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Freitag, 20. Januar 2017

Das neue Pflegestärkungsgesetz II (PSGII) ab 01.01.2017 in Zahlen

Ab 1. Januar 2017 trat das Pflegestärkungsgesetz II (PSGII) in Kraft. Hierdurch ist das Thema Pflege wieder stark in den Medien vertreten und ruft auch bei vielen Lesern Fragen auf. 

Wir bieten Ihnen persönliche Beratungsgespräche an, denn trotz PSGII bleibt die gesetzliche bzw. private Pflegepflichtversicherung weiterhin nur eine Teilkaskodeckung mit entsprechenden Versorgungslücken. 

Heute möchten wir Sie umfänglich über die wichtigsten Änderungen informieren:

Was sind die wichtigsten Neuerungen ab 01.01.2017?

I. Grade statt Stufen:

Die bisherigen Pflegestufen werden zu Pflegegraden. Bestehende Pflegebedürftige werden wie folgt umgestellt bzw. gemäß PSGII „automatisch übergeleitet“: 

Pflegestufe 0 –> Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 –> Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 und eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 3
Pflegestufe 2–> Pflegegrad 4
Pflegestufe 2 und eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 –> Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 und eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 5
Härtefall –> Pflegegrad 5 

II. Leistungen:

Geldleistung ambulant
Pflegegrad 1 –> 125 Euro (Geldbetrag zur Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
Pflegegrad 2 –> 316 Euro
Pflegegrad 3 –> 545 Euro
Pflegegrad 4 –> 728 Euro
Pflegegrad 5 –> 901 Euro

Sachleistung ambulant
Pflegegrad 1 –> --
Pflegegrad 2 –> 689 Euro
Pflegegrad 3 –> 1.298 Euro
Pflegegrad 4 –> 1.612 Euro
Pflegegrad 5 –> 1.995 Euro

Leistungsbetrag stationär
Pflegegrad 1 –> 125 Euro
Pflegegrad 2 –> 770 Euro
Pflegegrad 3 –> 1.262 Euro
Pflegegrad 4 –> 1.775 Euro
Pflegegrad 5 –> 2.005 Euro 

III. Das neue Begutachtungsassessment (NBA):

Durch diese Begutachtungsmethode soll die Grundlage der Einstufung in einen Pflegegrad weniger durch „Minutenzählerei“ wie beispielsweise für Kämmen oder Anziehen sein, als vielmehr durch die Betrachtung von sechs verschiedenen Teilbereichen. Diese sind:

  • Mobilität 
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 
  • Selbstversorgung 
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Montag, 16. Januar 2017

Es geht fast alle an – doch beim Thema Pflege herrscht Unwissenheit

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum Jahresanfang in Kraft getreten ist. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld irgendwelche Änderungen geben soll.

Auch andere Fakten rund um die Pflege sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten.



Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Freitag, 30. Dezember 2016

Patient Pflegeversicherung

Die private Pflegezusatzversicherung steht vor neuen Herausforderungen. Sie muss die Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen durch das zweite Pflegestärkungsgesetz bewältigen die zum 01.01.2017 wirksam werden und sich am Markt als unverzichtbarer Versicherungsschutz für den dritten Lebensabschnitt etablieren.



Grund und Anlass für PORTFOLIO INTERNATIONAL, ein Sonderheft zum Thema herauszugeben. 
Heute mein Tipp zur informativen Lektüre.



Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Mittwoch, 14. Dezember 2016

Es geht fast alle an – doch beim Thema Pflege herrscht Unwissenheit

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum kommenden Jahresanfang in Kraft tritt. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld irgendwelche Änderungen geben soll.

Auch andere Fakten rund um die Pflege sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten. 

Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.