Mittwoch, 22.10.2025 18:00 Uhr

DAX 24.158 -0,7% ESt50 5.639 -0,9% MSCI World 4.328 -0,3% Top 10 Crypto 15,00 -3,2% Nas 22.763 -0,8% Bitcoin 93.391 -0,3% Euro 1,1613 +0,1% Öl 62,96 +2,1% Gold 4.034 -2,2%

Freitag, 17.10.2025 18:00 Uhr

DAX 23.831 -1,8% Est50 5.607 -0,8% MSCI World 4.296 +0,1% Top 10 Crypto 14,86 -0,5% Nas 22.680 +0,5% Bitcoin 92.126 -0,3% Euro 1,1657 ±0,0% Öl 61,37 +0,6% Gold 4.250 -1,8%

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance.

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Quelle: google.com/finance

Edelmetalle.

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Quelle:: finanzen.net

DAX Aktienkurse Top Flop

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Dow Jones Aktienkurse Top Flop

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Mittwoch, 27. Januar 2016

Vorsicht Löschung Ihres Freistellungsauftrages zum 01.01.2016

Ab dem 01.01.2016 verlieren alle Freistellungsaufträge ohne Angabe der Steueridentifikationsnummer (TIN) ihre Gültigkeit. Falls Sie schon von Ihrer Bank, Kreditinstitut, Genossenschaft angeschrieben wurden aber noch nicht reagiert haben, sollten Sie dies unbedingt nachholen und erledigen. Andernfalls wird jeder Cent Zinsertrag entsprechend versteuert!

Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen bitte nicht vergessen auch die TIN Ihres Ehegatten/Lebenspartners einzureichen. Selbstverständlich können Sie auch im Laufe des Jahres 2016 einen neuen Freistellungsauftrag einreichen, dieser gilt dann rückwirkend bei dem jeweiligen Instititut zum 01.01.2016. Mein Tipp: Erledigen Sie dies lieber demnächst, damit ist es dann erledigt. Viele Bundesbürger werden sicherlich aufgrund Nichtinformation so zum Jahresende damit unverhofft zu einem Geldsegen für den Vater Staat sorgen.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

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