Altersvorsorgeaufwendungen:
Darunter fallen die Beiträge fĂĽr die gesetzliche und private Rentenversicherung. Aktuell können die geleisteten Aufwendungen bis maximal 76 Prozent abgesetzt werden - oder bis zu einer Höhe von maximal 20.000 € bei Ledigen beziehungsweise 40.000 € bei Verheirateten.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen:
Dazu zählen etwa Prämien fĂĽr die Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken-, Unfall-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenso fallen darunter die Haftpflicht-, Kapitallebens- sowie Risikolebensversicherung. Hier beträgt die jährliche Höchstgrenze der absetzbaren Kosten fĂĽr sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.900 € und fĂĽr Selbstständige 2.800 €. FĂĽr Verheiratete gilt jeweils der doppelte Höchstbetrag.
Wichtig: Weitere Versicherungsprämien – etwa fĂĽr eine Zahnzusatzversicherung – können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Höchstbetrag noch nicht durch Aufwendungen fĂĽr die Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung ausgeschöpft wurde.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.
Der Höchstbetrag ist entscheidend
Wichtig: Weitere Versicherungsprämien – etwa fĂĽr eine Zahnzusatzversicherung – können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Höchstbetrag noch nicht durch Aufwendungen fĂĽr die Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung ausgeschöpft wurde.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Versicherungsmakler Jens Artur Förster | Bankkaufmann, Finanzwirt (CoB) | unter 040-22 611 654 / foerster@youatnet-makler.