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Freitag, 28.03.2025 18:00 Uhr

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Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 31.03.2025

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Freitag, 5. Februar 2016

Sorgerechtsverfügung - zum Schutz ihrer Kinder

Es gibt nichts Schöneres im Leben, als die eigenen Kinder aufwachsen zu sehen. Aber wer übernimmt eigentlich das Sorgerecht für den eigenen Nachwuchs, wenn man dies zum Beispiel aufgrund eines plötzlichen Unfalls selbst nicht mehr ausüben kann? 
Leider ist diese Situation keine Seltenheit. Zur Trauer der Kinder kommt dann zusätzlich noch die Ungewissheit, wer das Sorgerecht zukünftig übernimmt. 
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden in etwa 1000 Kinder und Jugendliche jährlich zu Vollwaisen. Die weit verbreitete Annahme, dass nahe Verwandte oder Taufpaten automatisch das Sorgerecht erhalten, ist falsch! 
Wenn Eltern nicht im Voraus zum Beispiel mit einer Sorgerechtsverfügung geregelt haben, wer nach dem Tod ihren Nachwuchs vertritt, bestimmt das Gericht in Abstimmung mit dem Jugendamt einen geeigneten Sorgeberechtigten. Dies kann im schlimmsten Fall sogar ein fremder Mensch oder eine Ihnen unliebsame Person sein. Sicherlich eine beunruhigende Vorstellung und für die Kinder eine sehr emotional belastende Situation. Daher ist es gut zu wissen, wenn Ihre Kinder im Fall der Fälle in gute Hände kommen und das Sorgerecht von einer Person ausgeübt wird, der Sie vertrauen. Genau dies stellen Sie mit einer Sorgerechtsverfügung sicher.
Mit einer Sorgerechtsverfügung regeln Sie schnell und unkompliziert folgende Fragen:

  • Wer soll das Sorgerecht im Ernstfall übernehmen?
  • Wer kommt als Ersatzperson in Frage, wenn der ursprünglich vorgesehene Sorgeberechtigter ausfällt?
  • Wer kommt nicht als Sorgeberechtigter in Frage?
  • Wer verwaltet das geerbte Vermögen?
  • Sollen Vermögenssorge und Sorgerecht an eine Person übergehen oder an zwei Personen aufgeteilt werden?
Vermeiden Sie Formulierungsfehler mit der kostenfreien und juristisch geprüften Sorgerechtsverfügung mit Ausfüllhilfe, Diese und andere Vorsorgedokumente erhalten unsere Mandanten inklusive der aktiven Mandantenbetreuung im Grundmodell der Komfort-Betreuung, für nur 65 Euro jährlich. 

Auch bei einer bestehenden Sorgerechtsverfügung entscheidet das Familiengericht über die Eignung der benannten Person als Sorgeberechtigter. Sofern die Sorgerechtsverfügung richtig und handschriftlich verfasst sowie unterschrieben ist, entspricht das Gericht im Normalfall den Wünschen. Wie beim Testament und anderen wichtigen Regelungen müssen auch bei einer Sorgerechtsverfügung unbedingt die formalen Vorgaben beachtet werden. Nur dann ist sie rechtsgültig. Mit den von uns zur Verfügung gestellten Vorsorgedokumente, sind Sie auf der sicheren Seite, da diese durch einen versierten Rechtsanwalt regelmäßig überprüft werden.




Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

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