Empfohlener Beitrag

BREAKING: Gold reaches new all-time high of $3,600.

  BREAKING: Gold reaches new all-time high of $3,600. pic.twitter.com/Fp5Jv3xdYU — Watcher.Guru (@WatcherGuru) September 5, 2025

Freitag, 05.09.2025 18:00 Uhr

DAX 23.597 -0,7% ESt50 5.318 -0,5% Top 10 Crypto 15,67 +1,8% Dow 45.410 -0,5% Nas 21.663 -0,2% Bitcoin 94.649 -0,4% Euro 1,1718 +0,6% Öl 65,55 -2,0% Gold 3.594 +1,3%

Freitag, 29.08.2025 18:00 Uhr

DAX 23.902 -0,6% ESt50 5.352 -0,8% Top 10 Crypto 15,17 -4,6% Dow 45.513 -0,3% Nas 21.450 -1,2% Bitcoin 92.476 -4,0% Euro 1,1699 +0,2% Öl 68,12 -0,2% Gold 3.443 +0,7%

Indizes Märkte International 6-Monats Performance.

Indizes Märkte International 6-Monats Performance.
Quelle: google.com/finance

Edelmetalle.

Edelmetalle.
Quelle:: finanzen.net

DAX Aktienkurse Top Flop

DAX Aktienkurse Top Flop
DAX Aktienkurse Top Flop

Dow Jones Aktienkurse Top Flop

Dow Jones Aktienkurse Top Flop
Dow Jones Aktienkurse Top Flop
Posts mit dem Label Asylbewerberleistungsgesetz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Asylbewerberleistungsgesetz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 24. März 2022

Aktuelles zu den Gesetzlichen Krankenkassen - Ukraine-Flüchtlinge

Aktuelles zu den Gesetzlichen Krankenkassen - Ukraine-Flüchtlinge

Derzeit erreichen uns viele Anfragen, wie Flüchtlinge aus der Ukraine krankenversichert sind. Gerne geben wir Ihnen dazu entsprechende Informationen:

Flüchtlinge aus der Ukraine haben aktuell KEINE Aufnahmeberechtigung in eine Gesetzliche Krankenkasse nach dem SGB V!
Hintergrund ist, dass gemäß Asylbewerberleistungsgesetz für Flüchtlinge aus der Ukraine zunächst die Kommunen bzw. deren Sozialämter die zuständigen Leistungsträger sind, nicht aber die Gesetzlichen Krankenkassen.
Nach einer gesetzlich vorgegebenen Wartezeit von 18 Monaten werden die Personen dann auftragsweise durch die gesetzlichen Krankenkassen betreut, die die Aufwände von den Kommunen zurückerstattet bekommen. Dabei es handelt sich dann um eine sog. "Betreuung" nach § 264 SGB V, aber KEINE eigenständige Mitgliedschaft. 

Unabhängig davon haben die betroffenen Personen bei Erteilung einer Arbeitserlaubnis und Beschäftigungsaufnahme aber sehr wohl ein sofortiges Krankenkassenwahlrecht. In diesem Fall kann natürlich ein regulärer Antrag über uns angefragt und eingereicht werden.


Ihr Ansprechpartner: Jens Artur Förster Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB)

Tel./WhatsApp 01577-5815384 | youatnet@gmail.com
Folgen sie mir unbedingt auch Instagram, Facebook oder Twitter für interessante News:
facebook.com/1Afinanzmakler
instagram.com/insurancar
twitter.com/youatnet_makler

Online-Beratung nach Vereinbarung auch nach 21 Uhr und am Wochenende. Zufriedene Kunden bundesweit.