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Freitag, 02.10.2026 18:00 Uhr

DAX 25.231 +1,2% ESt50 6.239 +1,0% MSCI World 4.924 +0,6% Nas 27.191 +1,2% Bitcoin 75.115 +0,0% Euro 1,1253 +0,0% Öl 102,3 -0,1% Gold 4.138 %

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Freitag, 12. Februar 2016

Mopedsaison eröffnet und Sondernachlass LKW

Heute haben wir direkt zwei tolle Neuigkeiten für Sie.

Am 01.03.2016 beginnt die neue Mopedsaison.



Auch in diesem Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit direkt über uns online ihr Mopedschild zu bestellen. Der Versand erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Antragseingang durch unseren Produktpartner die BGV Versicherungen. 

Hier gehts zur schnellen Online-Beantragung. 


Und ab sofort erhalten unsere Gewerbekunden über den Vergleichsrechner LKW-Rechner bei der KRAVAG einen zusätzlichen Nachlass von 5 Prozent in der Haftpflicht und 10 Prozent in der Kasko. Diese Nachlässe sind bereits im LKW-Vergleichsrechner eingearbeitet - es sind also keine weiteren Eingaben erforderlich. 
Gerne sind wir auch hier bei der Beantragung persönlich behilflich - rufen Sie uns einfach an.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Donnerstag, 15. Januar 2015

Mofa-, Roller- und Mopedversicherung. Auch S-Pedelecs und E-Bikes.

Damit Sie die Freude am Moped fahren nicht teuer zu stehen kommt, schreibt der Gesetzgeber auch für Mopeds, Mofas und 50er Roller den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor.
Mopedfahrer haften im Falle eines selbst verursachten Unfalls für alle Schäden, die sie anderen mit ihrem Fahrzeug zufügen. 

Deshalb sagt der Gesetzgeber auch hier: Haftpflichtschutz ist Pflicht! Mit der Mopedversicherung  sind Sie als Fahrer eines Mofas, Mopeds oder 50er Rollers bestens vor unfallbedingten Schadenersatzforderungen abgesichert. Diese befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Als Mopedfahrer müssen Sie Ihren Versicherungsschutz jährlich erneuern. Mit dem Neuabschluss Ihrer Mopedversicherung erhalten Sie auch ein neues Versicherungskennzeichen, das für ein Verkehrsjahr (März des laufenden Jahres bis Ende Februar des Folgejahres) gültig ist. 
Ab dem 1. März eines jeden Jahres benötigen Mopeds, Roller oder Mofas ein neues Versicherungskennzeichen.

S-Pedelecs sowie E-Bikes bis 45 km/h müssen wie ein Moped besonders versichert werden. Ebenfalls Pflicht: das Versicherungskennzeichen, das jährlich erneuert werden muss. Beides bekommen Sie von uns gegen Vorlage einer gültigen Betriebserlaubnis.

Mit unserem Kooperationspartner der Badische Versicherungen (BGV) bieten wir Ihnen:

Sehr günstige Beiträge bei umfassendem Versicherungsschutz.
Die zu zahlende Prämie wird monatsgenau berechnet.
Unkomplizierte und schnelle Abwicklung bei der Ausgabe des Versicherungskennzeichens.
Auch online abwickelbar - egal von welchem Wohnort Sie auf uns zukommen.

So ein Frischluft-Fahrspaß bringt auch erhebliche Unfallrisiken mit sich. Sichern Sie sich daher umfassend gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Hier helfen wir Ihnen gerne mit einem vernünftigen Risikoschutz für wenig Geld.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.