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Mittwoch, 19. Dezember 2018

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland ist stark gestiegen.

Freitag, 20. Januar 2017

Das neue Pflegestärkungsgesetz II (PSGII) ab 01.01.2017 in Zahlen

Ab 1. Januar 2017 trat das Pflegestärkungsgesetz II (PSGII) in Kraft. Hierdurch ist das Thema Pflege wieder stark in den Medien vertreten und ruft auch bei vielen Lesern Fragen auf. 

Wir bieten Ihnen persönliche Beratungsgespräche an, denn trotz PSGII bleibt die gesetzliche bzw. private Pflegepflichtversicherung weiterhin nur eine Teilkaskodeckung mit entsprechenden Versorgungslücken. 

Heute möchten wir Sie umfänglich über die wichtigsten Änderungen informieren:

Was sind die wichtigsten Neuerungen ab 01.01.2017?

I. Grade statt Stufen:

Die bisherigen Pflegestufen werden zu Pflegegraden. Bestehende Pflegebedürftige werden wie folgt umgestellt bzw. gemäß PSGII „automatisch übergeleitet“: 

Pflegestufe 0 –> Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 –> Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 und eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 3
Pflegestufe 2–> Pflegegrad 4
Pflegestufe 2 und eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 –> Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 und eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 5
Härtefall –> Pflegegrad 5 

II. Leistungen:

Geldleistung ambulant
Pflegegrad 1 –> 125 Euro (Geldbetrag zur Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
Pflegegrad 2 –> 316 Euro
Pflegegrad 3 –> 545 Euro
Pflegegrad 4 –> 728 Euro
Pflegegrad 5 –> 901 Euro

Sachleistung ambulant
Pflegegrad 1 –> --
Pflegegrad 2 –> 689 Euro
Pflegegrad 3 –> 1.298 Euro
Pflegegrad 4 –> 1.612 Euro
Pflegegrad 5 –> 1.995 Euro

Leistungsbetrag stationär
Pflegegrad 1 –> 125 Euro
Pflegegrad 2 –> 770 Euro
Pflegegrad 3 –> 1.262 Euro
Pflegegrad 4 –> 1.775 Euro
Pflegegrad 5 –> 2.005 Euro 

III. Das neue Begutachtungsassessment (NBA):

Durch diese Begutachtungsmethode soll die Grundlage der Einstufung in einen Pflegegrad weniger durch „Minutenzählerei“ wie beispielsweise für Kämmen oder Anziehen sein, als vielmehr durch die Betrachtung von sechs verschiedenen Teilbereichen. Diese sind:

  • Mobilität 
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 
  • Selbstversorgung 
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Montag, 16. Januar 2017

Es geht fast alle an – doch beim Thema Pflege herrscht Unwissenheit

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum Jahresanfang in Kraft getreten ist. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld irgendwelche Änderungen geben soll.

Auch andere Fakten rund um die Pflege sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten.



Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Freitag, 30. Dezember 2016

Patient Pflegeversicherung

Die private Pflegezusatzversicherung steht vor neuen Herausforderungen. Sie muss die Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen durch das zweite Pflegestärkungsgesetz bewältigen die zum 01.01.2017 wirksam werden und sich am Markt als unverzichtbarer Versicherungsschutz für den dritten Lebensabschnitt etablieren.



Grund und Anlass für PORTFOLIO INTERNATIONAL, ein Sonderheft zum Thema herauszugeben. 
Heute mein Tipp zur informativen Lektüre.



Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Mittwoch, 14. Dezember 2016

Es geht fast alle an – doch beim Thema Pflege herrscht Unwissenheit

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum kommenden Jahresanfang in Kraft tritt. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld irgendwelche Änderungen geben soll.

Auch andere Fakten rund um die Pflege sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten. 

Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Dienstag, 19. April 2016

Anmeldung zur Weiterbildung "Die Änderungen der gesetzlichen Pflegeversicherung 2016"

Freue mich auf die Teilnahme an der ganztägigen Spezial-Veranstaltung am 26. Juni in Hamburg, zu den Neuerungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland, neues aus der gesetzlichen Krankenversicherung, Lösungen am Vorsorgemarkt und den Austausch mit weiteren unabhängigen Maklerkollegen/innen.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Montag, 5. Januar 2015

Für wen ist die Pflege-Bahr Versicherung empfehlenswert?

