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Nächster Bums - Osram macht dicht: Werk in Schwabmünchen schließt! 270 Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz!

  Nächster Bums - Osram macht dicht: Werk in Schwabmünchen schließt! 270 Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz! Asien erneut das Problem...

Freitag, 24.10.2025 12:00 Uhr

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Freitag, 17.10.2025 18:00 Uhr

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Indizes Märkte International 1-Jahres Performance.

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Quelle: google.com/finance

Edelmetalle.

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DAX Aktienkurse Top Flop

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Mittwoch, 14. September 2016

#News Aktuelles BHG-Urteil zur Patientenverfügung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang August ein Urteil zum Thema Patientenverfügung veröffentlicht.

So wurde entschieden, dass Patientenverfügungen ausreichend konkret sein müssen, um wirklich wirksam zu sein.


Demnach reicht zum Beispiel eine Formulierung wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ alleine nicht aus.

Für den Verfasser einer Patientenverfügung bedeutet das: Situationen bzw. Krankheitsbilder sowie gewünschte oder abgelehnte Maßnahmen müssen genauer benannt werden. Wenn Sie bereits eine Patientenverfügung verfasst haben, empfehlen wir Ihnen, diese daraufhin noch mal zu überprüfen.

Hier geht es zur Presseinformation des Bundesgerichtshofes vom 9. August.

Als unser/e Mandant/in erhalten Sie sofort ein komplettes Paket mit den wichtigsten Vorsorgevollmachten, die regelmäßig aktualisiert werden. Und das zusammen mit einer aktiven Betreuung, Versorgung mit wichtigen für sie relevanten Finanznews und vieles mehr.

Für diese Komfort-Betreuung berechnen wir lediglich eine jährliche Servicepauschale von 65 Euro. Und die sind es unseren Mandanten/innen auch wert. 


Für weitere Informationen und ein Angebot wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen unabhängigen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter Tel. 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler

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