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Mittwoch, 8. März 2017

Ihr Onlineschutz für Aktivitäten im Internet nur 39,90 Euro jährlich

Schnell gibt man persönliche Daten im Internet preis. Egal ob Adresse, Kreditkarten-Daten oder Passwörter - immer wieder wollen auch Kriminelle an unsere Informationen. Täglich werden zahlreiche neue Fälle von Internetkriminalität oder Cybermobbing verzeichnet. Mit dem BGV Onlineschutz sind Sie bestens geschützt.

Wann hilft der Onlineschutz?

Datenmissbrauch, Cybermobbing, Virenbefall

Warum der Onlineschutz wichtig ist?

Käuferschutz, Datenrettung und rechtliche Beratung


Identitätsmissbrauch

Beispiel 1 - Phishing

Frau König erhält eine E-Mail von ihrer vermeintlichen Hausbank, in der sie aufgrund von Identifizierungsmaßnahmen dazu aufgefordert wird ihre Online-Banking-Daten einzugeben. Frau König merkt nicht, dass es sich dabei um eine gefälschte E-Mail handelt und gibt ihre Daten an unbefugte Dritte weiter. Mit den Daten haben einige Tage später die Täter Geld von ihrem Konto ins Ausland überwiesen.

Beispiel 2 - Pharming

Herr Prinz bestellt bei einem bekannten Onlineshop ein neues Mountainbike, auf das er schon seit einigen Monate gespart hatte. Er bezahlt die Ware, hört aber nie wieder etwas von dem Shop. Als er einige Tage später wieder auf die Webseite des Onlineshops geht, erfährt er, dass Hacker den Onlineshop nachgebildet haben und die Opfer durch Manipulation des Webbrowsers auf die falsche Seite gelenkt wurden. Die Täter sind mit seinem Geld verschwunden.

Beispiel 3 - Skimming

Frau Meier hebt an einem Bankautomat Geld für den nächsten Einkauf ab. Einige Tage später bemerkt sie auf ihren Kontoauszügen, dass aus dem Ausland eine große Summe von ihrem Konto abgehoben wurde. Die Täter hatten das Kartenlesegerät des Bankautomaten manipuliert, ihren PIN über eine Kamera gefilmt und konnten so die Daten der Bankkarte und ihren PIN auslesen.

Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen (Käuferschutz)

Herr Müller bestellt online eine Bohrmaschine per Vorabkasse (möglich auch bei anderen Zahlungsarten wie Rechnung o.ä.). Nachdem er zwei Wochen nach Bezahlung des Betrags von 250 EUR noch immer keine Ware erhalten hat und wendet Herr Müller sich an den Onlineshop.

Der Onlineshop teilt ihm mit, dass die Ware rechtmäßig an ihn versandt wurde und auch eine Zustellungsbenachrichtigung des Paketzustellers vorliegt. Herr Müller versucht vergeblich den Kaufpreis vom Onlineshop zurückzuerhalten.

Mit dem BGV Onlineschutz erhält Herr Müller den Kaufpreis zurück.

Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen (Verkäuferschutz)
Herr Kohler verkauft die Kleidung seiner Frau über ein SecondHand-Onlineportal an andere Privatpersonen. Die vermeintliche Kundin Schneider hat Interesse an der hochwertigen Lederjacke und den Marken-Schuhen von Herrn Kohler. Die Zahlung erfolgt über das Onlineportal. Nach Erhalt der Zahlung schickt Herr Kohler die Kleidungsstücke an Frau Schneider.

Einige Tage später meldet sich Frau Schneider und teilt Herrn Kohler mit, dass ihr Onlineaccount gehackt wurde und sie die Ware weder selbst geordert, noch erhalten hat. Frau Schneider möchte nun das Geld, das über Onlineportal abgebucht wurde, von Herrn Kohler zurückerstattet haben. Herr Kohler überweist widerwillig Frau Schneider das Geld zurück - die Ware ist aber nicht mehr auffindbar.

Mit dem BGV Onlineschutz erhält Herr Kohler den Verkaufspreis zurück.

Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing
Die junge Marie wird nach einem peinlichen Vorfall in der Schule in den sozialen Medien Opfer von Cyber-Mobbing. Die Mitschüler posten abwertende Fotos von Marie und beleidigen sie auf ihrer Seite.

Maries Eltern können mit dem BGV Onlineschutz telefonisch Kontakt zu Psychologen herstellen und sich bzw. Marie beraten lassen.

