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BREAKING: Gold reaches new all-time high of $3,600.

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Indizes Märkte International 1-Jahres Performance.

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Quelle: google.com/finance

Edelmetalle.

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Quelle:: finanzen.net

DAX Aktienkurse Top Flop

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Dienstag, 22. März 2016

#Wichtig - Neue Richtlinie Auswirkungen auf einen Finanzierungswunsch

Heute wurde in den Medien bekannt, dass immer mehr Banken und Finanzinstitute aufgrund der neuen EU-Richtlinie im Bankenbereich, eine Aufnahme einer Finanzierung erheblich erschweren werden. Auch wenn zunächst nur der Finanzsektorschutz im Vordergrund stand, bspw. Kunden sollen besser beraten werden, wirkt sich das ab sofort aber nachteilig für viele Neukunden aus oder diejenigen die eine Folgefinanzierung wünschen. 

Die Kreditinstitute schauen von nun an noch mehr an wen sie Geld verleihen. Da werden nun auch noch mehr Fragen gestellt, nach besonderen Hobbys, ob Kinder gewünscht sind, es wird versucht einzuschätzen inwieweit ein Verlust der beruflichen Tätigkeit besteht und vieles mehr. Dazu sind die Banken auch selbst angehalten, noch mehr ein etwaiges Ausfallrisiko einzuschätzen.

Dabei ist von Vorteil gegenüber der Bank in einem soliden Sicherheitsstatus zu stehen, bspw. ist das Einkommen mit einer privaten 
Berufsunfähigkeitsversicherung, zur Sicherstellung der Ratenzahlung über die gesamte Laufzeit sicherzustellen. Bisher hat die Bank lediglich eine Betrachtung der Kreditlaufzeit berücksichtigt, mit dem neuen Scoring und Einschätzungsverfahren geht dies bis zum Tilgungsende.
Aus diesem Grund möchten wir Sie jetzt schon frühzeitig darauf einstellen, bei einem noch bestehenden Finanzierungswunsch, hier clever und vorsorglich vorzugehen. Wir beraten Sie gerne fachlich und zu Ihrer finanziellen Sicherheit.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Freitag, 18. März 2016

Reiterunfall

21-jährige Reiterin stürzt 20 Meter in die Tiefe


Eine Unfallversicherung ist rausgeschmissenes Geld? Unsere Ridersafe überflüssig?


Ein Reitunfall in Stetten im Remstal hat das Gegenteil gezeigt:


„Eine Reiterin ist am späten Abend des 24. Juli 2013 noch ausgeritten als das Pferd scheute und sie abwarf. Die Reiterin stürzte daraufhin einen 20 Meter tiefen Abhang hinunter und musste von der Feuerwehr geborgen werden. Das Pferd war währenddessen davon galoppiert und musste von der Polizei und Feuerwehr eingefangen werden. Der Einsatz beschäftigte insgesamt 22 Mann und verursachte Kosten von mehreren Tausend Euro. Die Reiterin ist derzeit noch in ärztlicher Behandlung. Ob Folgeschäden zurückbleiben ist bisher noch offen.“

Waiblinger Kreiszeitung

...traurige aber wahre Argumente für eine exklusive Reiter-Invaliditätsversicherung, genannt Ridersafe-Police mit folgenden umfangreichen Leistungen...


Die Highlights:


  • Vollzeitschutz
  • drei umfangreiche Absicherungsvarianten: BASIC – KOMFORT – PREMIUM
  • doppelte Todesfallleistung bei Tod durch einen Reitunfall
  • Absicherung der reitspezifischen Ausrüstung durch SportAktiv Rider bis zu 500 €
  • beitragsfreies Gipsgeld 150 €
  • Übernahme der Kosten für Einsatzkräfte zum Einfangen des Pferdes nach einem beistungspflichtigen Unfall bis zu 2.500 €
  • Beitragsfreie Absicherung bei einer privaten Reitbeteiligung
  • Diebstahl des Pferdepasses bzw. Eigentumsurkunde bis zu 120 €
  • Kosten für kosmetische Operationen bis zu 20.000 € beitragsfrei

  • attraktive Beiträge
  • exklusive Deckungsnoten mit deutlich erweiterten Versicherungsschutz als bei "normalen" Unfallprodukten vom Versicherungsvertreter/von der Stange die sie angeboten bekommen
  • optional: Knochenbruchklausel – Leistung bei Frakturen

..und alles ohne Gesundheitsprüfung!



