Oft reicht der Schutz gegen die Gefahr "Brand" nicht aus. Was ist z. B. wenn die Kerze auf dem Adventskranz in beaufsichtigt zurückgelassen wird?
Niemand soll auf seinen Adventskranz oder Weihnachtsbaum verzichten, man sollte jedoch für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.
Stichwort: grobe Fahrlässigkeit
In unseren Tarifempfehlungen und über unsere Deckungskonzepte der ASC, beinhalten diese die mitversicherte grobe Fahrlässigkeit.
Beispiel: Prämie bei 100qm (65.000 Euro Versicherungssumme)
Basler Bierdeckeltarif :-) 51,34 Euro
Ammerländer Exklusiv. 63,42 Euro
NV Premium. 90,60 Euro
Die grobe Fahrlässigkeit ist auch in anderen Beispielen nicht außer Acht zu lassen:
- Verlassen eines Zimmers / Hauses bei brennender Kerze
- die Waschmaschine wird angeschaltet, während man einkaufen geht
- das Fenster bleibt gekippt, ohne das jemand zu Hause ist
Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen