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Mittwoch, 19. Dezember 2018

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland ist stark gestiegen.

Montag, 29. Oktober 2018

Beitragssprung in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Allenthalben hört man von prall gefüllten Sozialkassen, der guten Beschäftigungssituation sei Dank. So soll demnächst der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung deutlich sinken. Da überrascht es zunächst, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung bald einen Sprung nach oben vollziehen soll – um satte 0,5 Prozent. Bis vor Kurzem war noch von 0,3 Prozent die Rede. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich nun jedoch für ein halbes Prozent Aufschlag zum 1. Januar 2019 entschieden. „Wenn wir mehr Pflegekräfte wollen und wenn wir sie besser bezahlen wollen, dann wird das mehr kosten“, begründet Spahn die Pläne. 

Der Fachkräftemangel ist jedoch nicht der einzige Grund, warum die Pflegeversicherung trotz Beschäftigungsboom mehr Geld braucht. Hinzu kommt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen und damit der Anspruchsberechtigten – aufgrund der alternden Gesellschaft – steigt. Außerdem wurden mit der jüngsten Pflegereform die Leistungen leicht angehoben. 

Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wird die finanzielle Belastung dadurch allerdings kaum geringer: Infolge der Leistungserhöhung sind auch die Pflegekosten deutlich nach oben gegangen. Ohne private Vorsorge muss im Pflegefall weiterhin pro Monat ein potenziell vierstelliger Eigenanteil aufgebracht werden.

Montag, 16. Januar 2017

Es geht fast alle an – doch beim Thema Pflege herrscht Unwissenheit

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum Jahresanfang in Kraft getreten ist. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld irgendwelche Änderungen geben soll.

Auch andere Fakten rund um die Pflege sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten.



Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Freitag, 30. Dezember 2016

Patient Pflegeversicherung

Die private Pflegezusatzversicherung steht vor neuen Herausforderungen. Sie muss die Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen durch das zweite Pflegestärkungsgesetz bewältigen die zum 01.01.2017 wirksam werden und sich am Markt als unverzichtbarer Versicherungsschutz für den dritten Lebensabschnitt etablieren.



Grund und Anlass für PORTFOLIO INTERNATIONAL, ein Sonderheft zum Thema herauszugeben. 
Heute mein Tipp zur informativen Lektüre.



Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Mittwoch, 14. Dezember 2016

Es geht fast alle an – doch beim Thema Pflege herrscht Unwissenheit

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum kommenden Jahresanfang in Kraft tritt. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld irgendwelche Änderungen geben soll.

Auch andere Fakten rund um die Pflege sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten

Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Dienstag, 20. September 2016

*NEU* Selbstständige Berufsunfähigkeit (SBU) inklusive "Spezial-Konzept" für junge Leute

Niemand kommt heute mehr um eine eigene private Einkommensabsicherung herum. Gerade als Eltern, Großeltern kann man schon früh clever die Weichen für die Zukunft der Kinder  stellen. Die Beiträge bleiben erheblich niedriger, da sich diese am Eintrittsalter orientieren. 
Dazu erhält man noch heute Top-Bedingungen in der BU, die sich in den nächsten Jahren am Markt wieder gegenüber heute verschlechtern werden.

Als Lösung bieten wir seit kurzem mit einem bekannten Versicherer, ein BU Spezialkonzept an, dass sich von anderen Anbietern am Markt erheblich abhebt mit folgenden Top-Vorteilen:


Top Bedingungen

z.B. 2x Erhöhung ohne Anlass, volle BU Rente ab 1 ADL, Infektionsklausel für alle, und vieles mehr.

Top Prämien

Schüler ab dem 10. Lebensjahr erhalten bereits durchgängigen Versicherungsschutz.

Einsteigertarif

Mit 40 % Rabatt in den ersten 5 Jahren und nur einer Erhöhung im 6. Jahr

Vereinfachte Gesundheitsfragen

z.B. Abfragezeiträume 12 Monate, 3 Jahre und 5 Jahre




Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler

Montag, 5. Januar 2015

Für wen ist die Pflege-Bahr Versicherung empfehlenswert?

Im Pflegefall entsteht für den Betroffenen und die Angehörigen oft eine erhebliche finanzielle Belastung, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundversorgung bietet. Seit dem 01.01.2013 gibt es die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung, umgangssprachlich auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet. Nach dem Vorbild der Riesterrente soll nun auch im Bereich der Pflege die eigenverantwortliche private Vorsorge durch finanzielle Anreize vorangetrieben werden.