Rechtliche Erstberatung (siehe psychologische Erstberatung)
Maries Eltern möchten etwas gegen das Cyber-Mobbing ihrer Tochter unternehmen und lassen sich über mögliche rechtliche Schritte beraten. Zudem besteht über den Baustein "Reputationsmanagement" die Möglichkeit die Daten im Netz löschen zu lassen.

Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten
Herr Schmidt wurde Opfer eines Kreditkartenmissbrauchs. Die Täter sind an die Kartennummer gelangt. Die Bank verlangt von Herrn Schmidt eine Gebühr für die Ausstellung einer neuen Kreditkarte. Vom BGV Onlineschutz erhält Herr Schmidt diese Gebühr zurückerstattet.

Sperrung von Konten und Karten
Frau Martin wird während ihrer Asienreise der Geldbeutel mit all ihren Ausweisdokumenten und Zahlkarten entwendet. Vom Urlaubsort kann sie nun bequem den BGV Onlineschutz bzw. die Europ Assistance kontaktieren, der sie bei der Sperrung ihrer Konten und Ausweiskarten unterstützt, z.B. durch Mitteilung der relevanten Kontaktdaten zur Karten-/Kontosperrung.

Wichtige Info: Die Konten sperren lassen kann nur Versicherungsnehmer selbst, nicht eine dritte Person.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler Jens Artur Förster - Bankkaufmann seit 1992 |  Tel. 040-22 611 654 | foerster@youatnet-makler.

Freitag, 2. Dezember 2016

IT-Haftpflicht-Special Rechenzentren und Cloud Computing

Im Zeitalter der Digitalisierung, wie z. B. E-Business, Cloud Computing oder internetbasierte Kundenverwaltungen haben Unternehmen eine immer größere Datenflut zu bewältigen. Die Nachfrage nach hoch qualifizierten Rechenzentren wächst. Parallel spezialisieren sich immer mehr IT-Dienstleister im Bereich Cloud Computing. Diese Dienstleister sollten wissen, dass sie bei Datenverlust, Systemausfall, Schadsoftware, Urheberrechtsverstößen oder anderen Fehlern ihren Kunden gegenüber haften müssen.

Wir arbeiten mit dem führenden Versicherer für große Risiken zusammen und zeigen Unternehmen und IT-Dienstleistern gerne, was sie tun können, um ihren wertvollen Datenschutz professionell zu sichern. Wir zeigen Ihnen die finanziellen Haftungsgefahren denen sie als Rechenzentrum und Cloud-Anbieter ausgesetzt sind. 



Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler .

Freitag, 20. März 2015

Unterschätzte Cyber-Risiken

Cyberrisiken sind sowohl in den Medien als auch im Unternehmensalltag fest verankert. Derzeit beschäftigen sich jedoch überwiegend die größeren Firmen mit Cyber-Risiken - kleine und mittelständische Unternehmen haben das Risiko oftmals noch  nicht erkannt.

Immer mehr Kriminelle versuchen sich per Internet Zugang zu den Netzwerken von Unternehmen zu verschaffen, vertrauliche Daten zu stehlen, den Betriebsablauf zu stören oder gar lahmlegen.
Besonders gefährdet sind Unternehmen , die personenbezogene Daten verwalten, und Unternehmen, die über das Internet mit Kunden und Lieferanten vernetzt sind. Die Bedrohung durch wachsende Internet-Kriminalität sowie regularische Anforderungen zum Datenschutz ergeben Risikopotenzial für Unternehmen, das sich im Einzelfall sogar als existenzbedrohend erweisen kann.

Schützen sie sich vor den wirtschaftlichen Folgen von Internet-Kriminalität.

So ergab eine Studie des Spezialversicherers Hiscox, dass 95 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) keine Versicherung gegen Onlinekriminalität haben. Hiscox hat 2011 als erster Versicherer in Deutschland eine Police gegen Cyberrisiken aufgelegt und nun abermals den Tarif an die aktuellen Marktentwicklungen angepasst.

Als Versicherungsmakler bieten wir ihnen den passenden Risikoschutz für ihr Unternehmen und greifen dabei auf diverse Versicherer und unterschiedliche Deckungskonzepte zurück.

Für eine genaue Beantwortung von Fragen und für eine Terminvereinbarung, stehe ich ihnen Jens Artur Förster, Bankkaufmann - Finanzwirt (CoB) gerne telefonisch unter Tel. 040 - 22 611 654 oder foerster@youatnet-makler.de zur Verfügung.