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Donnerstag, 17. März 2016

#Tipp Wochenendhaus-Police Wohngebäude + Hausrat in einem Paket #Deckungskonzept

Der Winter neigt sich seinem Ende zu, Wochenendhäuser und Gartenlauben werden jetzt wieder „fit“ für die kommende Saison gemacht. Da liegt es nahe, auch den Versicherungsschutz zu überprüfen.

Mit der Wochenendhaus-Police bietet Ihnen unser Partner die  ASC (Assekuranz-Service Center aus Bayreuth) ein speziell auf diese Klientel zugeschnittenes, eigenverwaltetes Konzept.



Was kann versichert werden:

  • Gebäude mit Bauartklasse I, II oder III 
  • Max. Gebäudealter 30 Jahre oder Gebäude, die sich in einem neuwertigen oder grundrenovierten Zustand befinden
  • Fest stehende Wohnwagen oder Mobilheime mit zusätzlicher fester Überdachung (ohne Vorzelte und deren Inhalt)
  • Versichert werden können Gebäude mit einer maximalen Größe bis 60 m² und einem Gesamtwert von bis zu 40.000 €

Versicherte Gefahren:

In der Wohngebäudeversicherung sind die Gefahren Feuer / Leitungswasser / Sturm und Hagel abgedeckt. In der Hausratversicherung darüber hinaus Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Mittwoch, 16. März 2016

#Finanztipp BU-Vorsorge für junge Leute und Schüler ab 10 Jahre clever

Jetzt neu und von uns für sehr gut befunden -Continentale PremiumBU Start Schüler

Starker Schutz, günstige Beiträge, kurzer Antrag (Vorteil gegenüber Mitbewerbern)

Für künftige Tierärzte, Piloten und Rock-Stars: Mit der Continentale PremiumBU Start Schüler können Eltern früh einen Grundstein für die Vorsorge ihrer Kinder legen – egal, was der Nachwuchs später tatsächlich wird. Als einer der wenigen Anbieter schützt die Continentale Lebensversicherung damit bereits Schüler ab zehn Jahren umfassend und zukunftsorientiert vor den finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit (BU). Denn bei der BU-Vorsorge gilt: Je früher sie abgeschlossen wird, desto besser und günstiger.



Quelle: Bildnachweis www.continentale.de



Ein kurzer Antrag, eine stark vereinfachte Gesundheitsprüfung und ein sehr günstiger Start-Beitrag erleichtern die Auswahl für diesen Tarif und Anbieter. Dank vielfältiger Nachversicherungs-Optionen und Upgrade-Möglichkeiten – wie zum Beispiel dem neuen Karriere-Paket – können die Kinder später smart die versicherte BU-Rente (Einkommensschutz) bequem anpassen. Unangenehme Überraschungen gibt es nicht: Denn bei allen Veränderungen wie Nachversicherungen gelten immer die ursprünglichen Tarifbestimmungen und Rechnungsgrundlagen.

Unser Tipp für Eltern: Überlegen Sie clever, wie sie monatlich für ihren Nachwuchs die Weichen stellen. Neben einem sachwertorientierten Sparplan, gehört auch jetzt schon die Sicherung günstiger Beiträge dazu und damit auch ein Schutz der Familie vor finanziellen Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls (Ursache ist nicht wichtig, 100% Schutz).
Der Hinweis mit dem Sachwert-Sparplan ist umso wichtiger, da vor der letzten EZB Entscheidung diesen Monat März 2016, ein Sparen auf ein Sparbuch, Bausparvertrag oder andere Geldwerte Ansparformen keine Wertzuwachs mehr bringt und auch andere Gefahren der geldwerten Vernichtung mit sich bringt. 


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Freitag, 11. März 2016

#Kreditnews ING Diba Konditionserhöhungen

Am Dienstag, den 8. März 2016 erhöhte die ING-DiBa ihre Konditionen über alle Sollzinsbindungen hinweg um 0,15 Prozentpunkte. Auch bei Zwischenfinanzierungen nimmt die ING DiBa eine Konditionserhöhung um 0,15 Prozentpunkte vor.

Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung einer Immobilien-Finanzierung behilflich. Wir haben die Auswahl an über 40 Finanzierungsbanken. Ihr Nutzen: Konzept schlägt Zins! Neugierig?