Im Pflegefall entsteht für den Betroffenen und die Angehörigen oft eine erhebliche finanzielle Belastung, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundversorgung bietet. Seit dem 01.01.2013 gibt es die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung, umgangssprachlich auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet. Nach dem Vorbild der Riesterrente soll nun auch im Bereich der Pflege die eigenverantwortliche private Vorsorge durch finanzielle Anreize vorangetrieben werden.


Die wichtigsten gesetzlichen Fördervoraussetzungen:
  • Annahmezwang für den Versicherer, somit keine Gesundheitsprüfungen, keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse
  • Pflegebahr-Tarif muss als Pflegetage oder -monatsgeldversicherung angeboten werden, Versicherungsleistungen müssen Geldleistungen sein
  • in allen Pflegestufen von 0 bis III müssen Leistungen vorgesehen sein
  • das Pflegemonatsgeld in Pflegestufe III beträgt mindestens 600,- EUR
  • Versicherer muss sich im Leistungsfall an die Feststellungen der Pflegekasse halten
  • Wartezeit ist auf maximal 5 Jahre begrenzt
  • der monatliche Eigenbeitrag des Versicherungsnehmers liegt bei mindestens 10,- EUR
  • für Hilfebedürftige besteht die Möglichkeit der Kündigung oder Ruhestellung des Vertrages
Folgende Mindestleistungen wurden in die Musterbedingungen des PKV Verbandes aufgenommen:

  • Pflegestufe I : 20%
  • Pflegestufe II : 30% des in Pflegestufe III vereinbarten Pflegemonatsgeldes.
  • Unser Tipp: Pflegestufe 0 : 10%

Hier gibt es bei den Anbietern erhebliche Leistungsunterschiede, manche Versicherer leisten beispielsweise in Pflegestufe II bis zu 70%.
Die Beiträge und Leistungen sind bereits durch den Versicherer pro Eintrittsalter festgelegt. Bei jüngeren Eintrittsalter sind daher zum Mindestbeitrag von 10,- EUR monatlich deutlich höhere Monatspflegegelder möglich, während bei einem Eintrittsalter ab ca. 40 Jahre nur noch 600,- EUR (Pflegestufe III) monatlich abgesichert werden können. Wenn man bedenkt, dass die durchschnittlichen Kosten in Pflegestufe III in der vollstationären Pflege bei 3.300,- EUR monatlich liegen, ist diese Absicherung wohl kaum als ausreichend zu betrachten. Hinzu kommt die lange Wartezeit von 5 Jahren, bis die ersten Leistungen fließen können.
Wir prüfen für Sie, ob der Abschluss eines ungeförderten Tarifs oder eines Kombinationproduktes (PflegeBahr-Tarif kombiniert mit ungefördertem Aufbautarif) sinnvoller ist, da diese Tarife viel flexibler an ihre Bedürfnisse angepasst werden können und ein besseres Preis- Leistungsverhältnis bieten.
Quelle: blaudirekt Tanja Goldmann, eigene Recherchen

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Montag, 17. November 2014

Themen TV-Tipp jetzt ARD hart aber fair: Thema Pflege

Hier ein später Tipp, niemand von uns ist vor dem Thema Pflegefall geschützt oder nicht betroffen.  Sei es für einen selbst, betroffen als Kind weil die Eltern ein Pflegefall werden.

Grundsätzlich bedeutet Pflegevorsorge, eine Absicherung des eigenen kleinen oder großen Vermögens. Das ist die über die Jahre angesparte Altersvorsorge im Ruhestand. Mit einer eigenen privaten Pflegevorsorge, schützen sie sich und ihre finanziellen Möglichkeiten im Ruhestand ab. So wie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung den Lebensstandard bis zum Rentenbeginn absichert, folgt dann am besten eine clevere Strategie / Lösung, für den Übergang nach dem Erwerbsleben im Ruhestand.
Zum Thema und die Folgen einer individuellen Pflege in der Familie, jetzt einschalten oder später in der ARD-Mediathek in Ruhe anschauen.
http://www.ardmediathek.de/tv/Hart-aber-fair/Sendung?documentId=561146&bcastId=561146

Gerne biete ich ihnen eine kurze individuelle Beratung und Information zum Thema Pflegevorsorge. Als unabhängiger Berater kann ich auf alle am Markt befindlichen Lösungen zurückgreifen und aufgrund meiner langjährigen Erfahrung die richtige Strategie anbieten.


Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.