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Freitag, 24.04.2026 18:00 Uhr

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Indizes Märkte International 1-Jahres Performance.

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Montag, 16. Januar 2017

Es geht fast alle an – doch beim Thema Pflege herrscht Unwissenheit

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum Jahresanfang in Kraft getreten ist. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld irgendwelche Änderungen geben soll.

Auch andere Fakten rund um die Pflege sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten.



Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Mittwoch, 14. Dezember 2016

Es geht fast alle an – doch beim Thema Pflege herrscht Unwissenheit

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum kommenden Jahresanfang in Kraft tritt. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld irgendwelche Änderungen geben soll.

Auch andere Fakten rund um die Pflege sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten

Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Dienstag, 20. September 2016

*NEU* Selbstständige Berufsunfähigkeit (SBU) inklusive "Spezial-Konzept" für junge Leute

Niemand kommt heute mehr um eine eigene private Einkommensabsicherung herum. Gerade als Eltern, Großeltern kann man schon früh clever die Weichen für die Zukunft der Kinder  stellen. Die Beiträge bleiben erheblich niedriger, da sich diese am Eintrittsalter orientieren. 
Dazu erhält man noch heute Top-Bedingungen in der BU, die sich in den nächsten Jahren am Markt wieder gegenüber heute verschlechtern werden.

Als Lösung bieten wir seit kurzem mit einem bekannten Versicherer, ein BU Spezialkonzept an, dass sich von anderen Anbietern am Markt erheblich abhebt mit folgenden Top-Vorteilen:


Top Bedingungen

z.B. 2x Erhöhung ohne Anlass, volle BU Rente ab 1 ADL, Infektionsklausel für alle, und vieles mehr.

Top Prämien

Schüler ab dem 10. Lebensjahr erhalten bereits durchgängigen Versicherungsschutz.

Einsteigertarif

Mit 40 % Rabatt in den ersten 5 Jahren und nur einer Erhöhung im 6. Jahr

Vereinfachte Gesundheitsfragen

z.B. Abfragezeiträume 12 Monate, 3 Jahre und 5 Jahre




Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler

Dienstag, 19. April 2016

Anmeldung zur Weiterbildung "Die Änderungen der gesetzlichen Pflegeversicherung 2016"

Freue mich auf die Teilnahme an der ganztägigen Spezial-Veranstaltung am 26. Juni in Hamburg, zu den Neuerungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland, neues aus der gesetzlichen Krankenversicherung, Lösungen am Vorsorgemarkt und den Austausch mit weiteren unabhängigen Maklerkollegen/innen.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Montag, 5. Januar 2015

Für wen ist die Pflege-Bahr Versicherung empfehlenswert?

Im Pflegefall entsteht für den Betroffenen und die Angehörigen oft eine erhebliche finanzielle Belastung, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundversorgung bietet. Seit dem 01.01.2013 gibt es die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung, umgangssprachlich auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet. Nach dem Vorbild der Riesterrente soll nun auch im Bereich der Pflege die eigenverantwortliche private Vorsorge durch finanzielle Anreize vorangetrieben werden.


Die wichtigsten gesetzlichen Fördervoraussetzungen:
  • Annahmezwang für den Versicherer, somit keine Gesundheitsprüfungen, keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse
  • Pflegebahr-Tarif muss als Pflegetage oder -monatsgeldversicherung angeboten werden, Versicherungsleistungen müssen Geldleistungen sein
  • in allen Pflegestufen von 0 bis III müssen Leistungen vorgesehen sein
  • das Pflegemonatsgeld in Pflegestufe III beträgt mindestens 600,- EUR
  • Versicherer muss sich im Leistungsfall an die Feststellungen der Pflegekasse halten
  • Wartezeit ist auf maximal 5 Jahre begrenzt
  • der monatliche Eigenbeitrag des Versicherungsnehmers liegt bei mindestens 10,- EUR
  • für Hilfebedürftige besteht die Möglichkeit der Kündigung oder Ruhestellung des Vertrages
Folgende Mindestleistungen wurden in die Musterbedingungen des PKV Verbandes aufgenommen:

  • Pflegestufe I : 20%
  • Pflegestufe II : 30% des in Pflegestufe III vereinbarten Pflegemonatsgeldes.
  • Unser Tipp: Pflegestufe 0 : 10%