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Donnerstag, 10. März 2016

#Eilmeldung Drastischer Schritt - EZB senkt Leitzins auf Null Prozent

Soeben wurde bekannt, dass die EZB um 14.30 Uhr in einer Pressekonferenz die Absenkung des Leitzins auf Null Prozent bekannt gibt. Damit wagt die Europäische Zentralbank einen Tabubruch.
Über die Auswirkungen auf die persönlichen Finanzen, werden wir umgehend unsere Mandanten informieren.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Dienstag, 8. März 2016

#Interessant Online Shopping und Mehr in die private Rente "plusrente"

Spannendes Produkt der Tarif plusrente vom Versicherer "die Bayerische" 

Verdienen Sie bei jedem Einkauf Geld für Ihre Rente oder die Ausbildungsvorsorge Ihres Kindes. 
Für jeden Einkauf, den Sie über plusrente.de oder mit der pluskarte tätigen, erhalten sie einen Teil des Kaufpreises auf ihre Vorsorge (ihren Vertrag) oder für die Ausbildung der Kinder gutgeschrieben.

Mit über 1.000 Onlineshops und rund 35 Mio. Akzeptanzstellen weltweit bietet die plusrente so die maximale Shoppingauswahl. Die neue Altersvorsorge mit Mehrwert.

Bekannte Shops gehören dazu wie: Otto, Galeria, ebay, Saturn, zalando, uvm.

  • VISA-Karte ohne Jahresgebühr
  • Weltweit ca. 35 Mio. Akzeptanzstellen
  • 0,5% Cashback auf alle Kreditkartenzahlungen
  • Kein Girokontowechsel nötig
  • Jederzeit änderbare Rückzahlung
  • Einfach und schnell bezahlen mit Visa payWave
Produkt ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit Investmenfonds, mit mehreren Gestaltungsmöglichkeiten (Sicherheit, Kostenstruktur). Es gibt eine Vielzahl an attraktiven Fonds mit verschiedenen Anlageschwerpunkten, sowie unterschiedlicher Risikoeinstufungen.

Zum Ablauftermin der Rentenversicherung steht Ihnen das angesammelte Fondsvermögen zur Verfügung.

Beispiel:
Ein 30-jähriger Kunde, der gezielt über die plusrente shoppt, sammelt so ein Guthaben in Höhe von 72.700 Euro an. Seine eigenen Einzahlungen hierfür betragen lediglich 22.200 Euro.*

*Monatsbeitrag 50 Euro, angenommene Wertentwicklung der Fondsanlage 6%, Endalter 67 Jahre, zusätzlicher Cashback jährlich 150 Euro bei einem Nettoeinkaufswert von 2.885 Euro jährlich und einem durchschnittlichen Cashback von 5,2%. Die Höhe des Cashback hängt vom jeweiligen Anbieter ab.

Auf jeden Fall je nach Kundensituation, eine interessante Möglichkeit seine Altersvorsorge mit einem cleveren Modell beizumischen.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Freitag, 4. März 2016

Urlaub buchen - Reiseschutz nicht vergessen

Viele buchen schon jetzt den Sommerurlaub. Von 40 Mio. deutschen Reisenden haben lediglich ca. 5 % eine Jahresreiseversicherung. Unser Partner die ERV ist seit über 100 Jahren als leistungsstarker Reiseversicherer bekannt. Neben der finanziellen Absicherung werden umfangreiche Assistance-Leistungen vor Ort angeboten.

Alleine in 2014 hat die ERV in 1.754 Notfällen die Koordination von Hilfsmaßnahmen übernommen und schnelle Hilfe geleistet.

Wer im Ausland plötzlich krank wird oder von einem Unfall getroffen wird, sieht sich einem unkalkulierbaren Kostenrisiko ausgesetzt. Ein Krankenrücktransport aus der Dominikanischen Republik kostet z.B. rund 40.000 €.

Informieren Sie sich jetzt über einen Jahres-Reiseschutz. Denken Sie daran, dass Versicherungsschutz nicht nur für den Jahresurlaub benötigt wird, sondern auch Kurz-Urlaube und Wochenendfahrten zum Skifahren oder für Städtereisen mitversichert gelten.

Bereits ab einem Jahresbeitrag von 49 € können Sie einen RundumSorglos-Jahresschutz* mit folgendem Versicherungsschutz erhalten:

  • Stornokosten-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reisekranken-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung

*1 Erwachsene Einzelperson bis 64 Jahre, Variante XS




Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Freitag, 12. Februar 2016

Mopedsaison eröffnet und Sondernachlass LKW

Heute haben wir direkt zwei tolle Neuigkeiten für Sie.

Am 01.03.2016 beginnt die neue Mopedsaison.



