Freitag, 25.09.26 18:00 Uhr

DAX 25.409 +0,6% ESt50 6.303 +0,5% MSCI World 4.957 +0,6% Nas 27.069 +0,5% Bitcoin 74.346 +0,3% Euro 1,1391 +0,0% Öl 104,3 -2,1% Gold 4.286 %

Donnerstag, 17.09.2026 18:00 Uhr

DAX 25.717 +0,7% ESt50 6.323 +0,9% MSCI World 4.920 +0,9% Nas 26.398 +1,6% Bitcoin 66.832 +0,7% Euro 1,1476 +0,1% Öl 104,8 -0,9% Gold 4.354 +2,1%

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Mittwoch, 7. Juni 2017

Versicherungsort = Versicherungsgrundstück

Normalerweise sind die versicherten Sachen in der Hausratversicherung nur innerhalb der Wohnung oder dem Einfamilienhaus abgesichert.

Was ist dann aber mit Schäden, die beispielsweise an den neuen Teakmöbeln, dem teuren Gasgrill oder dem großen Kindertrampolin im Garten durch Sturm oder Hagel entstehen? Die 
müssten dann einen erheblichen Teil der entstandenen Schäden selbst tragen.

Nicht bei unserem Maklerdeckungskonzept-Partner K&M und dessen Tarifen allsafe home und allsafe casa. Denn diese beinhalten eine sogenannte Allgefahrendeckung, bedeutet das gesamte Versicherungsgrundstück ist der Versicherungsort.

Überzeugen Sie sich selbst von den hervorragenden Leistungen und fordern sie von mir mehr Informationen bzw. einen Vergleich zu ihrem jetzigen Versicherungsschutz an:
  • allsafe home - Hausratversicherung
  • allsafe casa - Eigenheimversicherung

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.


Montag, 5. Juni 2017

Jetzt neu: Gleichgewicht - Unfallschutz Lebensnah - exklusiver Online-Tarif -

Gleichgewicht - Das Rundum-Sorglos-Paket 

  • 10 Millionen Euro Deckungssumme
    Unfall- / Invaliditätsversicherung
  • GehaltPlus schließt Ihre Einkommenslücke - wahlweise bis 5.000 Euro
  • GesundPlus Leistungen schon bei "Gelbem Schein"
Gleichgewicht leistet lebensnah, ganz nach ihrem individuellen Bedarf. Interessanter Tarif gerade für Berufe die höheren Gefahren ausgesetzt sind oder körperlich belastend. 
Besonderheit gegenüber marktüblichen Tarifen, immer im Paket 10 Mio. Euro Deckungssumme. Der gleicht die Kosten aus, die durch einen Unfall entstehen.
Voraussetzung: Der Unfall hat dauerhafte Folgen. Egal ob große oder kleine.

Baustein: GehaltPlus: Dieser leistet dann, wenn sie durch den Unfall nicht mehr so arbeiten können wie bisher. Die Lücke zu ihrem bisherigen Einkommen übernimmt der Versicherer.
Voraussetzung: Der Unfall hat dauerhafte Folgen. Egal ob große oder kleine.

Baustein: GesundPlus: Dieser Baustein leistet dann, wenn Sie nach einem Unfall für mindestens drei Wochen arbeitsunfähig sind und der Arzt einen "gelben Schein" ausstellt. Dann werden 100 Euro pro Woche gezahlt, ab der 7. Woche verdoppelt sich die Leistung auf 200 Euro pro Woche. Der Unfall muss keine dauerhaften Folgen haben.

Sie sind auf der Suche nach einer für sie passenden Absicherung für den Fall eines Unfallereignisses? Sie suchen nach einer ggf. besseren Lösung als bisher für einen Einkommensschutz, dann helfe ich ihnen gerne weiter in einer kostenfreien Beratung telefonisch oder online via Skype.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Sonntag, 28. Mai 2017

Die D&O Versicherung

Die Verantwortung des Managements und die Haftung der zuständigen Leiter von Unternehmen sind Fragen, die nicht nur in Aufsichtsrat- und Beiratsgremien erörtert werden, sondern - besonders in Krisenzeiten - auch auf großes öffentliches Interesse stoßen. 
Dabei wird häufig übersehen, dass bereits seit langer Zeit diverse gesetzliche Vorschriften existieren und auch Anwendung finden, nach denen Unternehmensleiter für Managementfehler mit ihrem gesamten, persönlichen Vermögen einzustehen haben.
Die D&O Versicherung (Directors & Officers Liability Insurance) befasst sich mit dem Berufsrisiko von Unternehmensleitern wie Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Beiräten (sowie leitenden Mitarbeitern).

