Empfohlener Beitrag

Nächster Bums - Osram macht dicht: Werk in Schwabmünchen schließt! 270 Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz!

  Nächster Bums - Osram macht dicht: Werk in Schwabmünchen schließt! 270 Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz! Asien erneut das Problem...

Freitag, 24.10.2025 12:00 Uhr

DAX 24.240 +0,1% ESt50 5.675 +0,1% MSCI World 4.371 +0,6% Top 10 Crypto 14,88 -2,1% Nas 23.205 +1,2% Bitcoin 96.151 +0,7% Euro 1,1625 +0,0% Öl 65,69 -0,4% Gold 4.112 %

Freitag, 17.10.2025 18:00 Uhr

DAX 23.831 -1,8% Est50 5.607 -0,8% MSCI World 4.296 +0,1% Top 10 Crypto 14,86 -0,5% Nas 22.680 +0,5% Bitcoin 92.126 -0,3% Euro 1,1657 ±0,0% Öl 61,37 +0,6% Gold 4.250 -1,8%

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance.

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance.
Quelle: google.com/finance

Edelmetalle.

Edelmetalle.
Quelle:: finanzen.net

DAX Aktienkurse Top Flop

DAX Aktienkurse Top Flop
DAX Aktienkurse Top Flop

Dow Jones Aktienkurse Top Flop

Dow Jones Aktienkurse Top Flop
Dow Jones Aktienkurse Top Flop

Montag, 5. Januar 2015

Für wen ist die Pflege-Bahr Versicherung empfehlenswert?

Im Pflegefall entsteht für den Betroffenen und die Angehörigen oft eine erhebliche finanzielle Belastung, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundversorgung bietet. Seit dem 01.01.2013 gibt es die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung, umgangssprachlich auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet. Nach dem Vorbild der Riesterrente soll nun auch im Bereich der Pflege die eigenverantwortliche private Vorsorge durch finanzielle Anreize vorangetrieben werden.


Die wichtigsten gesetzlichen Fördervoraussetzungen:
  • Annahmezwang für den Versicherer, somit keine Gesundheitsprüfungen, keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse
  • Pflegebahr-Tarif muss als Pflegetage oder -monatsgeldversicherung angeboten werden, Versicherungsleistungen müssen Geldleistungen sein
  • in allen Pflegestufen von 0 bis III müssen Leistungen vorgesehen sein
  • das Pflegemonatsgeld in Pflegestufe III beträgt mindestens 600,- EUR
  • Versicherer muss sich im Leistungsfall an die Feststellungen der Pflegekasse halten
  • Wartezeit ist auf maximal 5 Jahre begrenzt
  • der monatliche Eigenbeitrag des Versicherungsnehmers liegt bei mindestens 10,- EUR
  • für Hilfebedürftige besteht die Möglichkeit der Kündigung oder Ruhestellung des Vertrages
Folgende Mindestleistungen wurden in die Musterbedingungen des PKV Verbandes aufgenommen:

  • Pflegestufe I : 20%
  • Pflegestufe II : 30% des in Pflegestufe III vereinbarten Pflegemonatsgeldes.
  • Unser Tipp: Pflegestufe 0 : 10%

Hier gibt es bei den Anbietern erhebliche Leistungsunterschiede, manche Versicherer leisten beispielsweise in Pflegestufe II bis zu 70%.
Die Beiträge und Leistungen sind bereits durch den Versicherer pro Eintrittsalter festgelegt. Bei jüngeren Eintrittsalter sind daher zum Mindestbeitrag von 10,- EUR monatlich deutlich höhere Monatspflegegelder möglich, während bei einem Eintrittsalter ab ca. 40 Jahre nur noch 600,- EUR (Pflegestufe III) monatlich abgesichert werden können. Wenn man bedenkt, dass die durchschnittlichen Kosten in Pflegestufe III in der vollstationären Pflege bei 3.300,- EUR monatlich liegen, ist diese Absicherung wohl kaum als ausreichend zu betrachten. Hinzu kommt die lange Wartezeit von 5 Jahren, bis die ersten Leistungen fließen können.
Wir prüfen für Sie, ob der Abschluss eines ungeförderten Tarifs oder eines Kombinationproduktes (PflegeBahr-Tarif kombiniert mit ungefördertem Aufbautarif) sinnvoller ist, da diese Tarife viel flexibler an ihre Bedürfnisse angepasst werden können und ein besseres Preis- Leistungsverhältnis bieten.
Quelle: blaudirekt Tanja Goldmann, eigene Recherchen

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen