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Freitag, 18. März 2016

Reiterunfall

21-jährige Reiterin stürzt 20 Meter in die Tiefe


Eine Unfallversicherung ist rausgeschmissenes Geld? Unsere Ridersafe überflüssig?


Ein Reitunfall in Stetten im Remstal hat das Gegenteil gezeigt:


„Eine Reiterin ist am späten Abend des 24. Juli 2013 noch ausgeritten als das Pferd scheute und sie abwarf. Die Reiterin stürzte daraufhin einen 20 Meter tiefen Abhang hinunter und musste von der Feuerwehr geborgen werden. Das Pferd war währenddessen davon galoppiert und musste von der Polizei und Feuerwehr eingefangen werden. Der Einsatz beschäftigte insgesamt 22 Mann und verursachte Kosten von mehreren Tausend Euro. Die Reiterin ist derzeit noch in ärztlicher Behandlung. Ob Folgeschäden zurückbleiben ist bisher noch offen.“

Waiblinger Kreiszeitung

...traurige aber wahre Argumente für eine exklusive Reiter-Invaliditätsversicherung, genannt Ridersafe-Police mit folgenden umfangreichen Leistungen...


Die Highlights:


  • Vollzeitschutz
  • drei umfangreiche Absicherungsvarianten: BASIC – KOMFORT – PREMIUM
  • doppelte Todesfallleistung bei Tod durch einen Reitunfall
  • Absicherung der reitspezifischen Ausrüstung durch SportAktiv Rider bis zu 500 €
  • beitragsfreies Gipsgeld 150 €
  • Übernahme der Kosten für Einsatzkräfte zum Einfangen des Pferdes nach einem beistungspflichtigen Unfall bis zu 2.500 €
  • Beitragsfreie Absicherung bei einer privaten Reitbeteiligung
  • Diebstahl des Pferdepasses bzw. Eigentumsurkunde bis zu 120 €
  • Kosten für kosmetische Operationen bis zu 20.000 € beitragsfrei

  • attraktive Beiträge
  • exklusive Deckungsnoten mit deutlich erweiterten Versicherungsschutz als bei "normalen" Unfallprodukten vom Versicherungsvertreter/von der Stange die sie angeboten bekommen
  • optional: Knochenbruchklausel – Leistung bei Frakturen

..und alles ohne Gesundheitsprüfung!



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Samstag, 26. April 2014

Starten sie unbeschwert in die Grillsaison! Ganz sicher?

Jetzt ist es endlich wieder soweit, das Brutzeln im Freien beginnt und birgt dabei zahlreiche Risiken. Jährlich werden rund 4.000 Grillunfälle bei der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) registriert, davon 500 Fälle mit besonders schweren Verbrennungen. Die finanziellen Folgen solcher Unfälle sind und können erheblich sein. Mit den entsprechenden Versicherungen sichern sie sich im Fall des Falles ab.

Eine Top- #Hausrat leistet bei Brandschäden und Diebstahl. Das gilt nicht für alle Anbieter.

Es kann schneller passieren, als man denkt. Ein Funken springt über und schon stehen die Hollywood-Schaukel, die Vorhänge, der Teppich oder gar die Polstermöbel in Brand. Der Schaden kann dabei genauso schnell in die Höhe schießen wie die Flammen. Doch mit dem richtigen Top-Schutz und erweiterten Bedingungem ist ein Brand, der einen bestimmungsgemäßen Herd wie den Grill verlassen hat, versichert – selbst bei grober Fahrlässigkeit!

Das besondere Plus: In Top-Tarifen wird das gesamte häusliche Eigentum umfassend geschützt. Denn geleistet wird auch bei gestohlenen Gegenständen, wenn diese unverschlossen im Garten aufbewahrt wurden – und hierzu gehören auch Grills. Mit bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme kommen unsere empfohlenen Tarife für den entwendeten Grill auf.

Umfassende Absicherung von Spätfolgen mit der einer #Unfallversicherung:

Leider auch kein seltener Fall sind Grillunfälle mit schmerzhaften Verbrennungen am eigenen Körper. Oft haben die Betroffenen mit weitreichenden Spätfolgen zu kämpfen. Ob Rente im Invaliditätsfall, ein Krankenhaustagegeld oder Zuschüsse zu kosmetischen Operationen – mit einer individuell heraus gesuchten Unfallversicherung sind sie auf der sicheren Seite.

#Privathaftpflicht deckt Schadenersatzansprüche:

Was passiert, wenn ein Dritter oder sogar mehrere Beteiligte verletzt werden und Schadenersatzansprüche stellen? Dann sind sie mit der #PrivatenHaftpflichtversicherung optimal abgesichert.

Nutzen sie unsere Dienstleistung, wir finden den für sie passenden #Versicherungsschutz heraus. Sie werden noch nicht laufend von einem #Versicherungsmakler betreut, dann sind wir gerne für sie da - bundesweit.



Montag, 31. März 2014

Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung reicht nicht aus!

Leider sind Kinder, Schüler und Studenten sehr oft ohne Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings passieren genau in dieser Zeit die meisten Unfälle.
Im schlimmsten Fall?  Wenn die Familie nicht vermögend ist? Ist der junge Mensch ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen. Zerstörte Zukunft,  ein Leben lang am Existenzminimum. Dies muss verhindert werden!

Hintergrund: Die Rentenhöhe der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung ist für 2014 geringfügig gestiegen. Die Rentenhöhe in den neuen Bundesländern liegt nach wie vor unter der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung der alten Bundesländer.
Die Versicherungsdichte der privaten Kinder-Unfallversicherung ist allerdings nach wie vor erschreckend gering,  denn nur circa 34 Prozent aller Kinder unter 14 Jahren sind durch eine private Kinder-Unfallversicherung geschützt.

Egal ob im Westen oder Osten unseres Landes, die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht bedarfsdeckend. Der reale Mehraufwand der betroffenen Familien reicht nie. So beträgt bspw. die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der allerdings Vollinvalide sein muss, nun im Jahr 2014 ganze 391 Euro im Osten. Keine einmalige Kapitalzahlung, zur finanziellen Entlastung, da in so einer Situation schnell Kapital in einer Summe benötigt wird.

Wussten sie das es bei 81% aller Unfälle keine Leistung gibt! Versichert sind lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit muss zudem mindestens 20% betragen. Bei geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung.
Das ist natürlich unmöglich und lässt schon absehen, wie lange es dauern kann, bis von staatlicher Seite eine Anerkennung überhaupt erfolgt.

Hauptargument für eine Fokussierung auf eine private Unfallversicherung ist, dass bei einem erstklassigen Tarif, der sog. Unfallbegriff ausgeweitet ist, und es auch zu einer Anerkennung und Zahlung kommt, wenn andere Ursachen für und bei dem Unfallereignis Schuld sind (Schwindel, Herzinfarkt, Insektenbiß, Medikamente, Alkoholklausel, u.v.a. mehr).

Gerne berate ich sie für den richtigen Versicherungsschutz, analysiere ihre bestehende Absicherung.