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Montag, 8. Oktober 2018
Labels:
Eltern,
Kinder,
Krankenversicherung,
Urteil
Location:
Hamburg, Deutschland
Samstag, 22. November 2014
Kinder haften für ihre Eltern.
Haben sie gewusst, welche Ansprüche an sie gestellt werden können, wenn das Geld aus dem eigenen Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht?
Um sich selbst, das Vermögen der Eltern bzw. Familie, Erbe zu schützen, deshalb spreche ich auch von einem Vermögensschutzbrief, ist es wirklich notwendig und sinnvoll, so früh als möglich mit einem Vorsorgeprodukt (Private Pflege) vorzusorgen. Die dafür zu leistenden Beiträge, stehen überwiegend in keinem Verhältnis, zu dem damit abgesicherten Familienvermögen (Kapital, Immobilien, andere Werte, etc.).
Je nach Tarif, bildet sich auch ein Rückkaufswert, der je nach Grund bei später notwendiger Auflösung oder Tod, als Kapitalleistung ausgezahlt wird.
Um sich selbst, das Vermögen der Eltern bzw. Familie, Erbe zu schützen, deshalb spreche ich auch von einem Vermögensschutzbrief, ist es wirklich notwendig und sinnvoll, so früh als möglich mit einem Vorsorgeprodukt (Private Pflege) vorzusorgen. Die dafür zu leistenden Beiträge, stehen überwiegend in keinem Verhältnis, zu dem damit abgesicherten Familienvermögen (Kapital, Immobilien, andere Werte, etc.).
Je nach Tarif, bildet sich auch ein Rückkaufswert, der je nach Grund bei später notwendiger Auflösung oder Tod, als Kapitalleistung ausgezahlt wird.
Gerne berate ich sie zu den am Markt befindlichen Lösungen, deren Unterschiede und den für sie passenden Tarif.
Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040-22 611 654 // foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.
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