Hier gibt es bei den Anbietern erhebliche Leistungsunterschiede, manche Versicherer leisten beispielsweise in Pflegestufe II bis zu 70%.
Die Beiträge und Leistungen sind bereits durch den Versicherer pro Eintrittsalter festgelegt. Bei jüngeren Eintrittsalter sind daher zum Mindestbeitrag von 10,- EUR monatlich deutlich höhere Monatspflegegelder möglich, während bei einem Eintrittsalter ab ca. 40 Jahre nur noch 600,- EUR (Pflegestufe III) monatlich abgesichert werden können. Wenn man bedenkt, dass die durchschnittlichen Kosten in Pflegestufe III in der vollstationären Pflege bei 3.300,- EUR monatlich liegen, ist diese Absicherung wohl kaum als ausreichend zu betrachten. Hinzu kommt die lange Wartezeit von 5 Jahren, bis die ersten Leistungen fließen können.
Wir prüfen für Sie, ob der Abschluss eines ungeförderten Tarifs oder eines Kombinationproduktes (PflegeBahr-Tarif kombiniert mit ungefördertem Aufbautarif) sinnvoller ist, da diese Tarife viel flexibler an ihre Bedürfnisse angepasst werden können und ein besseres Preis- Leistungsverhältnis bieten.
Quelle: blaudirekt Tanja Goldmann, eigene Recherchen

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Montag, 15. Dezember 2014

WICHTIG "Zinsretter" Auswirkungen auf sie zum 1. Januar 2015

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) steht vor der Tür und zum 01.01.2015 tritt die Garantiezinssenkung in Kraft.
Zum 01.01.2015 sinkt der Garantiezins um 0,5%-Punkte von 1,75% auf 1,25%. Somit werden garantierte Leistungen erheblich teurer!
Deshalb denken Sie daran, zusätzlich oder überhaupt jetzt noch ein Altersvorsorgeprodukt (Riester, Basis/Rüruprente, Privatrente) mit höheren Kapitalgarantien abzuschließen, da die Rendite von Altersvorsorge-Produkten sinken wird und somit die damit verbundene Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente zum Vertragsende.
Ein Abschluss bis zum 31.12.2014 lohnt sich daher für Ihre eigenen Vorsorge Bemühungen ganz besonders. Nur Gesellschaft und Tarif ist auf keinen Fall derselbe! Wir beraten Sie unabhängig und suchen den für sie passenden Tarif heraus / zeigen ihnen die entscheidenden Unterschiede!

Steigende Prämien / Beiträge!
Sichern Sie sich jetzt noch den BU- und Pflege-Beitragsvorteil:
Aufgrund der steigenden Mindestbeteiligung der Kunden an den Risikoüberschüssen und der Garantiezinssenkung der Lebensversicherer, werden die Prämien für Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen ab 2015 höher ausfallen: Am Markt geht man davon aus, dass vom Eintrittsalter abhängige BU-Beiträge um bis zu 8% steigen und im Bereich der Pflegerentenversicherung um bis zu 20% (bei gleicher garantierter Pflegerente).


Heute ist der 15. Dezember und eine garantierte Annahme zu jetzigen Bedingungen kann nur noch mit Unterstützung garantiert angenommen werden. Jetzt anrufen oder E-Mail. Ich helfe ihnen kompetent und schnell weiter.

Zudem mit pfiffigen Tarifen, z. B. mit kostenlosen Zusatzoptionen (Pflegevorsorge ohne Mehrbeitrag sichern) und finanzstarken Gesellschaften (gerne Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit a.G. / keine Aktiengesellschaften) etc.


Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Samstag, 22. November 2014

Kinder haften für ihre Eltern.

Haben sie gewusst, welche Ansprüche an sie gestellt werden können, wenn das Geld aus dem eigenen Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht?

Um sich selbst, das Vermögen der Eltern bzw. Familie,  Erbe zu schützen, deshalb spreche ich auch von einem Vermögensschutzbrief, ist es wirklich notwendig und sinnvoll, so früh als möglich mit einem Vorsorgeprodukt (Private Pflege) vorzusorgen. Die dafür zu leistenden Beiträge, stehen überwiegend in keinem Verhältnis,  zu dem damit abgesicherten Familienvermögen (Kapital, Immobilien, andere Werte, etc.).

Je nach Tarif, bildet sich auch ein Rückkaufswert, der je nach Grund bei später notwendiger Auflösung oder Tod, als  Kapitalleistung ausgezahlt wird.

Gerne berate ich sie zu den am Markt befindlichen Lösungen, deren Unterschiede und den für sie passenden Tarif.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Montag, 17. November 2014

Themen TV-Tipp jetzt ARD hart aber fair: Thema Pflege

Hier ein später Tipp, niemand von uns ist vor dem Thema Pflegefall geschützt oder nicht betroffen.  Sei es für einen selbst, betroffen als Kind weil die Eltern ein Pflegefall werden.