Wir haben den passenden Risikoschutz für Ihre Haftungsproblematik, erörtern mit Ihnen gemeinsam die notwendige Absicherung anhand von Fallbeispielen aus der Praxis und sorgen damit für Ihre persönliche Haftungssituation. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot und begleite Sie fortlaufend aktiv in der Risikoanalyse bzw. -optimierung. 


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Freitag, 5. Mai 2017

Autokredit - Attraktive und unbürokratische Beantragung - Frühjahrsaktion 2017 für Autokäufer

Zum Frühjahr bieten wir über eine bekannte Online-Bank das passende Finanzprodukt speziell für ihren Autokauf an.


Die Vorteile beim Autokauf:
  • Attraktive Konditionen, Festzinskonditionen.
  • Neu- und Gebrauchtwagen; Motorräder und Wohnmobile
  • Autokredit-Konditionen können auch für die Anschlussfinanzierung einer Ballonfinanzierung genutzt werden (Händlerfinanzierung läuft aus, am Ende der Laufzeit).
  • Schnelle und unbürokratische Beantragung, max.120 Monate Laufzeit.
  • Nur wenige Unterlagen zur Antragstellung nötig.
  • Kreditauszahlung bis 6 Wochen vor Fahrzeugkauf.
  • Keine Kilometerbegrenzung.
  • Flexibilität in der Fahrzeugwahl, Händler, privat oder doch übers Internet
  • Kreditmittel werden nach Vertragsabschluss in einer Summe bereitgestellt 3.000 - 50.000,-Euro .
  • Sondertilgungen 1x pro Laufzeitjahr kostenfrei, bis zu 50% des jeweils offenen Restsaldos.
  • Kredit kann vorzeitig komplett abgelöst werden.
  • Kombinierbar mit dem optionalen Ratenschutz.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Freitag, 28. April 2017

Unser Vorsorgetipp: Der IDEAL KrebsAirbag

Diagnose Krebs - Wenn Ihnen der Boden unter den Füßen weggerissen wird.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Baufi-News: Konditionsänderungen

Die KfW senkte Dienstag, den 25. April 2017 ihre Konditionen im Wohneigentumsprogramm (124) um bis zu 0,05 Prozentpunkte.

Die Allianz Leben hat ihre Konditionen für Darlehen mit einem Finanzierungsvolumen ab 400.000 Euro am Montag, den 24. April 2017 um bis zu 0,09 Prozentpunkte erhöht. 

Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) hat am Montag, den 24. April 2017 ihre Konditionen über alle Sollzinsbindungen hinweg um bis zu 0,12 Prozentpunkte erhöht.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Donnerstag, 27. April 2017

Nur noch bis zum 30.06.2017: Sonderaktion Krankentagegeld mit sehr vereinfachter Gesundheitsprüfung

Nutzen sie die Chance! 


Nur noch bis zum 30.06.2017 läuft unsere Sonderaktion "Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld mit sehr vereinfachter Gesundheitsprüfung". 

Mit der sehr vereinfachten Gesundheitsprüfung können sie als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung - mit einem Aufnahmehöchstalter von 55 Jahren - nun den schnellen und unkomplizierten Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag (Tarif 42+ max. 450 EUR pro Monat) sowie eine Krankenhaustagegeldversicherung (10 EUR pro Tag) auswählen.


Highlights Tarif T42+: 
- Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht 

- Nachleistung bei Berufsunfähigkeit 6 Monate 

- Anpassung des Krankentagegelds entsprechend Einkommensentwicklung möglich: Ohne 
  Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten 


- Für Frauen: Versicherungsschutz auch bei AU ausschließlich wegen Schwangerschaft 
  und Fehlgeburt außerhalb der Mutterschutzfristen 




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Dienstag, 11. April 2017

Dirk Müller: "Jetzt definitiv nicht in den Aktienmarkt einsteigen"

Frühlingsanfang Fahrrad-Vollkaskoversicherung

Passgenaue Fahrrad-Vollkasko, Diebstahlschutz weitreichender als über die normale in der Hausrat, auch gegen Stürze, Teilediebstahl, Vandalismus, Akkuschutz, Feuchtigkeitsschutz, Elektronikschäden.
Tipp: Bei Anschaffung eines Fahrrads über den Arbeitgeber, winken mittlerweile attraktive Steuervorteile.















Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Montag, 10. April 2017

Berufshaftpflichtversicherung - einfach erklärt

Neue Fortbewegungsmittel – Hoverboard, Monowheel und Co. - Und was Sie unbedingt darüber wissen sollten!

Mit dem Frühlingswetter sind Hoverboard, Monowheel und Co. immer wieder auch im Straßenverkehr zu beobachten. In diesem Artikel wollen wir auf die versicherungsrechtlichen Aspekte der Nutzung eingehen. Als Grundlage hierfür dient uns eine aktuelle Bewertung des Polizeipräsidiums Westhessen.

Die Fortbewegungsmittel

Elektro-Board, auch Hoverboard oder Hyperboard genannt - hierbei handelt es sich um ein selbststabilisierendes, zweirädriges Fahrzeug, bestehend aus einer Trittfläche und 2 seitlich angebrachten Rädern. Die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung ähnlich wie bei einem Segway. Daher wird es auch als Mini-Segway bezeichnet.

Elektronisches Einrad, auch Monowheel, Solowheel, Citywheel, Ninebot One oder Airwheel genannt - hierbei handelt es sich um ein Einzelrad mit seitlich montierten Trittflächen. Auch hier erfolgt die Steuerung durch Gewichtsverlagerung.

Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die Abdeckung des versicherungstechnischen Risikos müsste über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfolgen. Da diese Kraftfahrzeuge jedoch nicht zulassungsfähig sind, erhalten sie von keinem Kraftfahrtversicherer den erforderlichen Versicherungsschutz.
Gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) müssen Kraftfahrzeuge mit regelmäßigem Standort im Inland beim Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum eine Haftpflichtversicherung besitzen. Ist diese nicht vorhanden, liegt eine Straftat gem. § 6 PflVG „Fahren ohne Pflichtversicherung“ vor.
In der privaten Haftpflichtversicherung besteht für diese Kraftfahrzeuge allenfalls Deckung auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen. Im rechtlich-öffentlichen Verkehrsraum besteht kein Versicherungsschutz. Hierzu zählen Fußgängerzonen, Parkanlagen, verkehrsberuhigte Bereiche, Spielplätze und Spielstraßen usw. Diese Vorschriften gelten auch im tatsächlichen, öffentlichen Verkehrsraum, also z.B. Parkplätze von Einkaufszentren, Tankstellen, etc. wenn diese für die Allgemeinheit geöffnet sind.

Hinweis für Erziehungsberechtigte
Neben den bereits genannten Straftaten, die durch den Fahrer / Fahrerin verwirklicht werden, kann auch eine Strafbarkeit bei den Erziehungsberechtigten in Frage kommen.
Erziehungsberechtigte können sich unter Umständen einer Beihilfe zum „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (§ 21 StVG) oder durch das Gestatten des Gebrauchs (§ 6 PflVG) schuldig machen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) kommen bei einem Unfall oder Schaden ggf. auch noch zivilrechtliche Ansprüche hinzu.

Polizeiliche Maßnahmen
Die vorgenannten Verstöße unterliegen dem Strafverfolgungszwang. Die Polizei muss ein entsprechendes Verfahren einleiten und alle dazu notwendigen Ermittlungen durchführen.
Daraus folgt Verkehrsstrafanzeige und ggf. Sicherstellung des Kraftfahrzeuges als Beweismittel für das Strafverfahren.

Wo sind Hoverboard & Co erlaubt?