Auch in diesem Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit direkt über uns online ihr Mopedschild zu bestellen. Der Versand erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Antragseingang durch unseren Produktpartner die BGV Versicherungen. 

Hier gehts zur schnellen Online-Beantragung. 


Und ab sofort erhalten unsere Gewerbekunden über den Vergleichsrechner LKW-Rechner bei der KRAVAG einen zusätzlichen Nachlass von 5 Prozent in der Haftpflicht und 10 Prozent in der Kasko. Diese Nachlässe sind bereits im LKW-Vergleichsrechner eingearbeitet - es sind also keine weiteren Eingaben erforderlich. 
Gerne sind wir auch hier bei der Beantragung persönlich behilflich - rufen Sie uns einfach an.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Freitag, 5. Februar 2016

Sorgerechtsverfügung - zum Schutz ihrer Kinder

Es gibt nichts Schöneres im Leben, als die eigenen Kinder aufwachsen zu sehen. Aber wer übernimmt eigentlich das Sorgerecht für den eigenen Nachwuchs, wenn man dies zum Beispiel aufgrund eines plötzlichen Unfalls selbst nicht mehr ausüben kann? 
Leider ist diese Situation keine Seltenheit. Zur Trauer der Kinder kommt dann zusätzlich noch die Ungewissheit, wer das Sorgerecht zukünftig übernimmt. 
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden in etwa 1000 Kinder und Jugendliche jährlich zu Vollwaisen. Die weit verbreitete Annahme, dass nahe Verwandte oder Taufpaten automatisch das Sorgerecht erhalten, ist falsch! 
Wenn Eltern nicht im Voraus zum Beispiel mit einer Sorgerechtsverfügung geregelt haben, wer nach dem Tod ihren Nachwuchs vertritt, bestimmt das Gericht in Abstimmung mit dem Jugendamt einen geeigneten Sorgeberechtigten. Dies kann im schlimmsten Fall sogar ein fremder Mensch oder eine Ihnen unliebsame Person sein. Sicherlich eine beunruhigende Vorstellung und für die Kinder eine sehr emotional belastende Situation. Daher ist es gut zu wissen, wenn Ihre Kinder im Fall der Fälle in gute Hände kommen und das Sorgerecht von einer Person ausgeübt wird, der Sie vertrauen. Genau dies stellen Sie mit einer Sorgerechtsverfügung sicher.
Mit einer Sorgerechtsverfügung regeln Sie schnell und unkompliziert folgende Fragen:

  • Wer soll das Sorgerecht im Ernstfall übernehmen?
  • Wer kommt als Ersatzperson in Frage, wenn der ursprünglich vorgesehene Sorgeberechtigter ausfällt?
  • Wer kommt nicht als Sorgeberechtigter in Frage?
  • Wer verwaltet das geerbte Vermögen?
  • Sollen Vermögenssorge und Sorgerecht an eine Person übergehen oder an zwei Personen aufgeteilt werden?
Vermeiden Sie Formulierungsfehler mit der kostenfreien und juristisch geprüften Sorgerechtsverfügung mit Ausfüllhilfe, Diese und andere Vorsorgedokumente erhalten unsere Mandanten inklusive der aktiven Mandantenbetreuung im Grundmodell der Komfort-Betreuung, für nur 65 Euro jährlich. 

Auch bei einer bestehenden Sorgerechtsverfügung entscheidet das Familiengericht über die Eignung der benannten Person als Sorgeberechtigter. Sofern die Sorgerechtsverfügung richtig und handschriftlich verfasst sowie unterschrieben ist, entspricht das Gericht im Normalfall den Wünschen. Wie beim Testament und anderen wichtigen Regelungen müssen auch bei einer Sorgerechtsverfügung unbedingt die formalen Vorgaben beachtet werden. Nur dann ist sie rechtsgültig. Mit den von uns zur Verfügung gestellten Vorsorgedokumente, sind Sie auf der sicheren Seite, da diese durch einen versierten Rechtsanwalt regelmäßig überprüft werden.




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Dienstag, 2. Februar 2016

#Experten-Tipp Finanzierung Konstantmodell 34 Jahre feste Rate!

Experten-Tipp: Clever beraten

Die immer mal wieder vernehmbare Meinung "das Bausparen" nicht effektiv sei, ist natürlich wie jede "pauschale" Beurteilung über eine große umfangreiche Sparte nicht richtig. 
Dafür sind die vielen Tarifvarianten am Markt für den Laien, viel zu unübersichtlich und bieten mehr spannenden lohnenswerten Gestaltungsspielraum als mancher zunächst vermutet. 