Grundsätzlich bedeutet Pflegevorsorge, eine Absicherung des eigenen kleinen oder großen Vermögens. Das ist die über die Jahre angesparte Altersvorsorge im Ruhestand. Mit einer eigenen privaten Pflegevorsorge, schützen sie sich und ihre finanziellen Möglichkeiten im Ruhestand ab. So wie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung den Lebensstandard bis zum Rentenbeginn absichert, folgt dann am besten eine clevere Strategie / Lösung, für den Übergang nach dem Erwerbsleben im Ruhestand.
Zum Thema und die Folgen einer individuellen Pflege in der Familie, jetzt einschalten oder später in der ARD-Mediathek in Ruhe anschauen.
http://www.ardmediathek.de/tv/Hart-aber-fair/Sendung?documentId=561146&bcastId=561146

Gerne biete ich ihnen eine kurze individuelle Beratung und Information zum Thema Pflegevorsorge. Als unabhängiger Berater kann ich auf alle am Markt befindlichen Lösungen zurückgreifen und aufgrund meiner langjährigen Erfahrung die richtige Strategie anbieten.


Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Dienstag, 11. November 2014

Pflege Clevere Lösung: Zwei Fliegen mit einer Klappe!

Eine Altersvorsorge verzahnt mit einer #Pflegeabsicherung, ohne das ein Mehrbeitrag anfällt, also sie etwas kostet.

Wie funktioniert der Tarif? Werden sie zum Rentenbeginn pflegebedürftig oder "während des Rentenbezugs" zum Pflegefall, dann öffnet sich der Pflege-Schirm. Die erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit leistet ab 3 ADL ca. 200% das doppelte der dynamischen Gesamtrente und trägt so zur Finanzierung der Pflegekosten bei.
Die Leistungsprüfung erfolgt unabhängig vom Gesetzgeber.
Auch im Pflegefall profitieren sie von weiterhin jährlichen Erhöhungen, die zusätzlich zur erhöhten Rente gezahlt werden.

Der Clou: Den Tarif bekommt man ohne Gesundheitsprüfung!


Erklärung: ADL: Activities of daily living.

Die Überprüfung des Leistungsvermögens der versicherten Person wird vorgenommen anhand von 6 klar definierten Aktivitäten des täglichen Lebens (Pflegepunkten oder ADL). Jeweils ein Pflegepunkt gilt als erreicht, wenn die versicherte Person nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden Verrichtungen auch bei Einsatz technischer oder medizinischer Hilfsmittel ohne fremde Hilfe zu bewältigen:
Mobilität, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Körperpflege, Baden und Duschen, Verrichten der Notdurft.


Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Mittwoch, 2. April 2014

BGH Urteil vom 12. Februar 2014 was bedeutet das für sie?

Sicherlich haben sie die Berichterstattung mitbekommen, die teils sehr emotional geführt wurde. Kinder sind gesetzlich verpflichtet,  im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen - selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war, wie aus einem Urtel des Bundesgerichtshof (BGH) vom 12. Februar hervorgeht.

Um weder in die finanzielle Prüfung des Sozialhilfeträgers zu kommen, noch möglicherweise tatsächlich Teile des eigenen Einkommens und Vermögens für diePflege der Eltern aaufbringen zu müssen, empfiehlt sich eine private Pflegeversicherung für die Eltern. Hierzu stehen sowohl Produktlösungen aus der Kranken- und aus der Lebensversicherung zur Verfügung.
Dazu werden seit 2013 auch private Pflegeversicherungen mit einer Zulage staatlich gefördert.

Das ganze Thema ist sehr beratungsintensiv und setzt Expertenwissen voraus. Hier biete ich ihnen meine Hilfe an, da ich über Jahre schon den Markt der angebotenen Tarife aktiv in meiner Arbeit in die Hand bekomme und bei meinen Mandanten für eine passende Lösung sorge.

PS. Demnächst folgt auch die von mir eigens eingerichtete Seite pflegevorsorge.biz . Zudem halte ich persönlich in Hamburg Vorträge, die über die Thematik aufklären und Lösungen aufzeigen. Und das zu einem kleinen Honorar, für den reinen  Wissenstransfer und die überaus wichtigen Informationen die das Ziel haben, das eigene Vermögen zu schützen.
Selbstverständlich biete ich das ganze auch in einem Online-Vortrag an.

Dienstag, 25. Februar 2014

Heute in Weiterbildung private Krankenversicherung

Liebe Kunden heute Vormittag bin ich telefonisch nicht erreichbar, da ich mich zum Jahresanfang auf den neuesten Stand bringe, was aktuelle marktführende Tarife für Krankenzusatz- und private Krankenvollversicherung, Pflegetarife und betriebliche Krankenversicherung angeht.