Diese Kraftfahrzeuge sind ausschließlich im nicht-öffentlichen Verkehrsraum erlaubt. Dies betrifft abgeschlossene Privatgrundstücke ohne jeglichen, öffentlichen Verkehr, auch nicht einzelner Verkehrsarten, z.B. Fußgänger. Sollten z.B. Parkplätze von Supermärkten nach Geschäftsschluss genutzt werden, dann muss jeglicher öffentlicher Verkehr ausgeschlossen sein. Außerdem muss die Erlaubnis des Hausrechtsinhabers vorliegen, ansonsten könnte hier ein Hausfriedensbruch nach § 123 StGB in Frage kommen.
Fazit
Hoverboards und Monowheels sind keine Spielzeuge, sie fallen nicht unter den § 24 StVO „besondere Fortbewegungsmittel“ und genießen keine Privilegierung. Sie sollten auf keinen Fall im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden.



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Freitag, 7. April 2017

BILD-Bericht über Lebensversicherungen erweckt falschen Eindruck

Für Wirbel sorgte die BILD-Zeitung Ende März mit ihrem Leitartikel „Ist Ihre Lebensversicherung auch unter Druck?“. Darin hieß es unter anderem, bereits 20 Anbieter säßen in der „Zins-Falle“. Grundlage der Einschätzung war eine Studie der Ratingagentur Assekurata von 2016, worin die finanzielle Situation von 75 Lebensversicherern untersucht wurde. Konkret stützten sich die BILD-Autoren auf eine Kennzahl, in der das Verhältnis von Kapitalerträgen aus Kundengeldern und bestehenden Rechnungszinsanforderungen zum Ausdruck kommt. An den Werten von 0,97 bis 2,49 lasen die Redakteure die Finanzkraft direkt ab. 

Assekurata distanzierte sich nun jedoch deutlich von der BILD-Interpretation. Die ausschließlich herangezogene Kennzahl spiegele nur einen Teil der Unternehmens-Finanzkraft wider. Denn zusätzlich stünden den Versicherern erstens noch weitere Kapitalanlageerträge zur Verfügung, zweitens hätten die meisten die Möglichkeit der Quersubventionierung aus anderen Sparten, etwa Risikolebensversicherungen. Fazit: Die alarmistische Aufmachung in der BILD sollte nicht dazu verleiten, die präsentierten Zahlen „als Fundamentalaussage zur Finanzkraft beziehungsweise Bonität einzelner Unternehmen zu missdeuten“.


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Mittwoch, 5. April 2017

Sparer hört die Signale




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Dienstag, 4. April 2017

#GKVprofi - Beitragserhöhungen bei drei Krankenkassen im April

Zum 01.04.2017 haben drei Krankenkassen ihr Zusatzbeiträge erhöht:

- Die BKK Salzgitter auf 1,1% (Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte)
- Die KKH auf 1,5% (Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte)
- Die Schwenninger Krankenkasse auf 1,3% (Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte)

Vielleicht möchten Sie als betroffenes Mitglied mit uns prüfen, ob sie nach ihren individuellen Leistungsanforderungen und Beitragshöhe bei der richtigen Krankenkasse sind oder ob eventuell ein Wechsel Sinn machen kann. Mit unserer "interaktiven Kassensuche" helfen wir ihnen weiter. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, gerne auch als Online-Beratung bundesweit. 


Ihr GKV-Profi. Jens Artur Förster


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Montag, 27. März 2017

Oldtimersaison 2017 mit der Allgefahren-Deckung

Mit unserem Partner der Mannheimer bieten wir Ihnen die Komplett-Absicherung ihres Oldtimers mit einer sogenannten Allgefahren-Deckung: Schutz auch bei Motor- und Getriebeschäden.

  • Versicherung bis zum Wiederbeschaffungswert
  • 100 Prozent Klartext: BELMONT benennt die Gefahren, die nicht versichert sind
  • Sammlungskonzepte bereits ab zwei Oldtimern
  • Versicherungsschutz während der Restaurierung
  • 20% Vorsorgeversicherung bei Wertsteigerung
  • Spezielle Versicherungslösungen für Händler und Restauratoren


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Dienstag, 14. März 2017

Mein KrebsAirbag



Das Thema Krebs betrifft uns alle – es kann jeden unerwartet treffen. Die durch den lang anhaltenden Genesungsprozess bedingten Begleit- und Therapiekosten können besonders durch Einkommensverluste substanziell werden. Wie schützt man sich und seine Familie vor den finanziellen Folgen einer Krebserkrankung? Wie kann man sich alternative Behandlungsmethoden leisten? Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt dieser Film.