So bietet derzeit eine Bausparkasse einen Tarif an, der eine folgende Finanzierungsstrategie ermöglicht:
  • Finanzierung bis zu 100% des Beleihungswertes
    Dies entspricht ca. 90% des angemessenen Verkehrswertes
  • Die Konditionen sind gut und in unserem Beispiel zahlt der Kunde 34 Jahre lang die gleiche Rate bei einem Gesamteffektivzinssatz von 2,78% p.a. 
  • Niedrige und garantiert feste Zinsen für den gesamten Finanzierungszeitraum schützen Sie vor bösen Überraschungen und Zinserhöhungen.
Erklärung: Bei einem Annuitätendarlehen wird üblicherweise nach 10-20 Jahren ein neues Folgedarlehen notwendig. Und das dann die Darlehenszinsen in den nächsten 10-20 Jahren wahrscheinlich höher als 3% sein werden, davon muss man fast ausgehen. 

Aus diesem Grund, ist so eine Strategie neben der Sicherung der niedrigen Darlehenszinsen über eine gesamte Laufzeit (zum Beispiel), ein geldwerter Vorteil bei dem eine ordentliche Einsparung und Planungssicherheit stattfindet.




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Freitag, 29. Januar 2016

Wichtig! SEB ImmoInvest Ausschüttung und Tilgung heute am 29.01.2016

Sehr interessant und wichtig für alle Fondsinhaber des SEB ImmoInvest. Der sehr gute offene Immobilienfonds SEB ImmoInvest, der in der Wirtschaftskrise durch institutionelle Anleger durch schlagartige Rückzahlungsaufforderungen in die Knie gezwungen wurde, so wie die gesamte Klasse der damaligen offenen Immobilienfonds, schüttet heute zum 9. Mal an die Fondsinhaber Kapital aus. Ganz genau sind es 3 Euro je Anteil. Näheres in dem Artikel von ProContra http://www.procontra-online.de/artikel/date/2016/01/seb-immoinvest-ausschuettung-und-tilgung .


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Mittwoch, 27. Januar 2016

Vorsicht Löschung Ihres Freistellungsauftrages zum 01.01.2016

Ab dem 01.01.2016 verlieren alle Freistellungsaufträge ohne Angabe der Steueridentifikationsnummer (TIN) ihre Gültigkeit. Falls Sie schon von Ihrer Bank, Kreditinstitut, Genossenschaft angeschrieben wurden aber noch nicht reagiert haben, sollten Sie dies unbedingt nachholen und erledigen. Andernfalls wird jeder Cent Zinsertrag entsprechend versteuert!

Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen bitte nicht vergessen auch die TIN Ihres Ehegatten/Lebenspartners einzureichen. Selbstverständlich können Sie auch im Laufe des Jahres 2016 einen neuen Freistellungsauftrag einreichen, dieser gilt dann rückwirkend bei dem jeweiligen Instititut zum 01.01.2016. Mein Tipp: Erledigen Sie dies lieber demnächst, damit ist es dann erledigt. Viele Bundesbürger werden sicherlich aufgrund Nichtinformation so zum Jahresende damit unverhofft zu einem Geldsegen für den Vater Staat sorgen.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Dienstag, 26. Januar 2016

