Donnerstag, 08.10.26 18:00 Uhr

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Freitag, 02.10.2026 18:00 Uhr

DAX 25.231 +1,2% ESt50 6.239 +1,0% MSCI World 4.924 +0,6% Nas 27.191 +1,2% Bitcoin 75.115 +0,0% Euro 1,1253 +0,0% Öl 102,3 -0,1% Gold 4.138 %

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Mittwoch, 30. März 2016

Wenn der Betrieb stillsteht - Die Einkommensabsicherung als Existenzschutz

Was tun wenn der Arzt zum Arzt muss oder Rechtsanwalt sich im Skiurlaub das Bein bricht?

Wenn der Freiberufler oder Einzelunternehmer wegen Krankheit oder Unfall ausfällt, steht der Betrieb still und die Kosten laufen weiter.

Die Praxisausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung hilft dem Unternehmer wieder auf die Beine zu kommen, ohne den finanziellen Ruin zu erleiden.


Gerne erklären wir Ihnen die Möglichkeiten, sich und Ihr Unternehmen mittels diesem Vorsorgeprodukt individuell entsprechend abzusichern. 



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.

Montag, 23. November 2015

Neue Berufshaftpflicht für Mediziner

Aktuell bieten wir einen interessanten Tarif zur Berufshaftpflicht an, für Mediziner und andere Angehörige von Gesundheitsfachberufen. Dieser folgt aktuellen Entwicklungen am Markt und wurde zum 1.11.2015 modernisiert und von den Deckungserweiterungen angepasst. Das Preis- und Leistungsverhältnis ist ausgezeichnet und bietet sich für einen jährlichen Checkup ihrer vorhanden Police an. 

Für Ärzte, Zahnärzte und Ärzte in der Ausbildung:
Statistisch gesehen wird jeder Arzt etwa alle sieben Jahre mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert. Derzeit geht man von ca. 40.000 Behandlungsfehlern pro Jahr in Deutschland aus, die in der ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung zum Schadenausgleich gemeldet werden. Parallel dazu steigt auch der Schadenbedarf, da die Anzahl der Großschäden inzwischen ungefähr die Hälfte aller Schadenaufwendungen darstellen. Und hiervon sind nicht nur operativ tätige Ärzte betroffen, sondern auch Allgemeinmediziner.
Im Mittelpunkt der neuen Berufshaftpflichtversicherung stehen zahlreiche Neuerungen wie zum Beispiel:
  • bis zu 50 gelegentliche außerdienstliche Tätigkeiten pro Jahr mitversichert
  • Prämienfreie Mitversicherung von zur Probe arbeitenden Fachärzten für eine geplante Anstellung bzw. Partnerschaft bis zu maximal vier Wochen
  • Prämienfreie Mitversicherung des Medikamentenverderbs bis 5.000 EUR pro Jahr (125 EUR Selbstbehalt)
Der Tarif zeichnet sich insbesondere durch folgende bewährte Leistungsinhalte aus:
  • Eine Regeldeckungssumme von 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, dreifach maximiert
  • Die Tarifprämien für die erhöhte Deckungssumme in Höhe 7,5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, ebenfalls dreifach maximiert
  • Prämienfreie Mitversicherung von zwei angestellten Fachärzten – bei gleichem Fachgebiet und höchstens gleichem Tätigkeitsumfang wie der Praxisinhaber

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.de

Sonntag, 6. September 2015

Betriebsstillstand als unterschätztes Risiko!

Was tun wenn der Arzt zum Arzt muss oder der Rechtsanwalt sich das Bein bricht? Wenn der Freiberufler oder Einzelunternehmer wegen Krankheit oder Unfall ausfällt, steht der Betrieb still. Er hat keine Einnahmen, doch die Kosten laufen weiter.

Die Praxisausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung hilft dem Unternehmer dieses Risiko abzusichern um wieder auf die Beine zu kommen, ohne den finanziellen Ruin zu erleiden.

Aus dem großen Tarifangebot von diversen Versicherern, finden wir die für Sie und Ihre Unternehmung passende Lösung. Dazu eine jährliche regelmäßige Überprüfung auf notwendige Anpassungen. 


Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungs- und Finanzmakler Jens Artur Förster unter 040-22 611 654.

Mittwoch, 7. Mai 2014

Zahnarzt Patienten die gerne in Raten zahlen möchten?

Sie sind Zahnarzt / Zahnärztin und haben öfters die Anfrage in ihrer Praxis, von Patienten nach einer Ratenzahlung der zahnärztlichen Leistung?

Wenn es um die Gesundheit geht, möchte kein Patient am falschen Ende sparen. Mit den Kosten im Blick bieten wir ihren Patienten die Möglichkeit in kleinen, bequemen Raten zu zahlen.

Das ganz ist ein erprobtes Inhouse-Zahnarztpraxis Konzept, dass über einen Hamburger Bankpartner abgewickelt wird.

Wir freuen uns über ihr Interesse und gerne erläutere ich ihnen die Details, den Ablauf und ihre Vorteile als moderne Zahnarztpraxis, die den Patienten eine solche Möglichkeit anbietet.