Wir als freier Versicherungsmakler unterstützen dieses Vorsorgeprodukt und gerne berechnen wir Ihnen ein individuelles Angebot und stellen Ihnen dabei auch die sinnvollen Alternativen am Versicherungsmarkt gegenüber.


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Montag, 13. März 2017

Infrastruktur - Enormes Potenzial



Rund um den Globus wollen Staaten massiv in Infrastruktur investieren. Erfahren Sie wie Anleger an diesem Mega-Trend teilhaben können.

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Freitag, 10. März 2017

Neuer Hausrat-Tarif mit Bestands-Upgrade, mehr geht nicht!

Günstige Beiträge und starke Leistungen inklusive

Unser Partner die ASC (Assekuranz-Service Center) als sog. Deckungskonzept-Makler, hat das speziell erstellte Hausratdeckungskonzept der Basler Versicherung neu überarbeitet und bietet ab sofort einen neuen Tarif mit neuen Leistungsinhalten an. 

Einige Höhepunkte aus der neuen Leistungsübersicht*:
  • 2 Produktlinien: PRO + MAXX
  • Bestandsgarantie, Innovationsgarantie (MAXX)
  • Grobe Fahrlässigkeit inkl. Obliegenheiten / Sicherheitsvorschriften (MAXX)
  • Genereller Unterversicherungsverzicht (MAXX)
  • Beruflich genutzte Sachen und gewerbliche genutzte Räume
  • Cyber-Klausel
  • Diebstahl aus Kfz inkl. elektronischer Geräte
  • Fahrrad-Diebstahl beitragsfrei bis 1.000 € (PRO) bzw. bis 1.500 € (MAXX)
  • Garage am Wohnort
  • Hausrat gegen Sturm auf dem Versicherungsgrundstück
  • Trickdiebstahl
  • Bei Selbstbehalt ein Beitragsnachlass bis 35% möglich !
  • und vieles mehr…
*Es wurden nur Auszüge aus der Leistungsbeschreibung genannt. Maßgebend sind die gewählte Produktlinie (Sublimits) und die jeweils zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Für unsere Mandanten/innen mit bestehenden Basler Hausrat und Basler Tarif "Bierdeckel" Verträgen gilt:
Die verbesserten Leistungsinhalte gelten, abhängig von der bisherigen Leistungsvariante, auch für alle bestehenden Hausrat-Verträge. Mit der neu eingeführten Besitzstandsklausel garantieren die Bedingungen, dass im Schadenfall keine Schlechterstellung erfolgt. Die Umstellung erfolgt jeweils zur Hauptfälligkeit bei unverändertem Beitrag.

Lassen Sie jetzt Ihre derzeitige Hausratversicherung von uns unverbindlich überprüfen. Nur so stellen Sie sicher, immer den leistungsstärksten Risikoschutz für Ihren Hausrat zu besitzen. 


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Mittwoch, 8. März 2017

Ihr Onlineschutz für Aktivitäten im Internet nur 39,90 Euro jährlich

Schnell gibt man persönliche Daten im Internet preis. Egal ob Adresse, Kreditkarten-Daten oder Passwörter - immer wieder wollen auch Kriminelle an unsere Informationen. Täglich werden zahlreiche neue Fälle von Internetkriminalität oder Cybermobbing verzeichnet. Mit dem BGV Onlineschutz sind Sie bestens geschützt.

Wann hilft der Onlineschutz?

Datenmissbrauch, Cybermobbing, Virenbefall

Warum der Onlineschutz wichtig ist?

Käuferschutz, Datenrettung und rechtliche Beratung


Identitätsmissbrauch

Beispiel 1 - Phishing

Frau König erhält eine E-Mail von ihrer vermeintlichen Hausbank, in der sie aufgrund von Identifizierungsmaßnahmen dazu aufgefordert wird ihre Online-Banking-Daten einzugeben. Frau König merkt nicht, dass es sich dabei um eine gefälschte E-Mail handelt und gibt ihre Daten an unbefugte Dritte weiter. Mit den Daten haben einige Tage später die Täter Geld von ihrem Konto ins Ausland überwiesen.

