Mittwoch, 26.03.2025 18:00 Uhr

DAX 22.839 -1,2% ESt50 5.412 -1,2% Top 10 Crypto 12,10 -1,6% Dow 42.347 -0,6% Nas 17.847 -2,3% Bitcoin 80.315 -1,0% Euro 1,0756 -0,3% Öl 73,82 +0,9% Gold 3.019 -0,1%

Freitag, 21.03.2025 18:00 Uhr

DAX 22.892 -0,5% ESt50 5.424 -0,5% Top 10 Crypto 12,14 +4,0% Dow 41.872 -0,2% Nas 17.687 +0,0% Bitcoin 77.494 -0,1% Euro 1,0819 -0,4% Öl 72,05 -0,3% Gold 3.021 -0,8%

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 26.03.2025

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 26.03.2025
Quelle: google.com/finance

Edelmetalle.

Edelmetalle.
Quelle:: finanzen.net

DAX Aktienkurse Top Flop

DAX Aktienkurse Top Flop
DAX Aktienkurse Top Flop

Dow Jones Aktienkurse Top Flop

Dow Jones Aktienkurse Top Flop
Dow Jones Aktienkurse Top Flop

Empfohlener Beitrag

LATEST: Gold sets a new ATH above $2,900 🚀

  LATEST: Gold sets a new ATH above $2,900 🚀 pic.twitter.com/0cUSsy9mzS — CoinGecko (@coingecko) February 11, 2025

Dienstag, 26. Januar 2016

Neuerungen zum 01.01.2016 aus der Lebens- und Krankenversicherung

Zum 01.01.2016 treten sowohl in der Lebens- als auch in der Krankenversicherung neue Änderungen in Kraft, über die wir Sie gerne informieren möchten.
  1. Rürup-Rente
Ab 01. Januar 2016 erhöhen sich die Sonderausgaben, die in der Steuererklärung als Beiträge in die Rürup-Rente vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.
Diese erhöhen sich auf zukünftig 82 % statt der in 2015 möglichen 80 %.
Ebenfalls ändert sich der mögliche Höchstbetrag. Dieser wird von bislang 22.172 EUR für Alleinstehende und 44.3744 EUR für Verheiratete auf 22.766 EUR bzw. 45.532 EUR angehoben.
Personen, die in 2016 in Rente gehen, müssen zukünftig 72 % statt der in 2015 geltenden 70 % versteuern. Dieser Besteuerungssatz ist einmalig bezogen auf das Renteneintrittsalter festgelegt und wird in den Folgejahren für die Personen, die bereits Rente beziehen, nicht weiter erhöht.
  1. Betriebliche Altersversorgung
Gerne möchten wir Sie auch über die wichtigen Kennzahlen der betrieblichen Altersversorgung informieren, die ab 01.01.2016 Gültigkeit haben.
    1. Steuerfreie Höchstbeiträge für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG)4 % der Rentenversicherung-Beitragsbessungsgrenze (West) 74.400 € sind 2.976 € p. a. = 248 € monatlich, zuzüglich 1.800 €* p. a.
      *für Neuzusagen ab 2005 und sofern keine Nutzung §40b EStG
    2. Mindestentgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG)1/160 der Bezugsgröße sind 217,88 p. a. = 18,16 € monatlich
    3. Höchstgrenze des Übertagungswerts (§ 4 Abs. 3 BetrAVG)RV-BBG (West) in Höhe von 74.400 €
    4. Abfindungsgrenzen (§ 3 Abs. 2 BetrAVG)Für Renten 1% der Bezugsgröße sind 29,05 € monatlich (West) und 25,20 € monatlich (Ost)
      Für Kapital 12/10 der Bezugsgröße sind 3.486 € (West) und 3.024 € (Ost)
  1. Krankenversicherung
In der Krankenversicherung ändern sich zum 01.01.2016 nachfolgende Werte:
    1. JAEG (Allgemeine Jahresarbeitsentgelt-Grenze):Die neue Versicherungspflichtgrenze beträgt 56.250 EUR
    2. BBMG (Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung):Im kommenden Jahr beläuft sich das als Bemessungsgrenze festgelegte Arbeitsentgelt auf 50.850 EUR
Hieraus ergeben sich für sie interessante Gestaltungsspielräume, was die eigenen Aufwendungen für eine passende Ruhestandsplanung angeht, Genau dafür erhalten Sie eine persönliche Beratung, auf Ihre Vorstellungen hin angepasst, verbunden mit unseren cleveren Lösungsvorschlägen.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen