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Indizes Märkte International 6-Monats Performance vom 17.06.2025

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Montag, 5. Januar 2015

Rürup-Rente Fördergrenzen steigen ab 1.1.2015

Der Bundesrat hat zugestimmt! Die Fördergrenze bei Rürup steigt ab 2015.

Ab 2015 wird die sogenannte Rürup-Rente noch stärker gefördert. Denn der Höchstbetrag, der für die sog. Basisversorgung steuerlich angesetzt werden kann, wird ab 2015 an den jeweiligen Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt.

Damit steigt die Höchstgrenze ab 2015 von 20.000 EUR auf 22.172 EUR*
Für zusammen veranlagte Ehe-/Lebenspartner verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 44.344 EUR.


Vorteile der Rürup-Rente:

  • Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge mit besonderen Steuervorteilen. Denn die Beiträge zur Rürup-Rente können steuerlich als Altersvorsorgeaufwendung abgesetzt werden.
    Durch die Koppelung an die knappschaftliche Rentenversicherung ist der steuerliche Höchstbeitrag für die Rürup-Rente in 
    den nächsten Jahren eine dynamische Größe.
    Im Jahr 2015 können 80 % der Beiträge zur Basisversorgung steuerlich angesetzt werden. 
    Dieser Anteil steigt jährlich um 2 %-Punkte bis 2025 auf 100 % an.
  • Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab 2015 von 18,9 % auf 18,7 %. Damit erhöht sich der steuerlich geförderte Anteil für die Rürup-Rente/BasisRente.

Und nach wie vor gilt:

  • Jeder kann eine BasisRente abschließen.
  • Die Basis-Renten unserer empfohlenen Tarife / Versicherer sind flexibel gestaltbar. Zuzahlungen, Beitragsdynamik, Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns, Teilrenten und Rentenreserve, sowie der Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind u. a. möglich.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

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