steuerlich angesetzt werden. 
    Dieser Anteil steigt jährlich um 2 %-Punkte bis 2025 auf 100 % an.
  • Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab 2015 von 18,9 % auf 18,7 %. Damit erhöht sich der steuerlich geförderte Anteil für die Rürup-Rente/BasisRente.

Und nach wie vor gilt:

  • Jeder kann eine BasisRente abschließen.
  • Die Basis-Renten unserer empfohlenen Tarife / Versicherer sind flexibel gestaltbar. Zuzahlungen, Beitragsdynamik, Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns, Teilrenten und Rentenreserve, sowie der Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind u. a. möglich.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.