Neuerungen zum 01.01.2016 aus der Lebens- und Krankenversicherung

Zum 01.01.2016 treten sowohl in der Lebens- als auch in der Krankenversicherung neue Änderungen in Kraft, über die wir Sie gerne informieren möchten.
  1. Rürup-Rente
Ab 01. Januar 2016 erhöhen sich die Sonderausgaben, die in der Steuererklärung als Beiträge in die Rürup-Rente vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.
Diese erhöhen sich auf zukünftig 82 % statt der in 2015 möglichen 80 %.
Ebenfalls ändert sich der mögliche Höchstbetrag. Dieser wird von bislang 22.172 EUR für Alleinstehende und 44.3744 EUR für Verheiratete auf 22.766 EUR bzw. 45.532 EUR angehoben.
Personen, die in 2016 in Rente gehen, müssen zukünftig 72 % statt der in 2015 geltenden 70 % versteuern. Dieser Besteuerungssatz ist einmalig bezogen auf das Renteneintrittsalter festgelegt und wird in den Folgejahren für die Personen, die bereits Rente beziehen, nicht weiter erhöht.
  1. Betriebliche Altersversorgung
Gerne möchten wir Sie auch über die wichtigen Kennzahlen der betrieblichen Altersversorgung informieren, die ab 01.01.2016 Gültigkeit haben.
    1. Steuerfreie Höchstbeiträge für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG)4 % der Rentenversicherung-Beitragsbessungsgrenze (West) 74.400 € sind 2.976 € p. a. = 248 € monatlich, zuzüglich 1.800 €* p. a.
      *für Neuzusagen ab 2005 und sofern keine Nutzung §40b EStG
    2. Mindestentgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG)1/160 der Bezugsgröße sind 217,88 p. a. = 18,16 € monatlich
    3. Höchstgrenze des Übertagungswerts (§ 4 Abs. 3 BetrAVG)RV-BBG (West) in Höhe von 74.400 €
    4. Abfindungsgrenzen (§ 3 Abs. 2 BetrAVG)Für Renten 1% der Bezugsgröße sind 29,05 € monatlich (West) und 25,20 € monatlich (Ost)
      Für Kapital 12/10 der Bezugsgröße sind 3.486 € (West) und 3.024 € (Ost)
  1. Krankenversicherung
In der Krankenversicherung ändern sich zum 01.01.2016 nachfolgende Werte:
    1. JAEG (Allgemeine Jahresarbeitsentgelt-Grenze):Die neue Versicherungspflichtgrenze beträgt 56.250 EUR
    2. BBMG (Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung):Im kommenden Jahr beläuft sich das als Bemessungsgrenze festgelegte Arbeitsentgelt auf 50.850 EUR
Hieraus ergeben sich für sie interessante Gestaltungsspielräume, was die eigenen Aufwendungen für eine passende Ruhestandsplanung angeht, Genau dafür erhalten Sie eine persönliche Beratung, auf Ihre Vorstellungen hin angepasst, verbunden mit unseren cleveren Lösungsvorschlägen.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Freitag, 22. Januar 2016

Unsere Vorsorgedokumente

You@Net® Financial Services: Vorsorgedokumente: Was passiert eigentlich, wenn sie durch Unfall oder Krankheit plötzlich nicht mehr in der Lage sind, alltägliche Angelegenheiten selbst zu o...

SEPA-Information ab 1.2.2016 nur noch gültig.

Bislang hatten Bankkunden die Wahl. Sie konnten bei Überweisungen immer noch Bankleitzahl und Kontonummer benutzen. Ab 01.02.2016 ist dies nicht mehr möglich. Nach diesem Zeitpunkt wird von den Banken nur noch die sogenannte IBAN (International Bank Account Number) akzeptiert.

Tipp: Auf ihrer Bankkarte (EC- oder Kundenkarte) befindet sich ihre IBAN-Nummer unten am Rand oder auf der Rückseite eingeprägt. So hat man die entsprechende Nummer immer zur Hand, wenn man nach den Bankdaten gefragt wird oder diese benötigt.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Donnerstag, 14. Januar 2016

Ende des Widerrufs von Darlehensverträgen zum 21.06.2016

Ende des Widerrufs von Darlehensverträgen

Hintergrund: Der Gesetzgeber wird das Widerrufsrecht für Altfälle zum 21.06.2016 abschaffen.
Sämtliche Widerrufe, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeübt wurden, haben keine Rechtswirkung mehr.
Eile ist daher geboten, um ihre Ansprüche zu sichern.
Mit einer Partnerkanzlei bieten wir ihnen an, ihre Darlehensverträge auf Fehler "kostenfrei" und unverbindlich zu prüfen. Das bedeutet für sie überhaupt kein Risiko, sondern die Chance auf einen zusätzlichen ihnen zustehenden Geldsegen für die nächsten Jahre. Machen sie von ihrem Recht Gebrauch und informieren sie sich jetzt bei mir. 



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Freitag, 8. Januar 2016

Sie üben einen Risikoberuf aus? Haben eine Vorerkrankung? Die Notfall Rente - Besser weniger als nichts.


Sie üben einen Risikoberuf aus? Haben eine Vorerkrankung?

Sie können Ihre Arbeitskraft dennoch absichern

Wer keinen umfangreichen Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, sollte seine Arbeitskraft dennoch mit Ersatz-Policen absichern. Davon gibt es einige Varianten.

