Montag, 17.03.2025 18:00 Uhr

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Freitag, 14.03.2025 18:00 Uhr

DAX 22.987 +1,9% ESt50 5.404 +1,4% Top 10 Crypto 11,60 +3,6% Dow 41.488 +1,7% Nas 17.754 +2,6% Bitcoin 77.120 +0,3% Euro 1,0881 +0,0% Öl 70,65 +0,7% Gold 2.987 +0,0%

Indizes Märkte International 1-Jahres Performance vom 14.03.2025

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Mittwoch, 10. August 2016

Krankenkassen - Kein Reiseschutz

Das Bundessozialgericht hat gesetzlichen Krankenkassen verboten, für ihre Kunden eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen (AZ. B1A2/15). Die Entscheidung beendet einen jahrelangen Streit zwischen Betriebskrankenkassen (BKK) und dem Bundesversicherungsamt. Die Krankenkassen haben für ihre Mitglieder bei privaten Versicherern günstige Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen. 
Das Bundesversicherungsamt hat dies zunächst gebilligt, dann aber Bedenken geäußert und schließlich verboten. Die betroffenen Betriebskrankenkassen wollen nun über neue Modelle nachdenken. Krankenkassen haben etwa die Möglichkeit, den Krankenschutz in ihr Bonussystem einzubauen oder entsprechende Wahltarife anzubieten.

Wir empfehlen unseren Mandanten/innen eine privat und eigenständig abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung. Die angebotenen Tarife am Markt zeigen erhebliche Unterschiede auf und sollten von einem unabhängigen Versicherungsmakler empfohlen weden. Und vor allem einen privaten Versicherungsschutz von seiner Mitgliedschaft in der eigenen Krankenkasse oder anderen Institutionen getrennt halten.


Fairplay: Wer erstklassig informiert, muss auch belohnt werden. 



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler

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