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Mittwoch, 10. August 2016

Krankenkassen - Kein Reiseschutz

Das Bundessozialgericht hat gesetzlichen Krankenkassen verboten, für ihre Kunden eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen (AZ. B1A2/15). Die Entscheidung beendet einen jahrelangen Streit zwischen Betriebskrankenkassen (BKK) und dem Bundesversicherungsamt. Die Krankenkassen haben für ihre Mitglieder bei privaten Versicherern günstige Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen. 
Das Bundesversicherungsamt hat dies zunächst gebilligt, dann aber Bedenken geäußert und schließlich verboten. Die betroffenen Betriebskrankenkassen wollen nun über neue Modelle nachdenken. Krankenkassen haben etwa die Möglichkeit, den Krankenschutz in ihr Bonussystem einzubauen oder entsprechende Wahltarife anzubieten.

Wir empfehlen unseren Mandanten/innen eine privat und eigenständig abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung. Die angebotenen Tarife am Markt zeigen erhebliche Unterschiede auf und sollten von einem unabhängigen Versicherungsmakler empfohlen weden. Und vor allem einen privaten Versicherungsschutz von seiner Mitgliedschaft in der eigenen Krankenkasse oder anderen Institutionen getrennt halten.


Fairplay: Wer erstklassig informiert, muss auch belohnt werden. 



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler

Donnerstag, 25. Juni 2015

Aufgepasstt IKK Nord erhöht ab 1.7. den Zusatzbeitrag auf 1,3%

Schon lange war abzusehen, dass im Markt der gesetzlichen Krankenkassen sich die Spreu vom Weizen trennen wird. Empfehle dringend eine Auseinandersetzung mit dem Thema, welche Krankenkasse ist für mich geeignet und welche Leistungen habe ich zu erwarten.

Tipp der Interessante Artikel aus der ÄrzteZeitung vom 23.6.15 "Die Kassen-Welt teilt sich".



Als GKV-Profi erläuterte ich Ihnen die Unterschiede am Markt der Krankenkassen, mit welcher Krankenkasse Sie Ihre Leistungen erheblich verbessern und wo es auch einen Geldrückfluss gibt. Und das ohne großen Aufwand, wie es die meisten Krankenkassen Ihren Mitgliedern absichtlich schwer machen oder vorenthalten.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen stehe ich Ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.