Beispiel 2 - Pharming

Herr Prinz bestellt bei einem bekannten Onlineshop ein neues Mountainbike, auf das er schon seit einigen Monate gespart hatte. Er bezahlt die Ware, hört aber nie wieder etwas von dem Shop. Als er einige Tage später wieder auf die Webseite des Onlineshops geht, erfährt er, dass Hacker den Onlineshop nachgebildet haben und die Opfer durch Manipulation des Webbrowsers auf die falsche Seite gelenkt wurden. Die Täter sind mit seinem Geld verschwunden.

Beispiel 3 - Skimming

Frau Meier hebt an einem Bankautomat Geld für den nächsten Einkauf ab. Einige Tage später bemerkt sie auf ihren Kontoauszügen, dass aus dem Ausland eine große Summe von ihrem Konto abgehoben wurde. Die Täter hatten das Kartenlesegerät des Bankautomaten manipuliert, ihren PIN über eine Kamera gefilmt und konnten so die Daten der Bankkarte und ihren PIN auslesen.

Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen (Käuferschutz)

Herr Müller bestellt online eine Bohrmaschine per Vorabkasse (möglich auch bei anderen Zahlungsarten wie Rechnung o.ä.). Nachdem er zwei Wochen nach Bezahlung des Betrags von 250 EUR noch immer keine Ware erhalten hat und wendet Herr Müller sich an den Onlineshop.

Der Onlineshop teilt ihm mit, dass die Ware rechtmäßig an ihn versandt wurde und auch eine Zustellungsbenachrichtigung des Paketzustellers vorliegt. Herr Müller versucht vergeblich den Kaufpreis vom Onlineshop zurückzuerhalten.

Mit dem BGV Onlineschutz erhält Herr Müller den Kaufpreis zurück.

Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen (Verkäuferschutz)
Herr Kohler verkauft die Kleidung seiner Frau über ein SecondHand-Onlineportal an andere Privatpersonen. Die vermeintliche Kundin Schneider hat Interesse an der hochwertigen Lederjacke und den Marken-Schuhen von Herrn Kohler. Die Zahlung erfolgt über das Onlineportal. Nach Erhalt der Zahlung schickt Herr Kohler die Kleidungsstücke an Frau Schneider.

Einige Tage später meldet sich Frau Schneider und teilt Herrn Kohler mit, dass ihr Onlineaccount gehackt wurde und sie die Ware weder selbst geordert, noch erhalten hat. Frau Schneider möchte nun das Geld, das über Onlineportal abgebucht wurde, von Herrn Kohler zurückerstattet haben. Herr Kohler überweist widerwillig Frau Schneider das Geld zurück - die Ware ist aber nicht mehr auffindbar.

Mit dem BGV Onlineschutz erhält Herr Kohler den Verkaufspreis zurück.

Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing
Die junge Marie wird nach einem peinlichen Vorfall in der Schule in den sozialen Medien Opfer von Cyber-Mobbing. Die Mitschüler posten abwertende Fotos von Marie und beleidigen sie auf ihrer Seite.

Maries Eltern können mit dem BGV Onlineschutz telefonisch Kontakt zu Psychologen herstellen und sich bzw. Marie beraten lassen.

Rechtliche Erstberatung (siehe psychologische Erstberatung)
Maries Eltern möchten etwas gegen das Cyber-Mobbing ihrer Tochter unternehmen und lassen sich über mögliche rechtliche Schritte beraten. Zudem besteht über den Baustein "Reputationsmanagement" die Möglichkeit die Daten im Netz löschen zu lassen.

Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten
Herr Schmidt wurde Opfer eines Kreditkartenmissbrauchs. Die Täter sind an die Kartennummer gelangt. Die Bank verlangt von Herrn Schmidt eine Gebühr für die Ausstellung einer neuen Kreditkarte. Vom BGV Onlineschutz erhält Herr Schmidt diese Gebühr zurückerstattet.

Sperrung von Konten und Karten
Frau Martin wird während ihrer Asienreise der Geldbeutel mit all ihren Ausweisdokumenten und Zahlkarten entwendet. Vom Urlaubsort kann sie nun bequem den BGV Onlineschutz bzw. die Europ Assistance kontaktieren, der sie bei der Sperrung ihrer Konten und Ausweiskarten unterstützt, z.B. durch Mitteilung der relevanten Kontaktdaten zur Karten-/Kontosperrung.

Wichtige Info: Die Konten sperren lassen kann nur Versicherungsnehmer selbst, nicht eine dritte Person.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.