Das Bessere ist bekanntlich des Guten Feind. Wenn das Bessere aber aus welchen Gründen auch immer nicht zu haben ist, bleibt das Gute mehr als erstrebenswert. Zumal die verbleibende Alternative dann nur noch schlecht wäre. So wie bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Die finanzielle Vorsorge für den Fall, dass man gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann, gehört anerkanntermaßen zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Erste Option dabei ist der Berufsunfähigkeitsschutz (BU), der sich auf den konkret ausgeübten Beruf bezieht. Doch in Zeiten zunehmend spezieller Tarifkalkulation wird die BU-Police unerschwinglich für viele, die etwa Vorerkrankungen haben, Risikoberufe ausüben, gefährliche Hobbys nachgehen oder deren Geldbeutel besonders schmal ist.

Doch auch sie sollten unbedingt vorsorgen. Wenn schon nicht für ihren konkreten Beruf, dann zumindest für die Arbeitsfähigkeit generell - mit einer Erwerbsunfähigkeitspolice (EU). Sie zahlt, wenn man gar keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. Und die Absicherungsmöglichkeiten gehen noch sogar noch weiter. 
Denn zur BU und EU gibt es weitere abgespeckte Alternativen mit unterschiedlichem Schutzumfang, etwa Multirisk- oder Grundfähigkeiten-Policen. Stets gilt: Besser weniger absichern als gar nichts.

Wir beraten Sie neutral und erstellen den für Sie passenden Risikoschutz. Erklären Ihnen die Unterschiede der am Markt befindlichen Tarife, geben Ihnen die richtige Empfehlung und helfen fachmännisch bei der Hürde der Beantragung des Risikoschutzes. Zudem haben wir die technische Möglichkeit, mittels einer digitalen Voranfrage sofort den für Sie passenden Versicherer zu finden, sollten Sie Vorerkrankungen haben oder Verletzungen erlitten haben.

Auch im Schadenfall, helfen wir Ihnen professionell weiter. Dabei vertreten wir als Versicherungsmakler nur Ihre Interessen, nicht die einer Versicherung (wichtiger Unterschied zu einem Versicherungsvertreter). Vertrauen auch Sie unserer langjährigen Erfahrung.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Mittwoch, 6. Januar 2016

KFW: Das ändert sich 2016 bei Fördermitteln für Sanierung, Neubau, Einbruchschutz

Für Bauherren von neuen Gebäuden bleibt das KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ von Bedeutung. 

Zum 1. April 2016 gibt es aufgrund der neuen Stufe der EnEV einige Änderungen: So wird ein KfW-Effizienzhaus 70 künftig nicht mehr gefördert, da es zum Standard wird. Sollten Sie so ein Haus planen und noch KfW-Förderung erhalten wollen, müssen bis Ende März kommenden Jahres einen Kreditantrag stellen. Es zählt der Antragseingang bei der KfW. 

Weiterhin interessant bleiben das KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Außerdem soll die neue Kategorie KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss geschaffen werden. Der Förderhöchstbetrag verdoppelt sich auf 100.000 Euro. Außerdem sind künftig auch 20-jährige Zinsbindungen möglich (bislang nur zehn Jahre). Das bedeutet erhöhte Zinssicherheit.
Zum 1. Januar 2016 wird auch das Programm „Energieeffizient Sanieren“ 151/152 verändert und weiter aufgestockt. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen Renovierer, die ihre Heizung austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen, noch besser gefördert werden. Wenn zusätzlich zum Einbau einer Lüftungsanlage die Gebäudehülle verbessert wird (Lüftungspaket) oder wenn mit der Heizung auch die Wärmeverteilung erneuert wird (Heizungspaket), gibt es einen attraktiven Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent auf den Förderbetrag pro Wohneinheit (maximal 6.250 Euro beim Höchstbetrag von 50.000 Euro). 

Immobilienbesitzer können den Antrag für die neue Förderung ab 1. April 2016 stellen, mit den Paketmaßnahmen aber schon ab dem 1. Januar beginnen. 


Übrigens: Auf der Kippe stand lange Zeit das Förderprogramm 275 für Solarstromanlagen mit Batteriespeicher. Nach neuesten Informationen soll dieses nun auch im Jahr 2016 in neu ausgerichtet fortgeführt werden. 

Auch das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 159/455) hat die KfW erweitert. Neben barrierereduzierenden Maßnahmen fördert das Kreditinstitut auch speziell Ein- und Umbauten, die ein Gebäude gegen Einbruch schützen, zum Beispiel einbruchhemmende Haustüren oder Alarmsysteme. Anträge für einen Kredit des Programms 159 zum Einbruchsschutz können erst ab dem 1. April 2016 gestellt werden. Derzeit gilt aber schon die Zuschussvariante der KfW (Programm 455).