Die wichtigsten gesetzlichen Fördervoraussetzungen:
  • Annahmezwang für den Versicherer, somit keine Gesundheitsprüfungen, keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse
  • Pflegebahr-Tarif muss als Pflegetage oder -monatsgeldversicherung angeboten werden, Versicherungsleistungen müssen Geldleistungen sein
  • in allen Pflegestufen von 0 bis III müssen Leistungen vorgesehen sein
  • das Pflegemonatsgeld in Pflegestufe III beträgt mindestens 600,- EUR
  • Versicherer muss sich im Leistungsfall an die Feststellungen der Pflegekasse halten
  • Wartezeit ist auf maximal 5 Jahre begrenzt
  • der monatliche Eigenbeitrag des Versicherungsnehmers liegt bei mindestens 10,- EUR
  • für Hilfebedürftige besteht die Möglichkeit der Kündigung oder Ruhestellung des Vertrages
Folgende Mindestleistungen wurden in die Musterbedingungen des PKV Verbandes aufgenommen:

  • Pflegestufe I : 20%
  • Pflegestufe II : 30% des in Pflegestufe III vereinbarten Pflegemonatsgeldes.
  • Unser Tipp: Pflegestufe 0 : 10%

Hier gibt es bei den Anbietern erhebliche Leistungsunterschiede, manche Versicherer leisten beispielsweise in Pflegestufe II bis zu 70%.
Die Beiträge und Leistungen sind bereits durch den Versicherer pro Eintrittsalter festgelegt. Bei jüngeren Eintrittsalter sind daher zum Mindestbeitrag von 10,- EUR monatlich deutlich höhere Monatspflegegelder möglich, während bei einem Eintrittsalter ab ca. 40 Jahre nur noch 600,- EUR (Pflegestufe III) monatlich abgesichert werden können. Wenn man bedenkt, dass die durchschnittlichen Kosten in Pflegestufe III in der vollstationären Pflege bei 3.300,- EUR monatlich liegen, ist diese Absicherung wohl kaum als ausreichend zu betrachten. Hinzu kommt die lange Wartezeit von 5 Jahren, bis die ersten Leistungen fließen können.
Wir prüfen für Sie, ob der Abschluss eines ungeförderten Tarifs oder eines Kombinationproduktes (PflegeBahr-Tarif kombiniert mit ungefördertem Aufbautarif) sinnvoller ist, da diese Tarife viel flexibler an ihre Bedürfnisse angepasst werden können und ein besseres Preis- Leistungsverhältnis bieten.
Quelle: blaudirekt Tanja Goldmann, eigene Recherchen

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Samstag, 22. November 2014

Kinder haften für ihre Eltern.

Haben sie gewusst, welche Ansprüche an sie gestellt werden können, wenn das Geld aus dem eigenen Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht?

Um sich selbst, das Vermögen der Eltern bzw. Familie,  Erbe zu schützen, deshalb spreche ich auch von einem Vermögensschutzbrief, ist es wirklich notwendig und sinnvoll, so früh als möglich mit einem Vorsorgeprodukt (Private Pflege) vorzusorgen. Die dafür zu leistenden Beiträge, stehen überwiegend in keinem Verhältnis,  zu dem damit abgesicherten Familienvermögen (Kapital, Immobilien, andere Werte, etc.).

Je nach Tarif, bildet sich auch ein Rückkaufswert, der je nach Grund bei später notwendiger Auflösung oder Tod, als  Kapitalleistung ausgezahlt wird.

Gerne berate ich sie zu den am Markt befindlichen Lösungen, deren Unterschiede und den für sie passenden Tarif.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Montag, 17. November 2014

Themen TV-Tipp jetzt ARD hart aber fair: Thema Pflege

Hier ein später Tipp, niemand von uns ist vor dem Thema Pflegefall geschützt oder nicht betroffen.  Sei es für einen selbst, betroffen als Kind weil die Eltern ein Pflegefall werden.

Grundsätzlich bedeutet Pflegevorsorge, eine Absicherung des eigenen kleinen oder großen Vermögens. Das ist die über die Jahre angesparte Altersvorsorge im Ruhestand. Mit einer eigenen privaten Pflegevorsorge, schützen sie sich und ihre finanziellen Möglichkeiten im Ruhestand ab. So wie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung den Lebensstandard bis zum Rentenbeginn absichert, folgt dann am besten eine clevere Strategie / Lösung, für den Übergang nach dem Erwerbsleben im Ruhestand.
Zum Thema und die Folgen einer individuellen Pflege in der Familie, jetzt einschalten oder später in der ARD-Mediathek in Ruhe anschauen.
http://www.ardmediathek.de/tv/Hart-aber-fair/Sendung?documentId=561146&bcastId=561146

Gerne biete ich ihnen eine kurze individuelle Beratung und Information zum Thema Pflegevorsorge. Als unabhängiger Berater kann ich auf alle am Markt befindlichen Lösungen zurückgreifen und aufgrund meiner langjährigen Erfahrung die richtige Strategie anbieten.


Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Dienstag, 26. August 2014

Haben Sie schon Alles geregelt?

Nein? Dann wird's aber Zeit!

Viele Menschen haben für den Fall der Fälle bisher noch nichts geregelt. Schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder gar der Tod stellen die Lieben dann vor große Herausforderungen.
Haben Sie bereits ein Testament, eine Vorsorgevollmacht erteilt oder an eine Patientenverfügung gedacht? Wer zahlt die mit einer Pflegebedūrftigkeit entstehenden Kosten?

Sehr gerne stelle ich Ihnen Vorlagen und Muster bereit und berate Sie zum Thema Pflegevorsorge.



Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Beratung stehe ich ihnen telefonisch zur Verfügung unter Tel. 040-22 611 654 // youatnet@gmail.com // Kontaktformular rechts oben.