Donnerstag, 08.10.26 18:00 Uhr

DAX 24.967 -0,6% ESt50 6.161 -0,3% MSCI World 4.946 -0,2% Nas 27.442 -0,4% Bitcoin 73.626 -0,9% Euro 1,1207 +0,1% Öl 104,6 +4,4% Gold 4.135 +0,6%

Freitag, 02.10.2026 18:00 Uhr

DAX 25.231 +1,2% ESt50 6.239 +1,0% MSCI World 4.924 +0,6% Nas 27.191 +1,2% Bitcoin 75.115 +0,0% Euro 1,1253 +0,0% Öl 102,3 -0,1% Gold 4.138 %

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Donnerstag, 14. Dezember 2017

Information zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)

Liebe Mandaten/innen zur Ihrer Information:
Zum 01.01.2018 sind alle Banken gesetzlich verpflichtet, die Steuer-Identifizierungsdaten (Steuer-ID) für jeden Kontoinhaber sowie jeden anderen Verfügungsberechtigten und jeden wirtschaftlich Berechtigten zu erheben und aufzuzeichnen. Aus diesem Grund müssen Sie zukünftig bei jedem Vertragsabschluss bei Ihrer Bank bzw. Finanzdienstleister ihre Steuer-ID angeben. Bei allen Vertragsabschlüssen muss zusätzlich zur Legitimationsprüfung eine Kopie des gültigen Legitimationsdokumentes eingereicht werden.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren  unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 | Tel. 040-22611654 | foerster@youatnet-makler. Online-Beratung via Skype / ZoomCall bundesweit 7 Tage die Woche.

Donnerstag, 21. April 2016

Freistellungsauftrag 2016 – Verfall des Freibetrages ohne Steuer-TIN

Durch die Änderung des § 45d Einkommensteuergesetz (EStG) sind Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ohne gültige Steueridentifikationsnummer ab 01. Januar 2016 ungültig.
Der Freistellungsauftrag kann nur schriftlich mit Originalunterschrift gestellt werden.

Dennoch haben viele Kunden die Steueridentifikationsnummern nicht bei dem betreffenden Kreditinstitut eingereicht. Selbstverständlich können Sie noch im Laufe des Jahres einen neuen Freistellungsauftrag erteilen.

Für unsere Mandanten in der Premium-Betreuung, überwachen wir die optimale Auslastung des persönlichen Freibetrages. Jederzeit abrufbar online in Ihrem digitalen Finanzordner und mit Simplr - ihrer optimalen Finapp für unsere Mandanten.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Mittwoch, 27. Januar 2016

Vorsicht Löschung Ihres Freistellungsauftrages zum 01.01.2016

Ab dem 01.01.2016 verlieren alle Freistellungsaufträge ohne Angabe der Steueridentifikationsnummer (TIN) ihre Gültigkeit. Falls Sie schon von Ihrer Bank, Kreditinstitut, Genossenschaft angeschrieben wurden aber noch nicht reagiert haben, sollten Sie dies unbedingt nachholen und erledigen. Andernfalls wird jeder Cent Zinsertrag entsprechend versteuert!

Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen bitte nicht vergessen auch die TIN Ihres Ehegatten/Lebenspartners einzureichen. Selbstverständlich können Sie auch im Laufe des Jahres 2016 einen neuen Freistellungsauftrag einreichen, dieser gilt dann rückwirkend bei dem jeweiligen Instititut zum 01.01.2016. Mein Tipp: Erledigen Sie dies lieber demnächst, damit ist es dann erledigt. Viele Bundesbürger werden sicherlich aufgrund Nichtinformation so zum Jahresende damit unverhofft zu einem Geldsegen für den Vater Staat sorgen.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de