Altersvorsorgeaufwendungen:
Darunter fallen die Beiträge für die gesetzliche und private Rentenversicherung. Aktuell können die geleisteten Aufwendungen bis maximal 76 Prozent abgesetzt werden - oder bis zu einer Höhe von maximal 20.000 € bei Ledigen beziehungsweise 40.000 € bei Verheirateten.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen:
Dazu zählen etwa Prämien für die Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken-, Unfall-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenso fallen darunter die Haftpflicht-, Kapitallebens- sowie Risikolebensversicherung. Hier beträgt die jährliche Höchstgrenze der absetzbaren Kosten für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.900 € und für Selbstständige 2.800 €. Für Verheiratete gilt jeweils der doppelte Höchstbetrag.
Wichtig: Weitere Versicherungsprämien – etwa für eine Zahnzusatzversicherung – können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Höchstbetrag noch nicht durch Aufwendungen für die Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung ausgeschöpft wurde.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.
Der Höchstbetrag ist entscheidend
Wichtig: Weitere Versicherungsprämien – etwa für eine Zahnzusatzversicherung – können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Höchstbetrag noch nicht durch Aufwendungen für die Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung ausgeschöpft wurde.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.
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