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Dienstag, 5. Januar 2016

Experten und wir warnen vor einer Zinsfalle - Hohe Tilgung ist wichtig

Die niedrigen Zinsen bescheren Immobilienkäufern und Häuslebauern paradiesische Zustände und verleiten zum Schuldenmachen. Doch Vorsicht mit einer zu niedrigen Tilgung. Rechnen Sie die finanzielle Belastung durch kurze Zinsbindungen und niedrige Tilgung nicht schön. Denn: Je niedriger der Zins, desto länger dauert es bis zur Schuldenfreiheit.
Wer jetzt nur mit dem üblichen einen Prozent tilgt, ist erst in circa 60 Jahren schuldenfrei. Oder anders ausgedrückt: Mit einer 1-prozentigen Standardtilgung sind nach Ablauf einer zehnjährigen Zinsfestschreibung erst circa 10 Prozent der Darlehensschuld zurückbezahlt. Sprich, Ihr Kunde sitzt dann immer noch auf 90 Prozent seiner Schulden.
Ist der Zinssatz für Baufinanzierungen zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung höher als heute, kann das eine erheblich höhere Monatsbelastung bedeuten. Diese Mehrkosten können für viele Kunden dann zu einem echten Problem werden.
Je niedriger der Sollzinssatz, desto länger die Darlehensgesamtlaufzeit.
Wir raten unseren Kunden deshalb zu einer Tilgung von mindestens 2 bis 3 Prozent. Eine hohe Tilgung beschleunigt die Entschuldung und spart dazu noch viele Tausend Euro an Zinskosten. Zudem gibt es bei einigen unserer Produktpartner bei höheren Tilgungen einen zusätzlichen Zinsabschlag.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Montag, 4. Januar 2016

Flexibilität mit der Nummer eins in Sachen Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung (RLV) zählt zu den unabdingbaren Vorsorgeinstrumenten für jeden, der Verantwortung für andere trägt.
Egal ob das Auskommen der Familie oder die Rückzahlung eines hohen Kredits nach dem Ableben der versicherten Person sichergestellt werden soll. Eine RLV verschafft viel beruhigende Gewissheit für sehr geringe Beiträge.

Um im Optimalfall lässt sich der Schutzschirm passgenau den individuellen Bedürfnissen des Kunden anpassen. Nicht umsonst wurde die Dialog Lebensversicherung-AG zum wiederholten Male in der Sparte Risikolebensversicherung zu "Maklers Liebling" gekürt. Die freien Makler honorieren damit ein erstklassiges Gesamtpaket aus Leistungsstärke, Flexibilität, Service und niedriger Prämie.
Auch wir wählen oft nach dem best advice-Prinzip den Tarif RISK-vario der Dialog Leben, da dieser gegenüber Mittbewerbern am Markt einzigartige Gestaltungsspielräume bietet. Ein Riesenvorteil für den Mandanten.

Welches sind die einzigartigen Möglichkeiten?

- konstante Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit bieten alle
- fallend: Versicherungssumme fällt jährlich um einen kostanten Betrag bis auf null Euro am Ende der Laufzeit
- Finanzierung: Bei dieser fallenden Variante passt sich der Summenverlauf einem Annuitätendarlehen an - ideal zur Absicherung einer Baufinanzierung unter Ausschluss einer Unter- oder Überversicherung
- wahlfrei: Der Versicherungsnehmer kann die Versicherungssumme jedes Jahr völlig frei neu festsetzen.
- Zeitrente: Die Begünstigten erhalten bis zum Ende der Laufzeit eine zu Beginn festgelegte "Monatsrente".
- Sparplan: Die Versicherungssumme passt sich jährlich dem Sparziel an.

Daneben kann der Kunde wählen, ob er lieber eine konstante Prämie, einen Einmalbeitrag oder risikoadäquat zahlen möchte. Letztere Variante eignet sich insbesondere für Kunden, die zunächst nur ein geringes Budget haben, der der Beitrag von sehr niedrigen Niveau ausgehend Jahr für Jahr ansteigt.

Überdies beinhaltet der Tarif RISK-vario eine Nachversicherungsgaranie, auf deren Basis sich bei bestimmten Ereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes die Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung um insgesamt bis zu 100.000 Euro erhöhen lässt.

Dies ist nur ein Produktbeispiel am Markt, die es uns als freien Versicherungsmakler ermöglicht, punktgenau qualifiziert eine Top-Lösung unseren Mandanten für dessen Bedürfnisse auszuwählen. 



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de